Hallo zusammen,
ich finde einfach keine Lösung für diese Frage:
Wo trage ich meine steuerfreien Umsätze (ohne Vorsteuerabzug) ein, die nach §4 Nr. 21b UStG entstanden sind ? Es handelt sich um Honorare als Lehrende an UStbefreiter Institution. Im übrigen weisen meine Rechnungen üblicherweise Umsatzsteuer aus.
Ich habe jetzt in der Anlage UR den Bereich "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" ausgemacht, scheitere aber jetzt noch an der Frage, ob Meine Honorare als "zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend" oder als als NICHT zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend anzusehen sind.
In § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer heißt es ja:
(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
-> Hiernach wäre das steuerfreie Honorar ja NICHT zum Gesamtumsatz gehörig anzusehen
Nach einer anderen Infoquelle (https://www.smartsteuer.de/portal/le...amtumsatz.html) wird der Gesamtumsatz aber wie folgt zusammen gerechnet:
"Der Gesamtumsatz wird wie folgt ermittelt:
Steuerbare Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (inkl. der Umsätze nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG
...[Liste von verschiedenen Umsätzen]
...
bestimmte steuerfreie Leistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Leistungen selbstständiger Lehrer (§ 4 Nr. 21 Buchst. a und b UStG)
...
abzüglich folgender steuerfreier Hilfsumsätze ..."
-> und hier kommen dann nur andere Arten von Umsätzen.
Weiß hier jemand Rat?
Also muss ich meine paar steuerfreien Umsätze unter Ziffer 44 oder unter 48 im Formular UR eintragen?
Danke!
ich finde einfach keine Lösung für diese Frage:
Wo trage ich meine steuerfreien Umsätze (ohne Vorsteuerabzug) ein, die nach §4 Nr. 21b UStG entstanden sind ? Es handelt sich um Honorare als Lehrende an UStbefreiter Institution. Im übrigen weisen meine Rechnungen üblicherweise Umsatzsteuer aus.
Ich habe jetzt in der Anlage UR den Bereich "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" ausgemacht, scheitere aber jetzt noch an der Frage, ob Meine Honorare als "zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend" oder als als NICHT zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend anzusehen sind.
In § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer heißt es ja:
(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
-> Hiernach wäre das steuerfreie Honorar ja NICHT zum Gesamtumsatz gehörig anzusehen
Nach einer anderen Infoquelle (https://www.smartsteuer.de/portal/le...amtumsatz.html) wird der Gesamtumsatz aber wie folgt zusammen gerechnet:
"Der Gesamtumsatz wird wie folgt ermittelt:
Steuerbare Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (inkl. der Umsätze nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG
...[Liste von verschiedenen Umsätzen]
...
bestimmte steuerfreie Leistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Leistungen selbstständiger Lehrer (§ 4 Nr. 21 Buchst. a und b UStG)
...
abzüglich folgender steuerfreier Hilfsumsätze ..."
-> und hier kommen dann nur andere Arten von Umsätzen.
Weiß hier jemand Rat?
Also muss ich meine paar steuerfreien Umsätze unter Ziffer 44 oder unter 48 im Formular UR eintragen?
Danke!
Kommentar