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    Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

    Hallo,

    ich habe gerade meine Einkommensteuerklärung über ElsterOnline abgegeben und an das Finanzamt versandt. Wie kann ich die Erklärung für meine Unterlagen ausdrucken? In meinem Postfach liegt nur die Bestätigung über die Annahme meiner Steuererklärung (1 Seite, ohne die Steuererklärung). Ist es auch noch möglich, die Steuerberechnung auszudrucken? Ich habe leider vergessen, sie vorher auszudrucken.

    Viele Grüße
    Steuerpflichtige2015

    #2
    AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

    Ich übermittle zwar nur Feststellungserklärungen über das EOP, aber da war nach meiner Erinnerung im letzten Jahr die übermittelte Steuererklärung nach Übermittlung als PDF dabei bzw. downloadbar.

    Ich kann es nicht mehr genau rekonstruieren, da ich damals von einem anderen PC aus übermittelt habe. Die PDF habe ich noch und die ist eindeutig nach der Übermittlung erzeugt, sonst wäre der Eingang nicht bestätigt.

    "Eingang auf Server: 27.03.2014,11:41:51
    Transferticket: 2000050789495500514
    Erstellungsdatum: 27.03.2014"
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

      Ja, dort kann man auch die Einkommensteuererklärung ausdrucken.
      Sieht halt nicht wie in Formularform aus, aber braucht man ja auch nicht.
      Mfg

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        #4
        AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

        Die sieht ja auch in ElsterFormular nicht so aus, wie auf dem (früheren) Papierformular.

        Die Ausdrucke sowohl in ELFO wie im EOP sind aber m. E. ausreichend detailliert.

        Man kann sie auch als PDF archivieren und sich das Papier ganz sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

          Zitat von Steuerpflichtige2015 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich habe gerade meine Einkommensteuerklärung über ElsterOnline abgegeben und an das Finanzamt versandt. Wie kann ich die Erklärung für meine Unterlagen ausdrucken? In meinem Postfach liegt nur die Bestätigung über die Annahme meiner Steuererklärung (1 Seite, ohne die Steuererklärung). Ist es auch noch möglich, die Steuerberechnung auszudrucken? Ich habe leider vergessen, sie vorher auszudrucken.

          Viele Grüße
          Steuerpflichtige2015
          Hallo!

          Die gefertigte Einkommensteuererklärung 2014 kann nur vor dem Absenden (Datenübermittlung) ausgedruckt werden über die Schaltfläche Drucken.
          Hier ein Beispielbild:
          https://www.dropbox.com/s/azytviyq6e...4rung.jpg?dl=0

          Die Steuerberechnung kann ebenfalls nur vor dem Absenden als PDF angezeigt werden und wird ggfs. (je nach PC Einstellung) sogar im Downloadordner des verwendeten Internetbrowsers abgelegt.
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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            #6
            AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

            Die gefertigte Einkommensteuererklärung 2014 kann nur vor dem Absenden (Datenübermittlung) ausgedruckt werden über die Schaltfläche Drucken.
            Das PDF-Dokument, dass ich 2013 erhalten habe, entspricht inhaltlich vollständig der abgegebenen Steuererklärung (11 Seiten) und es enthält die Übermittlungsdaten (siehe mein Beitrag oben), ist also nach der Datenübermittlung entstanden.

            Ein PDF-Dokument auszudrucken, ist ja wohl kein Problem
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

              Ja, es gibt zwei PDF -Dokumente die man ausdrucken kann.Eins vor dem Absenden und ein anderes nach dem Absenden. Wie lange man das zweite aufrufen kann, weiß ich jetzt aber leider nicht.
              Mfg

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                #8
                AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

                .... ein anderes nach dem Absenden. Wie lange man das zweite aufrufen kann, weiß ich jetzt aber leider nicht
                Ich habe es mir natürlich auf der Festplatte abgespeichert und kann es solange ausdrucken, bis diese den Geist aufgibt.

                Wenn man die Eingangsbestätigung im EOP nicht löscht, wie ich es getan habe, sollte es kein Problem sein, das Dokument aufzurufen und auszudrucken.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Drucken von Steuerberechnung und Steuererklärung nach Versand

                  Offensichtlich kann man die Steuerberechnung im ElsterOnlinePortal nur vor dem Versand ausdrucken. Hier jedoch eine "Umgehungslösung", wenn man dies versäumt hat:

                  Im ElsterOnlinePortal nochmals eine neue Einkommensteuererklärung für das gleiche Jahr aufmachen. Wenn man dann nach der Eingabe der betreffenden Steuernummer die Möglichkeit "Daten aus einer früheren Abgabe verwenden" nutzt, kann man die bereits übermittelten Daten in die neue Steuererklärung einfügen und die Steuerberechnung "nachträglich" noch einmal durchführen und ausdrucken. Die Daten danach nicht noch einmal an das Finanzamt übermitteln, da sie ja schon übermittelt sind, sondern löschen.

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