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Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

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    Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

    Guten Tag, ich habe die Steuererklärung schon vor einiger Zeit mit Zertifizierung online übermittelt.
    Es heisst doch, dass diese Erklärungen vorrangig bearbeitet werden, wovon ich allerdings nichts bemerke.
    Von daher frage ich mich, ob die Erklärung wirklich korrekt eingegangen ist, wenn mir Elster-Formular mitteilt, dass diese erfolgreich übermittelt wurde?
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

    Hallo,
    was heisst denn vor einiger Zeit ?
    Zusätzlich solltest du beachten, dass der Start der Verarbeitung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist; z. Bsp. konnten in Sachsen ab 08.02. Erklärungen verarbeitet werden.
    Wer also am 10.01.2010 z.Bsp. gesendet hat, hat minderstens 4 Wochen Wartezeit ehe die Verarbeitung begann.
    Ein Anruf bei deinem Finanzamt kann dir den Eingang doch bestätigen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

      Außerdem stand letzte Woche in der Presse, dass bei Steuererklärungen MIT Kapitaleinkünften das Programm noch gar nicht steht und eine Bearbeitung solcher Einkommensteuererklärungen frühestens Ende März möglich sein wird.

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        #4
        AW: Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

        Zitat von Krake Beitrag anzeigen
        Außerdem stand letzte Woche in der Presse, dass bei Steuererklärungen MIT Kapitaleinkünften das Programm noch gar nicht steht und eine Bearbeitung solcher Einkommensteuererklärungen frühestens Ende März möglich sein wird.
        Wo steht das? Ich glaube, es ging da eher um den Versand der Jahressteuerbescheinigung von Banken und Sparkassen, was sich aufgrund der Umstellung technischer Verfahren verzögert...

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          #5
          AW: Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

          Unter anderem hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Computerpanne-in-den-Finanzaemtern-942252.html

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            #6
            AW: Vorrangige Bearbeitung elektronisch abgegebener Erklärungen

            Ein weiterer Grund für eine längere Bearbeitungszeit könnte auch sein, dass das Finanzamt auf die zwingend einzureichenden Belege (z.B. Zuwendungsbestätigung, Unterhaltsbescheinigung usw.) wartet, weil auf der übermittelten Elster-Erklärung angegeben wurde, dass Belege nachgereicht werden (müssen).

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