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Erste Lohnsteuererklärung nach Studium

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    Erste Lohnsteuererklärung nach Studium

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei über ElsterOnline meine Lohnsteuererklärung zu machen und hätte dazu gerne ein paar Informationen.

    Zunächst zu meiner Situation:

    Ich habe im Laufe des Jahres 2014 zunächst noch studiert, genau genommen war ich noch bis zum 30.09.2014 an der Universität A eingeschrieben. Meinen Abschluss habe ich im Januar 2014 gemacht (Master of Science, also quasi Zweitstudium). Zeitgleich war ich noch vom seit Januar 2014 bis zum 30.04.2014 als Wissenschaftliche Hilfskraft an einem Institut jener Universität A angestellt (450€-Job). Ab dem 01.05 bis zum 30.06 war ich dann in der gleichen Position mit einer 50% Stelle sozialversicherungspflichtig eingestellt und habe dann auch quasi das erste Mal Steuern gezahlt. Bis zum 30.04.2015 war ich zudem eigenständig in einer privaten Krankenversicherung (bereits seit 2012 privat versichert, da ich als Student von der gesetzlichen KV-Pflicht befreit worden bin (Beamtenkind) und nach Wegfall des Kindergeldanspruches dann nicht mehr über die Familie versicherbar.
    Zum 30.06.2014 habe ich die Stelle an der Universität A gekündigt und am 15.07. eine Stelle an der Universität B angenommen, hier bin ich bis dato beschäftigt.

    Zu meinen Fragen:
    Inwiefern und wo kann ich noch die Kosten meines Studiums und der privaten KV angeben? Geht dies auch für die vorherigen Jahre (MSc-Studium von Okt. 2011 an). Da ich nun im öffentlichen Dienst beschäftigt bin, habe ich auch eine VBL-Versicherung? Jetzt habe ich von der VBL zwei verschiedene Briefe bekommen, in einem steht ein "VBL-Extra"-Kontostand, in dem anderen ist die Bescheinigung nach §92EStG enthalten, jedoch mit einer ganz anderen Zahl als bei dem "VBL-extra" Kontostand steht. Was davon kann ich nun wo eintragen?

    Eine weitere Frage bezieht sich auf die Anlage "Vorsorgeaufwand" Ich habe, entsprechend meiner 3 verschiedenen beschäftigungen auch 3 Ausdrucke der elektronischen Lohnst.besch. Ich nehme an, dass ich die Werte für etwa die Zeilen 12 und 15 aus allen addiere (ist ja de facto von nur 2 Bescheinigung, eine Beschäftigung war ja geringfügig.). Hier hätte ich dann allerdings die weitere Frage:
    Den Wert aus Zeile 22a der Bescheinigung der über die geringfügige Beschäftigung, wo gebe ich den an? Ebenfalls in Zeile 8 oder in Zeile 10? oder in beide Zeilen?

    Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu viel, aber ich komme das erste Mal überhaupt mit solchen Fragen in Berührung und ich möchte es sehr gerne selber lernen und nicht von irgendwem machen lassen.

    Viele Grüße,

    mauritz

    #2
    AW: Erste Lohnsteuererklärung nach Studium

    Hallo,

    hier gibt es erste Informationen zum Einlesen:
    http://www.unicum.de/studienzeit/run...uer-studenten/
    auch die Themen unter dem Artikel.

    Zurückliegende 4 Jahre wären möglich, d.h. beginnend mit 2011 und mit Datenübernahme in die nächsten Veranlagungsjahre.
    Zugänge und Abgänge sind natürlich immer nur in dem Jahr zu werten, in dem sie angefallen sind.
    Die Anlage Vorsorgeaufwand übernimmt automatisch Sozialversicherungsbeiträge aus den Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung(en).
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 16.04.2015, 21:48.
    Gruß, Basteltyp

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