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Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

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    Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

    Hallo zusammen,
    ich finde einfach keine Lösung für diese Frage:

    Wo trage ich meine steuerfreien Umsätze (ohne Vorsteuerabzug) ein, die nach §4 Nr. 21b UStG entstanden sind ? Es handelt sich um Honorare als Lehrende an UStbefreiter Institution. Im übrigen weisen meine Rechnungen üblicherweise Umsatzsteuer aus.

    Ich habe jetzt in der Anlage UR den Bereich "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" ausgemacht, scheitere aber jetzt noch an der Frage, ob Meine Honorare als "zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend" oder als als NICHT zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend anzusehen sind.

    In § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer heißt es ja:
    (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
    1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;

    -> Hiernach wäre das steuerfreie Honorar ja NICHT zum Gesamtumsatz gehörig anzusehen

    Nach einer anderen Infoquelle (https://www.smartsteuer.de/portal/le...amtumsatz.html) wird der Gesamtumsatz aber wie folgt zusammen gerechnet:

    "Der Gesamtumsatz wird wie folgt ermittelt:
    Steuerbare Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (inkl. der Umsätze nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG
    ...[Liste von verschiedenen Umsätzen]
    ...
    bestimmte steuerfreie Leistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Leistungen selbstständiger Lehrer (§ 4 Nr. 21 Buchst. a und b UStG)
    ...
    abzüglich folgender steuerfreier Hilfsumsätze ..."
    -> und hier kommen dann nur andere Arten von Umsätzen.

    Weiß hier jemand Rat?
    Also muss ich meine paar steuerfreien Umsätze unter Ziffer 44 oder unter 48 im Formular UR eintragen?

    Danke!

    #2
    AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

    Zitat von gestra Beitrag anzeigen
    Nach einer anderen Infoquelle (https://www.smartsteuer.de/portal/le...amtumsatz.html) wird der Gesamtumsatz aber wie folgt zusammen gerechnet
    Das Zeichen dass sich dort in der linken Spalte befindet (./.) ist ein kaufmännisches Minus. Die Umsätze nach § 4 Nr. 21b gehören also nicht zum Gesamtumsatz in diesem Sinn.


    Zitat von gestra Beitrag anzeigen
    Also muss ich meine paar steuerfreien Umsätze unter Ziffer 44 oder unter 48 im Formular UR eintragen?
    Ziffer 287!

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

      Liebe/r L.E. Fant,
      super, danke für die schnelle Klärung, ich kannte einfach dieses Zeichen ./. nicht und da weiter unten im Text "abzüglich folgender ..." stand, dahcte ich, das vorherige könne nicht auch schon abzüglich sein.
      Tausend Dank, jetzt ist es klar.

      Hast Du noch einen Tipp, wie man versäumte Jahresmeldungen nachreichen kann, zu denen es kein Fomrular mehr in ELSTER gibt? Kann ich Onlineformulare für Älteres vom Finanzamt (Website) online bekommen und das "zu Fuß" nachreichen?
      Ehrlich gesagt war mir nämlich bislang entgangen, dass man neben den vierteljährlichen Vorauszahlungen auch eine abschließende Jahresmeldung machen muss. Die wäre zwar ohnehin identisch mit den Summen der quartalsweisen Zahlungen, aber trotzdem muss das ja sein.

      Danke!

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        #4
        AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

        Um welche Jahre handelt es sich?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

          Hallo Elster-Tester,
          es geht wohl doch nur um ein Jahr, 2012.
          2011 hatte ich noch nicht am USt.verfahren teilgenommen (da Kleinunternehmen).
          Das 2013er Formular gibt es online bei ELSTER zur (einzigen) Auswahl.

          Und warum ist das 2014er Formular der Jahresmeldung (noch) nicht zu sehen? Kommt das immer erst später - wo man doch bis Mai des Folgejahres die Jahreserklärung fürs Vorjahr abgeben soll, hatte mich das gewundert. Die Voranmeldung für das Q4 2014 hatte ich dieser Tage eingereicht.

          Zusatzfrage: Genügt es eigentlich (so wie bei den Quartalsmeldungen), die Jahresmeldung rein elektronisch abzugeben? Ich habe ein Login mit Zertifikatsdatei - jedoch keine weitere Identifizierungsgeschichte vollzogen. Bei der Einko.steuer zB kann ich zwar das Formular elektronisch ausfüllen, muss den Bogen dann aber ja regulär ausdrucken und mit Anlagen postalisch einreichen.

          Vielen Dank und
          viele Grüße
          gestra

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            #6
            AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

            Für Umsatzsteuer 2012 kannst du als Windows Nutzer auch die kostenlose Software ElsterFormular verwenden.
            Dort findest du auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2014.

            Im ElsterOnline-Portal kommt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014 erst vsl. im März.

            Und ja : natürlich kannst du auch die Einkommensteuererklärung per Zertifikat papierlos abgeben.
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

              Ach ja stimmt, die ELSTER Software gibt es ja auch noch... danke!

              Wegen rein elektroni. Übermittlung: Ich fragte ja nach der Jahresmeldung Umsatzsteuer - Du antwortetest jetzt Einko.st. - war aber die USt. gemeint?

              Die Einko.steuer muss doch zusätzlich zu Fuß eingereicht werden wegen der angehängten Belege, dachte ich.

              Viele grüße
              gestra

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                #8
                AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

                Zitat von gestra Beitrag anzeigen
                Die Einko.steuer muss doch zusätzlich zu Fuß eingereicht werden wegen der angehängten Belege, dachte ich.
                Der Papierausdruck der ESt-Erklärung ist nur bei nicht authentifizierter Übermittlung notwendig. Sofern Belege im Original erforderlich sind, müssen die natürlich auf Papier zum FA.

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                  #9
                  AW: Anlage UR Umsatzsteuerklärung: Wo steuerfreie Leistung eintragen?

                  Hallo neysee,

                  danke!
                  Also Fazit: die Tatsache, dass ich einen Account mit Zertifikatsdatei habe bedeutet, ich habe einen authentifizierten Account!

                  Ich erinnerte mich (wohl falsch) dunkel, dass es da noch eine Hürde geb, dann hatte ich mich also getäuscht.

                  Danke nochmal an alle für die hilfreichen & schnellen Antworten
                  Viele Grüße
                  gestra

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