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Umsatzsteuererklärung

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    Umsatzsteuererklärung

    Hallo,

    ich bin leider aus geldlichen Gründen gezwungen, meine Steuererklärung selbst zu machen.

    Ich habe folgende Frage: Wie muss ich Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus den Niederlanden in die Umsatzsteuererklärung eintragen.

    Vielen Dank
    Mfg
    Waagekind

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung

    Guten Abend,
    wie so oft im Leben: es kommt darauf an..............
    Eine Erläuterung zu diesem komplexen Sachverhalt würde den Rahmen der Anwendung Elster sprengen. Einfach mal googeln und/oder die Einträge in der Steuererklärung nachverfolgen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung

      Hallo Kontierung,

      habe mich schon wundgegoogelt, komme aber nicht wirklich weiter. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

      Grüsse
      Waagekind

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung

        Zitat von Waagekind Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich bin leider aus geldlichen Gründen gezwungen, meine Steuererklärung selbst zu machen.

        Ich habe folgende Frage: Wie muss ich Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus den Niederlanden in die Umsatzsteuererklärung eintragen.

        Vielen Dank
        Mfg
        Waagekind
        Rechnungen sind eine Sache, nur, was für Umsätze wurden getätigt? Lieferungen oder sonstige Leistungen?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung

          Hallo Stiller,

          verkaufe die in den Niederlanden erworbene Ware in meinem Lädchen an den Endverbraucher.

          Grüsse
          Waagekind.

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung

            Zitat von Waagekind Beitrag anzeigen
            Hallo Stiller,

            verkaufe die in den Niederlanden erworbene Ware in meinem Lädchen an den Endverbraucher.

            Grüsse
            Waagekind.
            Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen: Das sind steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU, weshalb der Niederländer keine Umsatzsteuer ausweist.

            M.E. gibt es in dem Umsatzsteuerformular eine Kennzahl für innergemeinschaftliche Erwerbe, die auszufüllen ist. Deine Verkäufe hier in D musst Du auch erklären. unterm Strich - keine Vorsteuer, aber Umsatzsteuer in den Regelumsätzen an den Fiskus abführen.

            Aber ich lehne mich zu schon weit raus und gebe für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gew(ä)ehr.

            Aber such mal konkret nach Lieferungen aus dem EU-Land von Unternerhmern an Unternehmer.
            Und dann nach Lieferungen von Unternehmern an Privatpersonen!

            Andernfalls kann ich wirklich nur einen StB empfehlen.

            Schade, der/die TE ist nicht mehr online. Gut n8.
            Zuletzt geändert von stiller; 10.02.2015, 20:53. Grund: Schade
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung

              Hallo Waagekind,

              hat der niederländische Lieferant seine UID NL (Umsatzsteueridentifikationsnummer Niederlande) und zusätzlich Deine UID DE in der RECHNUNG (!) verwendet und irgendetwas von "steuerfreier Lieferung" draufgeschrieben, deutet alles auf eine innergemeinschaftliche Lieferung in NL (dort steuerfrei) und bei Dir auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb in DE (hier bei Dir steuerpflichtig über die ERWERBSBESTEUERUNG mit Vorsteuerabzug) hin. Das gilt m.W. auch für Kleinunternehmer.

              Ich denke mal, dass Du keine UID DE hast. Dann taucht der besagte Erwerb in deiner deutschen USt-Erklärung überhaupt nicht auf. Wozu auch? Ein Vorsteuerabzug kommt mangels deutscher Vorsteuer nicht in Betracht; und zudem wäre es hier eine NL-USt, wenn diese in Rechnung gestellt worden wäre, für die es nur die besondere Vorsteuervergütung außerhalb Deiner Steuererklärung gibt (anderes Thema).

              Gründe, warum der Niederländer ohne USt veräußert, gibt es viele: ein legaler Grund ist der, dass er so eine Art Kleinunternehmer ist, weil er auch nur ein Lädchen hat :-)

              VG
              Q
              Zuletzt geändert von quarknockerl; 10.02.2015, 21:06.

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung

                Fazit: Steuerberater!
                Ich habe mich zu weit rausgelehnt!
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung

                  Ich danke Euch allen für Eure Mühe. Ich denke, der Gang zum Steuerberater ist dann doch wohl unausweichlich, um auf Nummer sicher zu gehen.

                  Grüsse
                  Waagekind.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung

                    Also, wenn du eine USt.ID hast und der Holländer auch (sollte auf der Rechnung stehen) dann mußt du den Rechnungsbetrag bei "steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" eintragen. Darauf wird 19 % MWst gerechnet. Diesen Betrag schreibst du dann bei "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" wieder rein, so entstehen keine Kosten für dich.

                    Dies geht aber nur, wenn ihr beide diese USt-ID habt. Wenn einer nicht, dann geht das so nicht. Diese USt-ID kannst du im Übrigen ganz einfach online beantragen.

                    Ohne Gewähr

                    Christian

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung

                      meiner Meinung nach spielt für die Steuerpflicht des Erwerbers hier im Inland die eigene UStID auf der Rechnung zunächst keine große Rolle, die des Lieferanten ist viel interessanter...

                      tatsächlich ist IMHO einfach zu klären, ob es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, siehe dazu §1a UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html )
                      das dürfte generell der Fall sein, es sei denn einer der Beteiligten ist zB als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig.

                      Ich unterstelle hier mal das der Erwerber mit seinem Lädchen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, bleibt also nur noch der Lieferant - DAFÜR das der auch kein kleinunternehmer ist, spräche dann jedenfalls dessen USt-ID auf der Rechnung... die eigene ID braucht man selbst dafür wohl kaum, denn den eigenen ust-rechtlichen Status wird man (und auch das FA) wohl wissen ;-)
                      (die ustid des erwerbers braucht eigentlich nur der lieferant, um seinerseits in seinem land die steuerfreiheit seiner lieferung nachweisen zu können)

                      hat man nun festgestellt, das es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, dann ist der nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html ) jedenfalls steuerpflichtig und damit als solcher zu deklarieren. der Erwerber hat dann die Umsatzsteuer in seinem Land zu entrichten und kann diese ggf. auch sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.

                      davon auszugehen, das man selbst nicht umsatzsteuerpflichtig ist, weil womöglich die eigene USt-ID auf der Rechnung fehlt, halte ich für ge'waag't (wortspiel, haha ;-)), im zweifel wird das FA wohl immer eher eine Steuerpflicht unterstellen, als verneinen.

                      long story short: der erwerber sollte belegen können, ob es ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist oder nicht und dafür reicht meiner bescheidenen Meinung nach die eigene umsatzsteuerpflicht und die zB aufgrund der UStID des lieferanten nachzuweisende...

                      ist aber auch nur meine, durchaus aus dem fenster gelehnte meinung zu dem thema, basierend auf den Gesetzestexten...

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung

                        Ich hab das gleiche wie waagekind. Mein holländischer Lieferant hätte mich gar nicht beliefert ohne eigene USt-ID. Das ist das System des innereuropäischen Handels.

                        Wenn Waagekind keine eigene USt-ID hat, kann eigentlich der holländische Unternehmer keine Rechnung ohne MWSt erstellen, da er davon ausgehen muß, dass Waagekind Endverbraucher ist. Er müßte dann die holländische MWst draufschlagen, und Waagekind kann diese nicht als Vorsteuer ansetzen. Aber für Waagekind sollte dies nicht das Problem sein. Da wohl sowieso keine MWSt auf der Rechnung steht, würde ich an Waagekinds Stelle den Rechnungsbetrag als ohne Vorsteuer betrachten. Damit hat die Rechnung nichts in der Umsatzsteuererklärung zu suchen. Wie der Holländer die holländische MWSt abführt, braucht Waagekind nicht zu interessieren.

                        Wie gesagt, ich bin ja kein Steuerberater, aber ich hatte mich in dieser Sache schlau gemacht. Ohne Gewähr.

                        Christian

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung

                          ich bin deiner meinung, bis auf eine ausnahme ;-)

                          Da wohl sowieso keine MWSt auf der Rechnung steht, würde ich an Waagekinds Stelle den Rechnungsbetrag als ohne Vorsteuer betrachten. Damit hat die Rechnung nichts in der Umsatzsteuererklärung zu suchen.
                          genau das sehe ich etwas anders. IMHO ist die nicht vorhandene MwSt allein kein ausreichender Beleg für den umsatzsteuerlichen Status des Lieferanten. gibt dieser zusätzlich eine UStID an, dürfte er jedenfalls kein kleinunternehmer sein. in Verbindung mit der (angenommenen) Umsatzsteuerpflicht Waagekinds wäre es dann mEn doch ein innergemeinschaftlicher erwerb gemäß Gesetzestext. somit steuerpflichtig = anzugeben in der erklärung.

                          wenn dann gleichzeitig keine UStID von Waagekind auf der Rechnung steht, hat der Lieferant ein Problem, diesen Fall sollte es, wie Du selber schreibst eigentlich nicht geben...
                          wenn es aber doch passiert, verhindert so ein Fehler IMHO aber nicht das Entstehen der Steuerpflicht in Deutschland, es verhindert bestenfalls die Steuerfreiheit in Holland.
                          Im Zweifel muss der Holländer also vermutlich nochmal in Holland Umsatzsteuern auf die Rechnung abführen, die er tatsächlich nicht vereinnahmt hat... aber wie Du schon schreibst ist das nicht Waagekinds Problem ;-)

                          gibt es tatsächlich keine UStID des Lieferanten bin ich wieder voll bei Dir, das es kein innergemeinschaftlicher erwerb ist und somit keine (umsatz-)steuerpflicht in D entsteht - dabei ist dann aber auch egal ob mwst. in der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.

                          ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, das es meiner meinung nach für waagekind nicht auf seine eigene ustid ankommt, sehr wohl aber auf die des lieferanten ;-)

                          letzten Endes alles nur graue theorie, wir wissen ja nicht, was für Angaben in der fraglichen Rechnung stehen oder nicht.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung

                            Hallo Falzo,

                            ich hab darüber auch nachgedacht, vielleicht hast du recht. Kosten tun aber beide Varianten nix, da man einmal die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen kann, und ohne Einfuhrumsatzsteuer kann man auch nichts ansetzen. Kann höchstens sein, dass der Holländer irgendwann mal seine holländische Umsatzsteuer nachfordert, wenn er merkt, dass Waagekind keine USt-ID hat.

                            Hallo Waagekind,

                            ich würde mir schnellstens eine USt-ID beantragen, und ich würde auch mal bei deinem Finanzamt einfach anrufen, wie du es machen sollst. Bei mir zuhause sind die sehr freundlich und haben mir in solchen Dingen schon oft geholfen.

                            Christian

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung

                              Zitat von Crissie Beitrag anzeigen
                              ich würde mir schnellstens eine USt-ID beantragen
                              Vielleicht hat er ja eine. Dazu äußert er sich ja nicht. Hier wurde bis jetzt nur spekuliert

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