Hallo,
habe ein Problem, das ich nicht bewältigen konnte. Ihr könntet mir vielleicht helfen.
Situation:
- ich lebe und arbeite in Deutschland seit einige Jahren. Im Juli 2009 habe ich in der Türkei geheiratet.
- Meine Frau und mein Stiefkind sind immer noch in der Türkei, weil der Familiennachzugantrag immer noch in Bearbeitung ist.
- Mein Stiefkind ist 11 jahre alt und besucht Grundschule in der Türkei.
- Meine Frau arbeitet nicht, bezieht auch nicht keine Unterhaltleistungen.
- Ich unterhalte meine Frau und mein Stiefkind (Selbstverständlich)
- Wegen des immer noch berabeiteten Antrags durfen sie nicht herkommen, deshalb muss ich doppelte haushalt führen.
- Soviel ich weiss darf ich keine Zusammenveranlagung machen, weil die Türkei zu EU-Staaten nicht gehört. ( mir ist es nicht sicher)
- Für den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, wen soll ich Anlage K ausfüllen lassen, ausser meiner Frau? Muss leibliche Vater von meinem Stiefkind es auch ausfüllen?
- Leibliche Vater von meinem Stiefkind muss dem Kind 50€ monatlich zahlen(nach Ehescheidungsentscheidung 2003).
Aber er bezahlt nicht, weil ich alle Aufwendungen übernommen habe.
FRAGEN:
-Dürfen wir zusammenveranlagung machen ?
-Kann ich die "Mehraufwendungen wegen Doppelthausführung" von der Steuer absetzen lassen ?
- Muss ich es nachweisen, wie viel Geld zu meiner Familie geschickt hat? ( ich denke, es is quatsch, sie sind meine Familie. bei zusammenhaushalt muss man eigentlich nicht)
- Wenn ich getrennte Veranlagung machen muss, wie soll es gehen? welche Angaben sind benötigt, welche nicht zulässig?
Danke für Ihre Antwort
Gülabi
habe ein Problem, das ich nicht bewältigen konnte. Ihr könntet mir vielleicht helfen.
Situation:
- ich lebe und arbeite in Deutschland seit einige Jahren. Im Juli 2009 habe ich in der Türkei geheiratet.
- Meine Frau und mein Stiefkind sind immer noch in der Türkei, weil der Familiennachzugantrag immer noch in Bearbeitung ist.
- Mein Stiefkind ist 11 jahre alt und besucht Grundschule in der Türkei.
- Meine Frau arbeitet nicht, bezieht auch nicht keine Unterhaltleistungen.
- Ich unterhalte meine Frau und mein Stiefkind (Selbstverständlich)
- Wegen des immer noch berabeiteten Antrags durfen sie nicht herkommen, deshalb muss ich doppelte haushalt führen.
- Soviel ich weiss darf ich keine Zusammenveranlagung machen, weil die Türkei zu EU-Staaten nicht gehört. ( mir ist es nicht sicher)
- Für den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, wen soll ich Anlage K ausfüllen lassen, ausser meiner Frau? Muss leibliche Vater von meinem Stiefkind es auch ausfüllen?
- Leibliche Vater von meinem Stiefkind muss dem Kind 50€ monatlich zahlen(nach Ehescheidungsentscheidung 2003).
Aber er bezahlt nicht, weil ich alle Aufwendungen übernommen habe.
FRAGEN:
-Dürfen wir zusammenveranlagung machen ?
-Kann ich die "Mehraufwendungen wegen Doppelthausführung" von der Steuer absetzen lassen ?
- Muss ich es nachweisen, wie viel Geld zu meiner Familie geschickt hat? ( ich denke, es is quatsch, sie sind meine Familie. bei zusammenhaushalt muss man eigentlich nicht)
- Wenn ich getrennte Veranlagung machen muss, wie soll es gehen? welche Angaben sind benötigt, welche nicht zulässig?
Danke für Ihre Antwort
Gülabi
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