Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

    Hallo,

    ich habe zwischen 2005 und 2009 eine Ausbildung absolviert mit anschließender Festanstellung. Von 2009 - 2014 habe ich studiert (also sozusagen eine Zweitausbildung gemacht). Leider habe ich es versäumt einen Verlustvortrag zu machen, was ich jetzt zumindest für die Jahre 2010 - 2013 machen möchte. Hierzu habe ich einige Fragen und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Entschuldigt bitte die teilweise doofen Fragen, aber ich möchte auf Nummer Sicher gehen:

    1. Hierzu verwende ich doch sicherlich die Formulare aus den jeweiligen Jahren und nicht das aktuellste, oder?
    2. Im ersten und zweiten Jahr, 2010 & 2011, habe ich in einer Wohnung am Studienort gewohnt. Diese war als Zweitwohnsitz gemeldet. Der Erstwohnsitz war bei meinen Eltern. Kann ich hier eine doppelte Haushaltsführung beantragen? Und gebe ich im Formular für diese beiden Jahre den Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz an, oder gar die jetzige Adresse? Leider habe ich meinen Mietvertrag von damals nicht mehr. Reichen hier auch exemplarisch 3 Kontoauszüge mit den Mietzahlungen?
    3. 2014 habe ich geheiratet. Auf den Formularen für 2010 - 2013 gebe ich jedoch meinen (damals ja gültigen) Mädchennamen an, oder? Und trage gleichzeitig auch nichts im "Zusammenveranlagung"-Feld ein?
    4. Von 2010 - 2013 habe ich lediglich einmal eine zweimonatige steuerpflichtige Anstellung ausgeübt. Muss ich "Einnahmen" wie BAföG, Stipendien oder einen Minijob auch irgendwo angeben?

    Vielen Dank schonmal & liebe Grüße!

    #2
    AW: Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

    Auf den Hauptvordruck muss der aktuelle Name und die aktuelle Adresse.

    1) ja, jeweils das Formular für das betroffene Jahr


    Für die restlichen Fragen bitte einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufsuchen, da hier keine Steuerberatung geleistet werden kann/darf.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.03.2015, 06:55.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

      Für eine Erklärung für das Jahr 2010 ist die Frist am 31.12.2014 abgelaufen.

      Für die Jahre 2011 bis 2013 sind die jeweiligen Erklärungen über die Jahresauswahl verfügbar.

      Die weiteren Fragen betreffen zum Teil steuerrechtliche Themen, eine Beratung hierzu ist den Steuerberatern vorbehalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

        1. Ja.
        2. Persönliche Handhabe. Ich habe ein WG-Zimmer in A) gehabt und eines an Studienstandort B). Ich habe doppelte Haushaltsführung (Miete, Reisen) komplett geltend machen können. Erstwohnsitz Eltern zählt meines Erachtens nicht. Daher: Steuerfachleute fragen.
        3. Ja und Ja.
        4. Ja. Bei Bafög nur den Zuschussteil. Stipendien nein, aber bitte Fachleute fragen. Minijob ja, auch wenn er sicherlich keine nennenswerten Auswirkungen haben sollte, wenn wir hier von einem 400 Euro Job sprechen.

        Ansonsten gilt: 2010 > zu spät. Und ich habe in einer ähnlichen Konstellation einen Steuerberater konsultiert, mit dessen Stempel wirken Angaben zu solchen Spezialfällen auch mehr

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

          Hi,

          viiielen Dank euch für eure Hilfe! Ich wusste nicht, dass meine Fragen teilweise zu steuerrechtlich sind und nicht beantwortet werden dürfen, sorry!

          Liebe Grüße & Danke euch nochmal für eure Hilfe!

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zu Verlustvortrag während des Studiums

            Hallo ,

            zu 4 : Minijob (ohne Steuerbescheinigung/Karte) hatte und hat noch NIE etwas in der Steuererklärung zu suchen
            zu 3 Du musst natürlich deinen jetzigen Namen angeben. Wohin soll sonst der Bescheid kommen
            oder steht auf dem Briefkasten noch dein Mädchenname?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            Lädt...
            X