Hallo zusammen!
Für Auswärtstätigkeiten im Inland und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden kann man ja (ab dem ab 01.01.2014) einen Pauschbetrag von 12€ pro Tag angeben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir auch stets ein Dokument zukommen lassen, in welchem alle Arbeitstage + deren Dauer aufgelistet waren.
Dieses habe ich in der Vergangenheit meiner Einkommenssteuererklärung als Beleg zugefügt.
Nun habe ich letzes Jahr im Juli gekündigt, dieses Dokument für das Jahr 2014 nicht erhalten.
Kann ich alternativ Kopien meiner Lohnabrechnungen von Jan-Juli 2014 als Beleg einreichen ?
Dort sind ebenfalls alle Arbeitstage und deren Länge vermerkt.
Wird dieses vom Finanzamt als Beleg anerkannt, oder muss ich mich an meinen alten Arbeitgeber wenden, und ihn bitten mir dieses spezielle Dokument mit der Auflistung von Arbeitstagen/Dauer, für das Jahr 2014 nachzureichen ?
Mit freundlichen Grüßen,
M.Hausen
Für Auswärtstätigkeiten im Inland und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden kann man ja (ab dem ab 01.01.2014) einen Pauschbetrag von 12€ pro Tag angeben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir auch stets ein Dokument zukommen lassen, in welchem alle Arbeitstage + deren Dauer aufgelistet waren.
Dieses habe ich in der Vergangenheit meiner Einkommenssteuererklärung als Beleg zugefügt.
Nun habe ich letzes Jahr im Juli gekündigt, dieses Dokument für das Jahr 2014 nicht erhalten.
Kann ich alternativ Kopien meiner Lohnabrechnungen von Jan-Juli 2014 als Beleg einreichen ?
Dort sind ebenfalls alle Arbeitstage und deren Länge vermerkt.
Wird dieses vom Finanzamt als Beleg anerkannt, oder muss ich mich an meinen alten Arbeitgeber wenden, und ihn bitten mir dieses spezielle Dokument mit der Auflistung von Arbeitstagen/Dauer, für das Jahr 2014 nachzureichen ?
Mit freundlichen Grüßen,
M.Hausen
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