Ich habe gerade meine SE abgesendet und angegeben, dass die die entsprechenden Unterlagen nachreichen werde. Ich habe hier z.B. Bescheinigungen über Beiträge zur Unfallversicherung, Lebensversicherung usw. liegen. ELIAS die kleine Nervensäge meint solche Bescheinigungen sind nach dem EstG nicht zwingen vorzulegen. Heißt das ich muss auf darauf Warten, dass das Finanzamt diese sehen will? Oder erwartet man von mir, dass ich sie einsende, da ich das auch angekreuzt habe?
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AW: Nachreichen von Dokumenten
Es gibt nur wenige Belege, die zwingend vorgelegt werden müssen. Dazu gehören z. B. Spendenbescheinigungen und Steuerbescheinigungen von Banken über Kapitalerträge, falls die Erklärung hierzu Einträge enthält.
Versicherungsbescheinigungen müssen nicht zwingend eingereicht werden. Das Finanzamt kann sie natürlich anfordern, macht es aber in der Regel nicht, nachdem solche Versicherungen bei vielen Steuerpflichtigen die Höhe der Steuer ohnehin nicht beeinflussen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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