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Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

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    Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

    Ich bin seit 03.12.13 verwitwet.
    Was muss ich nun ankreuzen?
    1 Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann/Lebenspartnerin

    2 Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau/Lebenspartner

    3 Nur bei Ehegatten/Lebenspartnerin: Veranlagungsart

    #2
    AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

    Um welchen Veranlagungszeitraum geht es denn?

    Und ElsterFormular ist richtig (wo kann man da ankreuzen und wo findet sich dort diese Nummerierung?), es geht nicht um ElsterOnline?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

      Hallo,
      für welches Jahr machst Du die Erklärung?
      neysee war schneller!
      Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2015, 10:26. Grund: neysee
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

        Wenn es um 2014 geht, was ich jetzt mal unterstelle, sind nach meiner Meinung keine Angaben mehr zu dem bereits 2013 verstorbenen Ehegatten zu machen. Es ist auch keine Veranlagungsart auszuwählen.

        Steuerpflichtige Person ist der noch lebende Ehegatte. Die Anwendung der Splittingtabelle im Jahr 2014 ergibt sich aus dem Sterbedatum im Feld "verwitwet seit", das sollte eigentlich programmunabhängig implementiert sein.

        Getestet habe ich es allerdings nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

          Hallo zusammen,
          für 2014 gilt das sog. "Gnadensplitting" und wird durch den Eintrag verwitwet seit ausgelöst...
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

            Hallo,
            es handelt sich um die Steuererklärung für 2014. Die Frage ist beantwortet. Vielen Dank.

            Elsteronline benutze ich das erste mal. Vorher haben wir immer ein anderes Steuerprogramm verwendet.

            Gruß Kätzchen

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerpflichtige Person, verwitwet seit 03.12.13

              Zitat von Kätzchen Beitrag anzeigen
              Hallo,
              es handelt sich um die Steuererklärung für 2014. Die Frage ist beantwortet. Vielen Dank.

              Elsteronline benutze ich das erste mal. Vorher haben wir immer ein anderes Steuerprogramm verwendet.

              Gruß Kätzchen
              Ich verschiebe es mal nach EOP, aber EF ist m.E. komfortabler.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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