Seltsamer Soli in Elster 2014

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Baristo
    Neuer Benutzer
    • 12.03.2015
    • 4

    #1

    Seltsamer Soli in Elster 2014

    Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2014 mit den Anlagen G, V, N gemacht. Bei der Steuerberechnung kommt nun seltsamerweise eine Soli-Rückzahlung von ca. 17000 Euro(bei Abzug vom Lohn des Ehemannes) zustande. Einkommensteuerberechnung ist ok, hier ergibt sich eine Nachzahlung von knapp 200 Euro. Hat Elster 2014 hier einen Fehler eingebaut. Hab die Berechnung des zu versteuernden Einkommens überprüft, ist alles ok.Ich meine, ich hätte schon gerne eine Rückzahlung in der Höhe, kann aber leider nicht stimmen.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

    Wieviel Soli wurde denn als vom Arbeitslohn einbehalten eingegeben?

    Kommentar

    • Baristo
      Neuer Benutzer
      • 12.03.2015
      • 4

      #3
      AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

      Es wurden 187,77 Euro einbehalten.

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

        Hallo baristo,

        Eingabefehler ausgeschlossen ? -> Centbeträge vielleicht bei Euro mit eingetragen also Soli 18.777,00 Euro ?

        Tschüß

        Kommentar

        • Baristo
          Neuer Benutzer
          • 12.03.2015
          • 4

          #5
          AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

          Hab alles kontrolliert. Und die Steuerberechnung ist vollkommen ok. Dieser seltsame Soli steht nur ganz oben in dem Kästchen bei der Steuerberechnung. ????

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

            Wenn Beträge versehentlich mit nur einer Nachkommastelle eingegeben werden, soll die Eingabe falsch interpretiert werden.

            Das war unlängst hier zu lesen, wobei ich aber nicht mehr genau weiß , ob das EOP oder ElFo betraf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Baristo
              Neuer Benutzer
              • 12.03.2015
              • 4

              #7
              AW: Seltsamer Soli in Elster 2014

              Ok danke, ich werde jetzt alles noch einmal überprüfen :-)

              Kommentar

              Lädt...