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doppelte Haushaltsführung - Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

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    doppelte Haushaltsführung - Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Hallo,

    heute habe ich in elsteronline die entsprechenden Daten hinterlegt.

    Bei mir gehört auch die doppelte Haushaltsführung dazu. Soweit ich es sehen kann, werden z. B. die wöchentlichen Heimfahrten und erste Fahrt zum Beschäftigungsort problemlos übernommen. Nur bei dem Posten "Kosten der Unterkunft" habe ich keinen Erfolg.

    Hat jemand einen Tipp, wie man das System dazu bringt, auch diesen Wert in die Berechnung einzubeziehen?

    Grüße
    M Löwe

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung - Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Nein, es gibt keine Tipps zur Fehlerbehebung im EOP, außer den, diesen Fehler der Elster-Hotline mitzuteilen.

    Manchmal werden Fehler dann relativ schnell behoben, manchmal leider auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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