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Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

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    Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

    Hallo in die Runde,
    ich bin fast fertig, da stolpere ich im Forum über die Info, dass für EOP-Anwender Alles futsch ist. Ist das tatsächlich so?

    - Alle Angaben, Eingaben, die ich heute für 2014 mache, sind für Ekst 2015 verloren und ich muss Alles nochmal von vorne eingeben?
    - Es gibt aber doch wohl die Möglichkeit, die Eingaben zu speichern oder zu drucken, um 2015 wenigstens von sich abschreiben zu können? (Es wäre so ein Unsinn, aber nun...)

    Menno, wenn das so ist, dann drucke ich mir heute noch die Papierformulare aus, nehme einen Kuli, Locher, Mappe ....

    Oder muss ich auf Elster Formular umsteigen? Ist dann die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr möglich?
    Das war ja mein Ziel: Nicht jedes Jahr den gleichen Erfassungs-Terz, wo sich doch sowieso nix geändert hat.
    Lieben Dank und noch einen schönen Ostermontag.

    #2
    AW: Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

    Die Einkommensteuererklärung von 2014 wird nach der Datenübermittlung im EOP gespeichert und bleibt dort für eine Datenübernahme nach 2015 erhalten.

    Probleme gibt es wahrscheinlich dann, wenn dein Account 2015 oder Anfang 2016 abläuft und du noch mit Steuernummer registriert bist. Die Umstellung der Registrierung auf die persönliche SteuerID ist nämlich bisher leider nicht möglich.
    Bei einer Neuregistrierung können keine Daten aus dem alten Account transferiert werden.

    In ElsterFormular bleiben alle abgegebenen Steuererklärungen für eine Datenübernahme in das nächste Jahr auf deinem Rechner erhalten, es sei denn, du löscht sie oder die Festplatte geht kaputt. Gegen letzteres hilft bekanntlich eine Datensicherung auf ein externes Speichermedium.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

      Hallo Charlie24,
      vielen herzlichen Dank.
      Also auf zu den Formularen, noch ist nix weg geräumt :-). Hoffentlich ist das einfacher als das EOP.

      PS: Es ist schon merkwürdig, dass die FAQs zu 70 Prozent die Registrierung betreffen, aber derlei Fragen zur zukünftigen Verwendung im Forum beantwortet werden müssen.

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        #4
        AW: Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

        Zitat von Lindlady Beitrag anzeigen
        Hallo in die Runde,
        Ich bin fast fertig, da stolpere ich im Forum über die Info, dass für EOP-Anwender Alles futsch ist. Ist das tatsächlich so?
        Oder muss ich auf Elster Formular umsteigen? Ist dann die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr möglich?
        Das war ja mein Ziel: Nicht jedes Jahr den gleichen Erfassungs-Terz, wo sich doch sowieso nix geändert hat.
        Lieben Dank und noch einen schönen Ostermontag.
        Hi, du kannst nur Daten übernehmen, die Du auch in EF oder dem EOP eingegeben hast!
        Datenübernahme von EOP nach EF und umgekehrt ist nicht möglich!
        Zuletzt geändert von stiller; 06.04.2015, 11:10.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Übernahme der Vorjahresdaten möglich?

          Also auf zu den Formularen, noch ist nix weg geräumt ...
          Um nicht missverstanden zu werden: Wer seinen Account mit steuerlicher Identifikationsnummer eingerichtet hat, sollte kein Problem mit dem EOP haben.

          Für all diejenigen, die schon mal erfolgreich Papierformulare ausgefüllt haben, ist ElsterFormular sicher einfacher in der Handhabung als das EOP.

          Wer den Abruf von Belegen und deren Übernahme in die Erklärung nutzen will, ist bei ElsterFormular gut beraten, die Datenübernahme aus dem Belegabruf vor der Datenübernahme aus dem Vorjahr durchzuführen. Sonst klappt das nicht fehlerfrei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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