Moin, ich habe 1 Hauptberuf und neuerdings 2 Nebenjobs, die ich zwecks Einkommenssteuererklärung in ElsterOnline eingeben möchte.
Bitte keine Verweise auf ElsterFormular - ich bin Linux-Nutzerin!
Mit allen 3 Tätigkeiten zusammen liege ich unter 17.500 € Umsatz, also mache ich die EÜRen auf Papier.
1. Hauptberuf: freiberufliche Künstlerin, Steuernummer 66/10Y/ABCDE
2. Nebenberuf: freiberufliche Gästeführerin, Steuernummer 66/10Y/FGHIJ (neu, daher das Problem)
3. Nebenjob: Honorarvertrag über ein paar (nicht-künstlerische und nicht-gästeführerische) Tätigkeiten bei einem Festival (fällt nicht unter die Übungsleiterpauschale und ist ein "Einmal-Job" ohne Wiederholungsgefahr, also keine eigene Steuernummer)
a) Heutzutage bekommt man für jede Tätigkeit eine neue Steuernummer, aber im Hauptformular ESt 1 A kann man oben nur eine eintragen. Da habe ich jetzt die Steuernummer des Hauptberufs eingetragen. War das richtig, oder habe ich eine Möglichkeit übersehen, oder hätte ich die Zeile frei lassen müssen?
b) Die OFD Niedersachsen sagte, ich solle für die zweite Steuernummer einfach eine zweite Anlage S ausfüllen. Das geht aber bei ElsterOnline offensichtlich gar nicht, oder habe ich da etwas übersehen? Wohin also mit Gewinn und Steuernummer der Tätigkeit als Gästeführerin?
c) Zeile 36 heißt zwar "nebenberufliche Tätigkeiten", aber die Aufteilung der Zeilen und der Inhalt der Fehlermeldungen sprechen eher dafür, dass hier nur Übungsleiterfreibeträge eingetragen werden dürfen. Die habe ich aber nicht. Wohin also mit dem Festival-Honorar?
Hat es, nebenbei bemerkt, irgendeine Logik, dass man in der personenbezogenen (!) Einkommenssteuererklärung oben eine tätigkeitsbezogene (!) Steuernummer angeben muss, statt der personenbezogenen IdNr.??
Bitte keine Verweise auf ElsterFormular - ich bin Linux-Nutzerin!
Mit allen 3 Tätigkeiten zusammen liege ich unter 17.500 € Umsatz, also mache ich die EÜRen auf Papier.
1. Hauptberuf: freiberufliche Künstlerin, Steuernummer 66/10Y/ABCDE
2. Nebenberuf: freiberufliche Gästeführerin, Steuernummer 66/10Y/FGHIJ (neu, daher das Problem)
3. Nebenjob: Honorarvertrag über ein paar (nicht-künstlerische und nicht-gästeführerische) Tätigkeiten bei einem Festival (fällt nicht unter die Übungsleiterpauschale und ist ein "Einmal-Job" ohne Wiederholungsgefahr, also keine eigene Steuernummer)
a) Heutzutage bekommt man für jede Tätigkeit eine neue Steuernummer, aber im Hauptformular ESt 1 A kann man oben nur eine eintragen. Da habe ich jetzt die Steuernummer des Hauptberufs eingetragen. War das richtig, oder habe ich eine Möglichkeit übersehen, oder hätte ich die Zeile frei lassen müssen?
b) Die OFD Niedersachsen sagte, ich solle für die zweite Steuernummer einfach eine zweite Anlage S ausfüllen. Das geht aber bei ElsterOnline offensichtlich gar nicht, oder habe ich da etwas übersehen? Wohin also mit Gewinn und Steuernummer der Tätigkeit als Gästeführerin?
c) Zeile 36 heißt zwar "nebenberufliche Tätigkeiten", aber die Aufteilung der Zeilen und der Inhalt der Fehlermeldungen sprechen eher dafür, dass hier nur Übungsleiterfreibeträge eingetragen werden dürfen. Die habe ich aber nicht. Wohin also mit dem Festival-Honorar?
Hat es, nebenbei bemerkt, irgendeine Logik, dass man in der personenbezogenen (!) Einkommenssteuererklärung oben eine tätigkeitsbezogene (!) Steuernummer angeben muss, statt der personenbezogenen IdNr.??
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