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Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

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    Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

    Hallo zusammen,

    mein Sohn (7) lebt bei meiner Exfreundin.
    Wenn ich die Anlage K ausfülle wollt ich fragen, welche Punkte ich dort ankreuzen muss ( Hort oder Kindergeld etc.).
    Und wenn ich die Felder befülle, muss ich dann den Gesamtbetrag der Leistung angeben oder nur die Hälfte?
    Weiss ja nicht ob das FA erkennt, dass ich getrennt von meiner Exfreundin bin und lebe.

    Danke im Voraus.

    LG

    #2
    AW: Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

    Du hast Anspruch auf das halbe Kindergeld. Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du hast Anspruch auf das halbe Kindergeld. Welche Software verwendest Du denn?
      Elster Online.
      Trage ich dann nur den halben Betrag ein? Oder den vollen, weil das FA weiß dass ich Anspruch auf die Hälfte habe?!

      Und wie verhält es sich mit den KITA bzw Hortgebühren, kann ich die nicht auch anteilmäßg absetzen?

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        #4
        AW: Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

        Anlage K und Anlage Kind sind schon verschiedene Paar Stiefel.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

          Zitat von SGHFC Beitrag anzeigen
          Elster Online
          Ok, verschieb ich dorthin.

          Zitat von SGHFC Beitrag anzeigen
          den vollen, weil das FA weiß dass ich Anspruch auf die Hälfte habe?!
          Die Frage dort lautet doch: Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen.

          Zitat von SGHFC Beitrag anzeigen
          Und wie verhält es sich mit den KITA bzw Hortgebühren, kann ich die nicht auch anteilmäßg absetzen?
          Hier: http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...14/default.php
          kannst Du die Anleitung zur Steuererklärung runterladen. Da müsstest Du mal gucken ob da was dazu drin steht.

          EDIT: scheint auf Seite 16 zu stehen.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.02.2015, 17:27.

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            #6
            AW: Frage zu Anlage "K" als Vater eines getrennt lebenden Kindes

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            Anlage K und Anlage Kind sind schon verschiedene Paar Stiefel.
            Ja meinte Anlage KIND

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