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Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

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    Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

    Hallo zusammen,

    ich selbst habe ein steuerpflichtiges Einzelunternehmen angemeldet. Zwei Partner sind daran in Form einer atypischen stillen Gesellschaft beteiligt. Auf deutsch: Sie wirken voll mit als Unternehmer wie auch ich, nur mein Name steht eben alleine drauf.

    Jetzt hab ich meine EÜR bereit liegen und freue mich den Abschluss für 2014 zu erledigen und in die Tasten zu hauen. Nur sind noch ein paar Fragen offen:

    1. Welches Formular brauche ich hierfür? (ich denke ich benötige eines, bei dem ich meine zwei Partner irgendwie vermerken kann, welches das normale EÜR-Formular nicht hergibt)
    2. Ich möchte für das Einzelunternehmen eine eigene Steuernummer (nicht meine persönliche), wo kann ich die beantragen? Direkt beim ausfüllen des Formulars zu Beginn von 1.?

    Vielen lieben Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

    Es gibt kein Einzelunternehmen mit atypisch stiller Gesellschaft.
    Das ist meines Erachtens ein Widerspruch.

    - - - Aktualisiert - - -

    Hier was zu lesen :
    http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Rechtsformen/inhalt.html
    Mfg

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      #3
      AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

      Elster-Tester kann ich mich nicht anschließen, natürlich gibt es Einzelunternehmen und daran können sich ein oder mehrere Personen als stille Gesellschafter, auch als atypisch stille Gesellschafter beteiligen. NUR:

      Wer sich solche Spezialkonstruktionen aussucht und dann nicht weiß, was er tut und zu tun hat, da fällt mir dann nicht mehr so viel ein.

      In aller Kürze, der Rest ist für Deinen Steuerberater, denn mit Elster hat das nicht die Bohne zu tun:

      Es gibt zum einen den Einzelunternehmer andydot mit einer Anlage G und ggf. Anlage EÜR (weiß ich nicht genau). Zum Zweiten gibt es eine Gesellschaft A mit dem Partner A, die eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung und ggf. eine Anlage EÜR und Gewerbesteuererklärung abzugeben hat. Zum Dritten gibt es eine Gesellschaft B mit Partner B, die ebenfalls eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abzugeben hat nebst ggf. Anlage EÜR und Gewerbesteuererklärung. Die Umsatzsteuererklärung gehört wahrscheinlich zu andydot.

      Und nun viel Spaß bei dem Zeug, das Du dir da hingedeichselt hast ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

        Wie kann jemand an einem Einzelunternehmen beteiligt sein? Dann ist es doch kein Einzelunternehmen mehr, sondern eine Personengesellschaft ?

        Schon das Wort EINZELunternehmen sagt doch schon, dass es sich nur um eine Person handelt.
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 09.04.2015, 22:20.
        Mfg

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          #5
          AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

          Die Wege des Herrn sind unergründlich

          http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft

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            #6
            AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

            Schon das Wort EINZELunternehmen sagt doch schon, dass es sich nur um eine Person handelt.
            Gesellschaftsrechtlich mag das so sein, steuerlich gilt aber bekanntlich in der Regel die wirtschaftliche Betrachtungsweise.

            Und da muss man eben sehen, wer bei so einer atypischen stillen Gesellschaft welche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung hat oder auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

              Also ich finde die Diskussion wunderbar und sicherlich lehrreich für viele. Nur leider ist es ziemlich offtopic

              Noch ein paar Anmerkungen von mir:

              1. Die Zusammensetzung ist möglich. Das hat mir unter anderem ein u.a. Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an einer großen deutschen Uni zugesichert.

              2. Es gibt viele Gründe für eine stille Gesellschaft. Ist ja nicht von irgendwoher, dass es dies im deutschen Recht gibt. Notfalls Google oder gerne PN

              3. Nja, dass ich in diesem Fall nicht 100% weiß was zu tun ist, ist klar. Allerdings bezweifle ich, dass auch nur irgendein Unternehmer schon beim ersten Jahreabschluss zu 100% weiß was er zu tun hat (mal vielleicht von Steuerberatern o.ä. abgesehen), deshalb sehe ich das als natürlich an. Auch weil ich der Meinung bin, dass es an sowas sicherlich nicht scheitern sollte.

              4. Wenn man es genau nimmt, hat es nicht direkt etwas mit dem ElsterOnline-Portal zu tun, ja. Allerdings geht es mir einfach darum, dass ich gerne wüsste, wie ich für mein Einzelunternehmen einen via Elster einen Abschluss an das FA übermitteln und die beteiligten Kollegen mit angeben kann, damit das FA weiß, wer beteiligt ist und wer wie viel in seiner privaten Steuererklärung anzugeben hat. Hierzu benötige ich vielleicht nur das richtige Formular, was es mir erlaubt den Abschluss eines Einzelunternehmens via Elster an das FA zu übermitteln und darin Angaben zu Gesellschaftern zu machen (wie z.B. bei der GbR). Also quasi eine Antwort ala "Verwende doch einfach die Anlage X, da kann man den Abschluss übermitteln und auch optional Angaben zu weiteren Gesellschaftern machen".

              Zusatzpunkt 4.a. Natürlich wäre es sicherlich auch interessant, wo genau die stillen Gesellschafter die Einnahmen aus der Beteiligung angeben müssen. Bzw. ob es ein spezieller Punkt ist, oder es einfach wie bei einem selbst angemeldeten Einzelunternehmen ist.

              Ansonsten freue ich mich für weitere hilfreiche Anmerkungen
              Zuletzt geändert von andydot; 09.04.2015, 23:09.

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                #8
                AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

                Zur Beantwortung Deiner Fragen darfst Du dir gerne noch einmal meinen Post anschauen.

                Im übrigen ist ein atypisch stiller Beteiligter ein Mitunternehmer, der seinen Gewinnanteil in der Anlage G an der entsprechenden Stelle einzutragen hat.

                Aus Deinem letzten Post glaube ich entnehmen zu können, dass das Finanzamt von Eurer Gestaltung noch nichts weiß. Wenn dem so ist, dann wird es allerhöchste Zeit für die Abgabe eines steuerlichen Fragebogens für Personengesellschaften, DANN gibt es auch die Steuernummer.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

                  Eine atypisch stille Gesellschaft ist steuerlich schlicht und einfach eine Personengesellschaft. Du brauchst also eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte nebst Gewinnermittlung, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung.

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                    #10
                    AW: Einzelunternehmen mit atypischer stillen Gesellschaft

                    Gibt leider keinen Button zum bedanken, dann aber auf diesem Weg: Danke für die Hilfe, denke das bringt mich weiter!

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