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Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

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    Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

    Hallo,
    ich lebe mit meiner Freundin und unserem 2-jährigen Sohn zusammen. Im ersten Jahr 2013 bekam meine Freundin während der Elternzeit Elterngeld. In Absprache mit ihrem Arbeitgeber hat sie die Elternzeit dann im Jahr 2014 um ein weiteres Jahr verlängert. Sie bekam in diesem Jahr also weder Lohn noch Elterngeld, lediglich das Kindergeld wurde auf ihr Konto gebucht.
    Ich bin in diesem Jahr als Angestellter arbeiten gewesen und habe so meine Familie finanziell unterstützt, was ja auch gut so ist.
    Nun ist meine Frage, ob dies steuerlich zumindest teilweise erstattet wird, und wass ich dann in der Anlage Kind auszufüllen habe.
    In der Anlage Kind ist für mich hier die einzige Möglichkeit vorhanden, indem der Kinderfreibetrag bei mir von 0.5 auf 1.0 übertragen werden könnte. Jedoch verstehe ich hier nicht ganz die Voraussetzungen dafür, die da u.a. heißen, dass "der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 % nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist". Ist das in meinem Fall gegeben? Ist hiermit die finanzielle Leistungsfähigkeit gemeint? Bin ich hier überhaupt auf dem richtigen Weg?
    Was ich noch gefunden habe: "Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes."

    Falls mir jemand einen Tipp geben kann, wäre ich sehr dankbar und falls ich im völlig falschen Forum gelandet bin, bitte um eine kurze Info!
    Gruß

    #2
    AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

    Übertragung KFB funktioniert so nicht. Jeder Elternteil erhält grds. 0,5.

    Was die Zahlungen an deine Freundin betrifft, schau dir mal die Anlage Unterhalt an.

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      #3
      AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

      Klasse, vielen Dank! Das war der Hinweis, den ich brauchte. Werde ich heute Abend mal durchkauen.

      Gruß

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        #4
        AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

        Hallo nochmal,
        noch eine Frage zum Ausfüllen der Anlage Unterhalt. Meine Freundin hat in 2014 ab November Arbeitlosengeld 1 bezogen, ich habe sie also von Januar bis Oktober unterhalten. Trage ich nun in Zeile 7 (Unterstützungszeitraum) nur Januar bis Oktober ein oder das komplette Jahr (8.354 EUR) und dazu in Zeile 51 die bezogenen Leistungen?

        Danke!

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          #5
          AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

          Wenn sie das ganze Jahr Unterhalt gezahlt haben, müssen sie das ganze Jahr eintragen. ALG I sind dann eigene Einnahmen. Die 8.354 sind übrigens kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag. Zahlungen wären also nachzuweisen.

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            #6
            AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

            Mein Steuerprogramm schreibt dazu:
            Markieren Sie dieses Feld, wenn Sie Personen unterstützen, die zu Ihrem eigenen Haushalt gehören.
            Das Finanzamt geht in diesem Fall davon aus, dass Ihnen Aufwendungen in Höhe des Unterhaltshöchstbetrages ( € 8.354,- /Jahr, € 696,- /Monat) entstanden sind.

            Wie soll ich das nachweisen? Wir leben doch zusammen in einem Haushalt!

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              #7
              AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

              Hallo,

              in der Eingabehilfe (ElsterFormular) findet sich folgender Hinweis:

              Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

                Danke, so hab ich das auch verstanden.
                Nun aber nochmal zu meiner Frage von vorhin, es wäre super, wenn ihr mir da auch helfen könntet:
                Meine Freundin war also von Januar bis Oktober 2014 in unbezahler Elternzeit, hat dann ab November Arbeitlosengeld 1 bezogen, ich habe sie also von Januar bis Oktober unterhalten. Trage ich nun in Zeile 7 (Unterstützungszeitraum):
                - Januar bis Oktober ein und in Zeile 51 die bezogenen Sozialleistungen (ALG1) oder
                - Januar bis Dezember ein und in Zeile 51 die bezogenen Sozialleistungen (ALG1)?

                Reicht dann als Nachweis ihre (genullten) Lohnsteuerkarte (bis zur Kündigung Ende Oktober) und der Bescheid des Arbeitsamtes (ALG1 ab November)? Kopien sollten doch reichen, oder sind immer Originale bei zu legen?

                Vielen Dank!

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                  #9
                  AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

                  Reicht dann als Nachweis ihre (genullten) Lohnsteuerkarte (bis zur Kündigung Ende Oktober) und der Bescheid des Arbeitsamtes (ALG1 ab November)?
                  Sowohl die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung wie die Höhe des 2014 bezahlten Arbeitslosengeldes und der Bezugszeitraum sind dem Finanzamt bekannt. Es müsste auch eine Mitteilung des Arbeitsamtes vom Januar oder Februar 2015 über die Höhe der Leistungen geben.

                  Solche Nachweise muss man deshalb gar nicht vorlegen.

                  Wenn das Arbeitslosengeld 1 ausreichend ist, um davon überleben zu können, wird man wohl nur den Zeitraum Januar - Oktober als Unterstützungszeitraum geltend machen dürfen. So schätze ich das zumindest ein, recherchiert habe ich das jetzt nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Mutter 2.Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld, Vater abeitet

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Sowohl die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung wie die Höhe des 2014 bezahlten Arbeitslosengeldes und der Bezugszeitraum sind dem Finanzamt bekannt. Es müsste auch eine Mitteilung des Arbeitsamtes vom Januar oder Februar 2015 über die Höhe der Leistungen geben.

                    Solche Nachweise muss man deshalb gar nicht vorlegen.

                    Wenn das Arbeitslosengeld 1 ausreichend ist, um davon überleben zu können, wird man wohl nur den Zeitraum Januar - Oktober als Unterstützungszeitraum geltend machen dürfen. So schätze ich das zumindest ein, recherchiert habe ich das jetzt nicht.
                    .
                    Die Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitslosengeld I sind zwar der Abteilung des Finanzamts bekannt, welche für die Veranlagung der Freundin zuständig ist.
                    Der Abteilung des Steuerpflichtigen sind diese Zahlen oft nicht direkt bekannt.
                    Daher wird empfohlen, diese Belege mit einzureichen.
                    Mfg

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