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Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

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    Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

    Hallo,

    habe heute meine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) für das Jahr 2014 abgeschlossen.
    Da ich geschieden bin und ein Kind habe, das bei der Mutter wohnt, habe ich für das Jahr 2014 eine Einzelveranlagung gemacht.

    Das Eingeben der ganzen Daten/Beträge war für mich jetzt nicht das Problem. Das Problem tauchte dann auf, als ich die Steuerberechnung durchführen wollte.
    Es kam diese Meldung:

    ! Fehler - Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:

    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau/Lebenspartner(in) B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.

    In der Anlage AV habe ich folgende Spalten ausgefüllt:
    Auf der Seite 1: 4a, 7a, 8a, 9a "nein" & 9b "keine Angabe"
    Auf der Seite 2: 10a & 11a
    Auf der Seite 3: 24 "Geboren vor dem 1.1.2008"

    Wo ist nun der Fehler?!


    Wäre sehr dankbar für eure Tips!

    #2
    AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

    Hallo,

    Im ElsterFormular gibt es in der Anlage AV nur eine Seite.
    Mit welcher Software arbeitest du?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

      ich arbeite über ElsterOnline...

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        #4
        AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

        Hallo,

        und warum schreibst du dann im Forum ElterFormular?
        Bitte verschieben

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

          sorry ... wie verschiebe ich das Thema? :x

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            #6
            AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

            verschoben ist es schon. Du darfst keine Eingabe zur Ehefrau bei Einzelveranlagung machen. Zeile 24 könnte eine sein.

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              #7
              AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

              in welcher Anlage die Zeile 24?

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                #8
                AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                Naja Anlage AV,Siehe Fehlermeldung.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                  Auf der Seite 3: 24 Geboren vor dem 1.1.2008
                  Dieser Eintrag ist m. E. fehlerhaft. Da gehört nämlich gar nichts rein. Die geschiedene Frau, die das Kindergeld bekommt, ist nicht mehr Ehefrau im steuerrechtlichen Sinn.


                  So sieht die Ausfüllhilfe aus:
                  Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das mindestens einen Monat des Jahres 2014 Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt worden ist. Hat der Auszahlungsberechtigte im Laufe des Jahres 2014 gewechselt, ist der Bezug für den ersten Anspruchszeitraum im Jahr 2014 (in der Regel Januar) maßgebend.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                    ok, der Fehler ist nun weg.

                    Dafür gibt es ein neues Problem ...

                    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.

                    Nochmal zu Info:

                    Hab einen Sohn, der bei der Mutter lebt.
                    Muss ich dann die Anlage Kind ausfüllen?
                    Wenn ja, mit welchen Angaben genau?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                      Guten Abend,
                      hier ist KEIN Steuerberatungsprogramm sondern Hilfe zur Anwendung Elster, mein Tipp: einfach die Hilfestellungen zu den einzelnen Zeilen lesen....................
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                        In der Anlage Kind werden erfragt:

                        Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person, bei Zusammenveranlagung Ehemann/Lebenspartner A

                        bei Zusammenveranlagung Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/Lebenspartner B

                        Kindschaftsverhältnis zu einer dritten Person.

                        Wenn keine Zusammenveranlagung vorliegt, fällt die mittlere Möglichkeit per Definition raus, und bestünde kein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person, wäre die Anlage Kind überflüssig.

                        Da die steuerpflichtige Person aber nur eine ist, Eltern aber i.A. zwei, bleibt nach Ausschlussverfahren nur eine dritte Person übrig, zu der das Kind ein Kindschaftsverhältnis hat.

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                          Muss ich dann die Anlage Kind ausfüllen?
                          Ja sicher.

                          Natürlich sind Angaben zur Person des Kindes zu machen

                          Zusätzlich mindestens: Der halbe Kindergeldanspruch gehört rein und im Abschnitt 2 sind mindestens die Zeilen 10 (leibliches Kind bei Steuerpflichtiger Person) und die Zeilen 11 (Mutter=andere Person) auszufüllen.
                          Ob weitere Zeilen zu belegen sind, hängt vom Alter des Kindes ab.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                            Hallo,

                            Die Anlage Kind musst du NICHT ausfüllen.
                            Es ist aber empfehlenswert.
                            @Charlie 24
                            Warum muss er deiner Meinung nach die Anlage Kind ausfüllen?
                            Die Anlage AV erfordert es nicht

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Steuerberechnung ... Fehler - Bitte um Hilfe!

                              Nochmal zur Anlage AV : Den Anspruch auf die KinderZULAGE hat m.E. normalerweise nur die Mutter, es sei denn sie überträgt die Kinderzulage auf den Vater.
                              Mfg

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