Hallo,
ich habe in 2014 an 39 Tagen eine Auswärtstätigkeit durchgeführt und i.d. Anlage N Z 52 auch so angegeben. Bei der Steuerberechnung finde ich zwar die Reisekosten aber nicht die Mehraufwendungen für Verpflegung? Wo liegt der Fehler?
ich habe in 2014 an 39 Tagen eine Auswärtstätigkeit durchgeführt und i.d. Anlage N Z 52 auch so angegeben. Bei der Steuerberechnung finde ich zwar die Reisekosten aber nicht die Mehraufwendungen für Verpflegung? Wo liegt der Fehler?
Kommentar