Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

    Hallo Leute

    ich habe ein 17-jähriges Kind aus 1. Ehe. Dieser wohnt bei der KM.

    Sie erhält das volle Kindergeld. ( denke ich zumindest..habe keinen Kontakt)

    in der Anlage Kind, muss ich ja das Kind angeben, da ich einen 0,5 Kinderfreibetrag habe.
    Da kommt die FRage nach Anspruch Kindergeld. Muss ich da die vollen 2208 euro einschreiben?

    Oder muss ich die Anlage Kind garnicht machen?
    Ich zahle für Ihn Unterhalt. Muss das mit rein?

    #2
    AW: Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

    Guten Tag,
    mir erscheint die Logik zur Anwendung Elster nicht so wirklich und ja, das hälftige Kindergeld wurde ja bei der Unterhaltsberechnung einbezogen und daher ist es in der Anlage Kind anzugeben, Kindesunterhalt ist nicht ansetzbar
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

      okay danke

      wenn ich sonst meine St-Erklärung gemeacht habe mit dem Steuerfuchs z.b. dann musste ich nur die Hälfte des Kindergeldes angeben und hier nun das volle Geld. das war mir neu.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

        **wieso das volle KG, ich schrieb doch hälftig*
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

          ... dann musste ich nur die Hälfte des Kindergeldes angeben
          Daran hat sich nichts geändert!

          Kontierung schrieb doch: " ... und ja, das hälftige Kindergeld wurde ja bei der Unterhaltsberechnung einbezogen und daher ist es in der Anlage Kind anzugeben"
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeld in voller Höhe eintragen? Unterhalt?

            mh okay ..dann war es etwas falsch ausgedrückt und ich habe es falsch verstanden.

            ich fragte ob ich das VOLLE Kindergeld reinschreiben muss und es wurde geantwortet " ...und ja, ......

            habe es als Bejaung gelesen und das mit der Hälfte dann als Begründung.

            Also nix für Ungut und danke

            Kommentar

            Lädt...
            X