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Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

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    Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

    Hallo,
    es ist für mich nicht möglich, die Vordrucke herunterzuladen. Ich benötige diese erstmalig wegen des Betriebs einer Photovoltaikanlage.
    Sie werden mir unter Elster online auch nicht zum Download unter dem Hinweis "weitere Steuererklärungsmodule mittels Installationsprogramm herunterladen" vorgeschlagen. Mache ich da was falsch? Freue mich über alle Tipps.

    #2
    AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

    Zitat von Behncke Beitrag anzeigen
    Mache ich da was falsch?
    Ich vermute es Du postest unter Allgemein und Projekt. Wo befindest Du Dich tatsächlich? Ich glaube die Feststellungserklärung gibts in ElsterOnline. Deinem Text nach vermute ich fast, dass Du sie in ElsterFormular gesucht hast. Aber andererseits sprichst Du auch von

    Zitat von Behncke Beitrag anzeigen
    Vordrucke herunterzuladen
    Ja, herunterladen kann man die Vordrucke wohl schon. Aber man muss sie ja elektronisch übermitteln, da nützen Dir diese pdf-Dateien dann eher wenig.

    Logg Dich mal bei ElsterOnline ein. Mindestens die 2013er Feststellungserklärung gibts dort möglicherweise.

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      #3
      AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

      Und ab dem 01.04.2015 gibt es auch die Feststellungserklärungen 2014 im ElsterOnline-Portal.
      UserElster

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        #4
        AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

        Danke für die Infos. Es geht in de Tat darum, dass ich natürlich über Elster online die Vordrucke elektronisch übermitteln möchte, die "Vordrucke" aber aus dem vorgeschlagenen "Formularen" aber überhaupt nicht vorgeschlagen bekomme. Die Vorsteuermeldungen 2014 und USt.-Erkl. 2013 mit den entsprechenden Anlagen waren kein Problem, aber die Freistellungserklärung mit Anlagen schon (als ich in meiner Verzweiflung die Erklärung etc. in Papierform an mein zuständiges FA übermittelte, bekam ich postwendend ein Rückantwort, doch bitte die Übermittlung über Elster online zu erledigen....)
        Als "Neuer" und Laie in diesem Forum frage ich: Bin ich unter einer anderen Rubrik im Forum besser platziert?

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          #5
          AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

          Auf jeden Fall wäre der Beitrag unter "ElsterOnline-Portal" besser aufgehoben.

          Aber zum eigentlichen Problem:

          Im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) stehen die gewünschten Feststellungserklärungen unter Formulare/Feststellung/Gesonderte ... Feststellung zum Ausfüllen zur Verfügung.
          Dabei muss ich zugeben, dass dieses Ausfüllen nicht besonders komfortabel ist und beim 1. Mal bestimmt viel Zeit erfordert.

          Wenn allerdings die Feststellungserklärung einmal richtig ausgefüllt ist, kann sie auch elektronisch übermittelt werden und die Daten können im nächsten Jahr in die neue Erklärung übernommen werden.
          UserElster

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            #6
            AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

            Hallo,

            grundsätzlich wäre zur Nutzung des ElsterOnline Portal anzumerken, dass man mit Argusaugen
            auf seine Zertifikatsdatei und das Passwort zu achten hat. (in Relation zum ELFO)
            Wenn man das Zertifikat oder das Passwort verliert und seinen Account im EOP erneuern muss,
            sind alle Daten eines Profils futsch.
            Bei ELFO könnte man Vorjahresdaten (und ältere) aufrufen und mit einem neuen Zertifikat ungehindert weitermachen.
            Gruß, Basteltyp

            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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              #7
              AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

              Finanzamt Karlsruhe-Durlach

              Elektronische Feststellungserklärung im ElsterOnlinePortal

              PDF Hilfe

              Fertigung der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte im ElsterOnlinePortal (EOP)
              http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...arstellung.pdf
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

                Es hilft aber nichts, man kommt bei bestimmten Erklärungen derzeit an ElsterOnline nicht vorbei.

                ELFO bietet z. B. die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung bisher nicht an.

                Da zumindest bei kleineren Gemeinschaften elektronisch übermittelt werden muss, muss man sich (leider) durch den andersartigen Aufbau im Portal durchkämpfen.

                Gegen Datei- und Passwortverluste auf dem eigenen Rechner kann man sich schützen, gegen den Verlust der im persönlichen Bereich von ElsterOnline gespeicherten Vorjahreserklärungen kann man sich selbst nicht schützen.

                Nicht einmal eine Kopie solcher Formulardaten kann man downloaden. Im letzten Jahr war bei mir eine gespeicherte Erklärung für 2012 nach einem Update des Portals plötzlich nicht mehr da und ich durfte die Daten der immerhin 7 Feststellungsbeteiligten wieder neu eingeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

                  Hallo,

                  habe das Formular FE 1 zugestellt bekommen vom Fin-Amt. Weiß aber nicht was ich wo einsetzen soll. Wer kann mir helfen??

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                    #10
                    AW: Feststellungserklärung, Anlage FB und Anlage FE 1

                    Zitat von wauwau24 Beitrag anzeigen
                    Weiß aber nicht was ich wo einsetzen soll
                    Steht doch in den einzelnen Zeilen dort!

                    EDIT: In der Anleitung zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sind auch die Felder der Anlage FE 1 erläutert.

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