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Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

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    Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

    Hallo zusammen,

    die Umsatzsteuer-Voranmeldung bei ElsterOnline bereitet mir arge Probleme. Ich bin freiberuflich tätig und ohne lange Erklärung hoffe ich, dass mir jemand folgende Fragen beantworten kann:

    1. Ich habe Teilarbeiten meiner Selbstständigkeit abgegeben und deshalb im letzten Monat (den ersten meiner Selbstständigkeit) 2 kleine Aufträge unter jeweils 400 Euro abgegeben. Trage ich diese bei der Ust-Voranmeldung ein und wenn ja, unter welchem Kennzeichen?
    2. Unter welchem Kennzeichen trage ich z.B. den Erwerb von Büromaterial ein?
    3. Berechnet mir ElsterOnline die Einnahmen-/Überschussrechnung und wenn nein, warum nicht?
    4. Gibt es Software, die mir die Arbeit mit Elster erleichtert, kostenfrei ist und Erklärungen und Deutsch verwendet, das man als durchschnittlicher Mensch versteht?

    Vielen Dank Euch schon mal für die Antworten!

    Viele grüße,
    Nico

    #2
    AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

    Hallo,
    zu 1.) wirklich Minijobber mit Anmeldung Knappschaft?
    zu 2.) einen Blick ins Formular Voranmeldung 2. Seite werfen, die Vorsteuer wird dort eingetragen
    zu 3.) diese Arbeiten übernimmt ein Buchhaltungsprogramm bzw. wenn ElsterFormular im Gesamtumfang runtergeladen wird, dürfte auch das Formular Anlage EÜR dabei sein und wird befüllt
    4.) und der wichtigste Punkt: ein Buchhaltungskurs ansonsten geht diese Selbständigkeit in die Beinkleider..................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

      Zu 1) Verwechselst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Lohnsteuer-Voranmeldung? ?

      Zu 3) Woher soll das ElsterOnline-Portal deine Einnahmen und Ausgaben kennen?
      Mfg

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        #4
        AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

        Moin
        und vielen Dank erstmal. Nein, natürlich kein Minijobber. Nur zwei Fälle/Personen, die jeweils eine Arbeit für mich übernommen hatten. Ich bin mir nicht sicher wo ich das eintrage oder ob ich es eintrage.

        Ganz offensichtlich habe ich keine Ahnung und ganz offensichtlich muss und werde ich einen Buchhaltungskurs besuchen. Nun muss ich das für diesen Monat noch ohne schaffen...

        Gruß

        PS: Elster-Tester, kannst Du mich über den Sachverhalt Deiner Suggestivfrage(n) aufklären?

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          #5
          AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

          Zitat von niktheking Beitrag anzeigen
          zwei Fälle/Personen, die jeweils eine Arbeit für mich übernommen hatten. Ich bin mir nicht sicher wo ich das eintrage oder ob ich es eintrage.
          Wenn Du eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer hast dann kannst Du die Umsatzsteuer natürlich bei den Vorsteuern eintragen.


          Zitat von niktheking Beitrag anzeigen
          Nun muss ich das für diesen Monat noch ohne schaffen...
          Bevor man weiß was Umsatzsteuer ist und wie sie funktioniert sollte man keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze tätigen. Am besten Du gehst morgen zum Steuerberater.

          Kommentar


            #6
            AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

            Noch so ein Profilierungsforum... Wer es braucht. Kann man in dieser Welt nicht einfach mal mehr eine Antwort geben, ohne gleich mit Altklugheit um sich zu werfen?

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              #7
              AW: Neu bei Elster: Muss ich Minijobber angeben?

              Zitat von niktheking Beitrag anzeigen
              Noch so ein Profilierungsforum... Wer es braucht. Kann man in dieser Welt nicht einfach mal mehr eine Antwort geben, ohne gleich mit Altklugheit um sich zu werfen?
              Was soll das ? Man hat unschwer erkennen können, dass Du steuerlich keine Ahnung hast, wandert auf dem schmalen Grad zwischen erlaubter Eingabehilfe und nach dem Steuerberatungsgesetz hier nicht erlaubter Steuerberatung und rät Dir -zutreffend-, dass ein Steuerberater hier doch das Beste wäre, und wird hier angemault ...

              Inhaltlich hat das Rüsseltier Dir genau das gesagt, was Du wissen willst. Wo Du da eine Profilierung, also das bewusste Abheben von Dir, erkennen willst, weiß ich nicht wirklich.

              Schlaf mal darüber, dann geht es vielleicht wieder besser.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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