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danke für den letzten Hinweis. Ich glaube, dass die Wohngebäudevers. tatsächlich nur in der USt. ansetzbar ist. Die Rechtschutz ist soweit mir bekannt mit 30%, soweit sie berusfbedingte Fälle absichert, vermutlich in der Anlage N, wie auch die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, anzusetzen.
Was die Wohngebäudeversicherung mit der USt. (= Umsatzsteuer) zu tun haben soll, weiß ich nicht wirklich. Da Sie auch nicht schreiben, ob Sie das Haus privat nutzen oder vermieten: Bei Privatnutzung ist weder die Wohngebäude- noch die Rechtsschutzversicherung abzugsfähig.
Dass 30 % der Rechtsschutzversicherung in der Anlage N abzugsfähig sein soll, dürfte ebenfalls nur ein Gerücht sein. Was anderes wäre es natürlich, wenn es eine reine Arbeitsrechtsschutzversicherung wäre (= dann 100 %). Oder Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen mitteilt, dass 30 % Ihres Beitrags auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt.
Fazit: Wenn sie nicht klar darstellen, wie Ihre konkrete Situation ist, können Sie auch keine klare Antwort erwarten ...
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Sie haben natürlich recht P777, das zuletzt geschriebene war ziemlich unklar. Ich nutze das Haus privat, habe eine Fotovoltaikanlage installiert. Insofern kann ich die Wohngebäudevers. mit 20% ansetzen. Es sollte auch keine Frage sein sondern von meiner Seite ein Erklärung. Ich wollte damit ausdrücken, dass mir nun bewusst ist, das ich die o.g. Versicherung nicht in der EkSt. ansetzen kann.
Rechtschutz hat sich damit auch erledigt, danke.
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