Seit 13 Jahren führe ich Fahrtenbuch für meine gefahrenen Kilometer. Ich habe immer die 0,30 cent - Regelung pro gefahrenen geschäftlichen Kilometer angewendet und bei der Gewinnermittlung am Jahresende gegengerechnet Kosten für das Auto (Sprit, Werksatt) habe ich nicht als Betriebsausgaben angeführt. Die privaten Kilometer weise ich natürlich auch im Fahrtenbuch nach. Der Gewinn für mein Gewerbe wurde mir für 2014 e r s t m a l i g "um die anteiligen Kosten für Privatfahrten" berichtigt. Das kann doch nicht sein. Kann ich hier Einspruch einlegen? Danke für eine Antwort.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
private Fahrten
Einklappen
X
Kommentar