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Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

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    Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung online und es hakt bei der


    Anlage N mit Anlage VL - Zeilennummern 11 - 16 (Angaben zu Versorgungsbezügen).


    Zeilennummer 11: Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) (Euro):
    Heißt das, ich muss die Angaben aus Zeile 6 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Hier ist nämlich die Kirchensteuer vermerkt.


    Zeilennummer 12: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung (Euro):
    Hier ist auf meiner LstB nichts vermerkt. Und nun? Frei lassen? Wert "null" eintragen?


    Zeilennummer 13: Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung:
    Auch keine Angabe vorhanden. Feld frei lassen?


    Zeilennummer 14 (2x): Bei unterjähriger Zahlung: Erster/ bzw letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung (MM):
    Auf meiner LstB ist hier in Zeile 31 auch nichts vermerkt :-/


    Zeilennummer 15: Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung (in den Zeilen 6 und 11 enthalten) (Euro):
    In der Zeile 32 meiner LstB steht ebenfalls kein Wert. Außerdem ist zuvor vermerkt, dass es in 3. und 8. enthalten ist. Hier bei Elster steht in Zeilen 6 und 11 enthalten. Das wären demnach wieder Kirchensteuer und einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10.


    Zeilennummer 16: Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre laut Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung (Euro):
    Ein Nullwert. Kann der ohne weiteres so aus der LstB übernommen werden, oder besser nichts eintragen?


    Sorry, für die vielen Fragen, aber ich möchte das nicht nur erledigen, sondern für das nächste Mal auch besser verstehen :-)
    Bin für Tipps und Hinweise sehr dankbar

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

    Zunächst teile uns bitte mit, mit welchem Programm Du arbeitest und welches Jahr es betrifft. Anders geht das Helfen schlecht.

    Ansonsten gilt die Grundregel, dass an Stellen, wo Du nichts hast, auch nichts einzutragen ist. "Null" ist NICHT Nichts und führt zu Folgeproblemen. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei dir dürfte keine vorliegen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

      Versorgungsbezüge sind z. B. eine Betriebsrente oder Beamtenpension. Bist du sicher, dass du so was hast?

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

        Das hab ich ja total vergessen :-O Also ich arbeite mit Elster online und versuche mich daran. Und es ist die Steuererklärung für 2014.

        Betriebsrente oder Beamtenpension erhalte ich nicht.

        Danke für eure Rückmeldungen :-)

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

          Noch eine Frage :-)

          Und zwar habe ich im Jahr 2014 das erste halbe Jahr nur Hartz IV bezogen. Danach habe ich zunächst Teilzeit gearbeitet und ergänzend Hartz IV erhalten.
          Die ergänzenden Leistungen von Hartz IV sind doch in Summe trotzdem nicht aufzuführen, oder? Weil diese Beträge nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen? Ist das also so korrekt, diese Beträge gänzlich raus zu lassen?

          Den Zeitraum wo ich nur Hartz IV bezogen habe, ist als Zeitraum der Nichtbeschäftigung eingetragen.

          Vielen Dank

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung - Unstimmigkeiten

            Ja sollte so in Ordnung sein.
            Mfg

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