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ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

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    ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

    Hallo,
    ich habe gerade erfahren, dass die Verarbeitung von ESt 2014 derzeit noch nicht läuft, wenn Eintragungen zu Handwerkerleistungen bei nicht Zusammenveranlagten in gemeinsamem Haushalt vorgenommen wurden.
    Kann mir einer sagen, was hier die Hinderungsgründe sind?
    Hat es hier Änderungen am Gesetz (bzw. der Anwendung/ Auslegung dieses) gegeben, die eine Programmänderung nötig macht oder gibt es technische Probleme?
    Danke für die Tipps.

    #2
    AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

    Da musst du einen Programmierer fragen.

    Gesetzliche Änderungen gab es 2014 nach meiner Erinnerung nicht, es gibt aber einen neuen Anwendungserlass.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

      Danke.
      Aber ausser dem "neuen" Anwendungsschreiben aus dem Januar 2014 gibt es in dieser Sache nix Neues (oder???).
      Das sollte aber nicht für eine Verzögerung der Veranlagung im März 2015 sorgen (hoffe ich).

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        #4
        AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

        Wenn ich mir die Seite 3 des Hauptvordruckes ansehe, dann gibt es in Zeile 76 eine neue Kennzahl (223) welche ich in der 2013er Erklärung nicht finden konnte.
        Da scheint also ggf. etwas bei der Programmierung für diese Kennzahl nicht so ganz geklappt zu haben....
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

          Hallo,

          außerdem berechnet Elster nur 10 Prozent bei obigr Konstellation.
          Beispiel HWkosten 6000. Weitere Person 1
          Mein Anteil 40 Prozent Erstattung 240 €

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

            @FIGUL

            Die Eingabe zu Kz. 223 mit 1 bedeutet, dass du eine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person hattest.
            Der Höchstbetrag von 1.200 € wird daher nach Köpfen geteilt und du hast einen Höchstbetrag von 600 €. Davon 40% gemäß Eingabe zur Kz. 221 = 240 €

            Richtigerweise müssten die 40% nach meinem Verständnis aber von den 1.200 € berechnet werden und nicht von dem bereits gekürzten Betrag. Sofern diese Berechnungspanne bereits aufgefallen ist, könnte dies durchaus ein Grund für die Zurückstellung der Fälle sein.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: ESt 2014 Unklarheit hins. § 35a EStG

              Hallo,

              so sollte es auch nach meinem Verständnis sein.
              Alles andere wäre auch nicht korrekt.
              Denn es ergibt sich lt. Berechnung Elster ein Erstattungsbetrag von 1.Person 240€, 2.Person 360 €
              und der Rest? fällt ins Nichts?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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