Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin und unserem 2-jährigen Sohn zusammen. Im ersten Jahr 2013 bekam meine Freundin während der Elternzeit Elterngeld. In Absprache mit ihrem Arbeitgeber hat sie die Elternzeit dann im Jahr 2014 um ein weiteres Jahr verlängert. Sie bekam in diesem Jahr also weder Lohn noch Elterngeld, lediglich das Kindergeld wurde auf ihr Konto gebucht.
Ich bin in diesem Jahr als Angestellter arbeiten gewesen und habe so meine Familie finanziell unterstützt, was ja auch gut so ist.
Nun ist meine Frage, ob dies steuerlich zumindest teilweise erstattet wird, und wass ich dann in der Anlage Kind auszufüllen habe.
In der Anlage Kind ist für mich hier die einzige Möglichkeit vorhanden, indem der Kinderfreibetrag bei mir von 0.5 auf 1.0 übertragen werden könnte. Jedoch verstehe ich hier nicht ganz die Voraussetzungen dafür, die da u.a. heißen, dass "der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 % nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist". Ist das in meinem Fall gegeben? Ist hiermit die finanzielle Leistungsfähigkeit gemeint? Bin ich hier überhaupt auf dem richtigen Weg?
Was ich noch gefunden habe: "Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes."
Falls mir jemand einen Tipp geben kann, wäre ich sehr dankbar und falls ich im völlig falschen Forum gelandet bin, bitte um eine kurze Info!
Gruß
ich lebe mit meiner Freundin und unserem 2-jährigen Sohn zusammen. Im ersten Jahr 2013 bekam meine Freundin während der Elternzeit Elterngeld. In Absprache mit ihrem Arbeitgeber hat sie die Elternzeit dann im Jahr 2014 um ein weiteres Jahr verlängert. Sie bekam in diesem Jahr also weder Lohn noch Elterngeld, lediglich das Kindergeld wurde auf ihr Konto gebucht.
Ich bin in diesem Jahr als Angestellter arbeiten gewesen und habe so meine Familie finanziell unterstützt, was ja auch gut so ist.
Nun ist meine Frage, ob dies steuerlich zumindest teilweise erstattet wird, und wass ich dann in der Anlage Kind auszufüllen habe.
In der Anlage Kind ist für mich hier die einzige Möglichkeit vorhanden, indem der Kinderfreibetrag bei mir von 0.5 auf 1.0 übertragen werden könnte. Jedoch verstehe ich hier nicht ganz die Voraussetzungen dafür, die da u.a. heißen, dass "der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 % nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist". Ist das in meinem Fall gegeben? Ist hiermit die finanzielle Leistungsfähigkeit gemeint? Bin ich hier überhaupt auf dem richtigen Weg?
Was ich noch gefunden habe: "Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes."
Falls mir jemand einen Tipp geben kann, wäre ich sehr dankbar und falls ich im völlig falschen Forum gelandet bin, bitte um eine kurze Info!
Gruß
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