In der Anlage V besteht die Möglichkeit, Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre zu verteilen. Auf der Seite kann man die einzelnen Aufwendungen erfassen. Darunter können außerdem die Aufwendungen der vergangenen vier Fünfjahrszeiträume aufgelistet werden (sofern vorhanden). In der Summenbildung der Werbungskosten werden jedoch die aktuellen, auf 5 Jahre aufzuteilenden Aufwendungen, mit der Gesamtsumme aufaddiert (anstatt nur 1/5). Ist das beabsichtigt? Soll man die Beträge selbst vorher durch 5 teilen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechnet
				
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 AW: Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechne
 
 In der linken Spalte trägst du die Gesamtsumme ein.
 In der rechten Spalte dann nur den Anteil, also zB 1/3 oder 1/5. Das Programm kann ja nicht wissen, ob du auf 2,3,4 oder 5 Jahre verteilen willst.
 
 Bei den Beträgen aus dem Vorjahr ist es analog.Dort trägt man auch nur den jeweiligen Anteil ein und nicht die Gesamtsumme.Mfg
 
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 AW: Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechne
 
 Naja, das wäre ja leicht in Erfahrung zu bringen... Also rechne ich dem Programm von Hand jeden einzelnen Beleg vor. Danke für die Aufklärung!Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenIn der linken Spalte trägst du die Gesamtsumme ein.
 In der rechten Spalte dann nur den Anteil, also zB 1/3 oder 1/5. Das Programm kann ja nicht wissen, ob du auf 2,3,4 oder 5 Jahre verteilen willst.
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 AW: Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechne
 
 Woher soll das Programm denn wissen auf wie viel Jahre du den Betrag abschreiben möchtest?Zitat von Kadege Beitrag anzeigenNaja, das wäre ja leicht in Erfahrung zu bringen... Also rechne ich dem Programm von Hand jeden einzelnen Beleg vor. Danke für die Aufklärung!
 
 Und warum jeden Beleg?
 Es ist doch nur ein Betrag den du aufteilen musst?Mfg
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 AW: Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechne
 
 Es muss den Anwender nur danach fragen.Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenWoher soll das Programm denn wissen auf wie viel Jahre du den Betrag abschreiben möchtest?
 
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 Damit wir uns richtig verstehen, wir sind hier im Unterforum "ElsterOnline-Portal". Ich benutze also nicht Elsterformular, von dem du offenbar sprichst ("Spalte links" "Spalte rechts"), das Programm kenne ich nicht und kann es auch nicht benutzen, da es nicht für mein Betriebssystem geschrieben ist. In der Online-Anwendung scheint es anders zu sein. Hier erwartet man von mir, dass ich jeden einzelnen Beleg mit "Bezeichnung", "Rechnungsaussteller", "Rechnungsdatum" und Betrag erfasse. Dann muss angegeben werden, ob und wie der Betrag aufgeteilt wird (zugeordnet oder prozentual) und dann, wie hoch der Anteil ist, der als Werbungskosten geltend gemacht werden soll. Anschließend teile ich den Betrag also dann durch 5, um den auf das betreffende Jahr entfallenden Anteil zu ermitteln. Da wäre es einfacher, ein Feld anzulegen, in dem danach gefragt wird, auf wieviele Jahre der Betrag aufgeteilt werden soll.Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenUnd warum jeden Beleg?
 Es ist doch nur ein Betrag den du aufteilen musst?
 
 Falls Du Elster-Programmierer bist, betrachte dies bitte als Anregung.
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 AW: Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilen wird nicht korrekt berechne
 
 Ich mache deshalb solche Erfassungen und Aufteilungen nach wie vor lieber in Excel und füge die Liste in Papierform bei.
 
 In die Erklärung kommt dann nur ein Summeneintrag.
 Nervig im Portal ist eher, dass das EOP auch in diesem Bereich mit immer wieder unterschiedlichen Zahlenformaten operiert. Mal werden nur Euro erwartet, mal Euro und CentFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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