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2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

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    2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

    Moin, ich habe 1 Hauptberuf und neuerdings 2 Nebenjobs, die ich zwecks Einkommenssteuererklärung in ElsterOnline eingeben möchte.
    Bitte keine Verweise auf ElsterFormular - ich bin Linux-Nutzerin!
    Mit allen 3 Tätigkeiten zusammen liege ich unter 17.500 € Umsatz, also mache ich die EÜRen auf Papier.

    1. Hauptberuf: freiberufliche Künstlerin, Steuernummer 66/10Y/ABCDE
    2. Nebenberuf: freiberufliche Gästeführerin, Steuernummer 66/10Y/FGHIJ (neu, daher das Problem)
    3. Nebenjob: Honorarvertrag über ein paar (nicht-künstlerische und nicht-gästeführerische) Tätigkeiten bei einem Festival (fällt nicht unter die Übungsleiterpauschale und ist ein "Einmal-Job" ohne Wiederholungsgefahr, also keine eigene Steuernummer)

    a) Heutzutage bekommt man für jede Tätigkeit eine neue Steuernummer, aber im Hauptformular ESt 1 A kann man oben nur eine eintragen. Da habe ich jetzt die Steuernummer des Hauptberufs eingetragen. War das richtig, oder habe ich eine Möglichkeit übersehen, oder hätte ich die Zeile frei lassen müssen?

    b) Die OFD Niedersachsen sagte, ich solle für die zweite Steuernummer einfach eine zweite Anlage S ausfüllen. Das geht aber bei ElsterOnline offensichtlich gar nicht, oder habe ich da etwas übersehen? Wohin also mit Gewinn und Steuernummer der Tätigkeit als Gästeführerin?

    c) Zeile 36 heißt zwar "nebenberufliche Tätigkeiten", aber die Aufteilung der Zeilen und der Inhalt der Fehlermeldungen sprechen eher dafür, dass hier nur Übungsleiterfreibeträge eingetragen werden dürfen. Die habe ich aber nicht. Wohin also mit dem Festival-Honorar?

    Hat es, nebenbei bemerkt, irgendeine Logik, dass man in der personenbezogenen (!) Einkommenssteuererklärung oben eine tätigkeitsbezogene (!) Steuernummer angeben muss, statt der personenbezogenen IdNr.??

    #2
    AW: 2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

    Zitat von PeOs Beitrag anzeigen
    Moin, ich habe 1 Hauptberuf und neuerdings 2 Nebenjobs, die ich zwecks Einkommenssteuererklärung in ElsterOnline eingeben möchte.
    Bitte keine Verweise auf ElsterFormular - ich bin Linux-Nutzerin!
    Mit allen 3 Tätigkeiten zusammen liege ich unter 17.500 € Umsatz, also mache ich die EÜRen auf Papier.

    1. Hauptberuf: freiberufliche Künstlerin, Steuernummer 66/10Y/ABCDE
    2. Nebenberuf: freiberufliche Gästeführerin, Steuernummer 66/10Y/FGHIJ (neu, daher das Problem)
    3. Nebenjob: Honorarvertrag über ein paar (nicht-künstlerische und nicht-gästeführerische) Tätigkeiten bei einem Festival (fällt nicht unter die Übungsleiterpauschale und ist ein "Einmal-Job" ohne Wiederholungsgefahr, also keine eigene Steuernummer)

    a) Heutzutage bekommt man für jede Tätigkeit eine neue Steuernummer, aber im Hauptformular ESt 1 A kann man oben nur eine eintragen. Da habe ich jetzt die Steuernummer des Hauptberufs eingetragen. War das richtig, oder habe ich eine Möglichkeit übersehen, oder hätte ich die Zeile frei lassen müssen?

    b) Die OFD Niedersachsen sagte, ich solle für die zweite Steuernummer einfach eine zweite Anlage S ausfüllen. Das geht aber bei ElsterOnline offensichtlich gar nicht, oder habe ich da etwas übersehen? Wohin also mit Gewinn und Steuernummer der Tätigkeit als Gästeführerin?

    c) Zeile 36 heißt zwar "nebenberufliche Tätigkeiten", aber die Aufteilung der Zeilen und der Inhalt der Fehlermeldungen sprechen eher dafür, dass hier nur Übungsleiterfreibeträge eingetragen werden dürfen. Die habe ich aber nicht. Wohin also mit dem Festival-Honorar?

    Hat es, nebenbei bemerkt, irgendeine Logik, dass man in der personenbezogenen (!) Einkommenssteuererklärung oben eine tätigkeitsbezogene (!) Steuernummer angeben muss, statt der personenbezogenen IdNr.??
    Die Logik ist:
    Du bist Datenlieferer! Siehe StDÜV. Du brauchst EIN Zertifikat zur Übermittlung für .. auch deinen Nachbarn.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: 2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

      Die Tätigkeiten zu 1. und 2. sehen doch sehr nach freiberuflich aus und würden doch gut in die gleiche EÜR passen, deren Ergebnis dann in der Anlage S landet. Der Honorarvertrag scheint eher gewerblich zu sein, also Anlage G.

      Unabhängig von der Anzahl der Steuernummern muss in Deutschland ein Mensch höchstens eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ich glaube, Niedersachsen gehört auch zu Deutschland.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: 2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Tätigkeiten zu 1. und 2. sehen doch sehr nach freiberuflich aus und würden doch gut in die gleiche EÜR passen, deren Ergebnis dann in der Anlage S landet. Der Honorarvertrag scheint eher gewerblich zu sein, also Anlage G.

        Unabhängig von der Anzahl der Steuernummern muss in Deutschland ein Mensch höchstens eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ich glaube, Niedersachsen gehört auch zu Deutschland.
        Für zwei unterschiedliche Tätigkeiten sind auch zwei getrennte Gewinnermittlungen einzureichen.
        Daher auch zwei unterschiedliche Steuernummern für die Tätigkeiten.

        Und ein Honorarvertrag ist meist selbständig /freiberuflich, kann aber auch gewerblich sein.
        Mfg

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          #5
          AW: 2 Steuernummern für 2 selbständige Tätigkeiten

          Um das ganze auch aus eigener Erfahrung zusammenzufassen:

          Du gibst nur eine Einkommensteuererklärung ab unter deiner bisherigen Steuernummer.
          In der Anlage S/G erklärst du die Gewinne/Verluste aus allen 3 Tätigkeiten.

          Die neuen Steuernummern hast du nur erhalten für die Übermittlung der EÜR und ggf. für die Gewerbesteuererklärung. Dies müsste in dem Schreiben des FAs - Mitteilung der Steuernummer - aber auch entsprechend drinstehen (stand zumindest früher mal drin, für welche Steuerarten bzw. Erklärungen diese galt)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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