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Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

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    Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

    Hallo,

    bis jetzt klappte die Lohnsteuererklärung immer ganz gut. Im letzten Jahr haben sich aber einige Änderungen ergeben bei denen ich etwas ratlos bin wo und wie ich sie eintragen muss.

    Lohnsteuerveranlagung gemeinsam. Mann Klasse 3, Frau Klasse 5 soweit so gut.

    Nun kommen aber folgende Sachen:

    1. Kirchensteueraustritt Mann 14.08.2014, Frau 01.11.2014

    2. Frau hat bis 09.01.2014 Übergangsgeld der DRV bekommen (Progressionsvorbehalt), ab 10.01.2014 ALG 1, ab 01.08.2014 Arbeit auf Steuerkarte und anteilig ALG 1, ab 15.12.2014 Arbeit in Vollzeit. Wie und wo trage ich das alles ein?

    3. Haben wir von der Krankenkasse einen Brief erhalten. Beitragserstattung zur Krankenversicherung 400€ bei der Frau und 200€ beim Mann. Wo sind diese Beträge einzutragen?

    Ich danke euch schon mal für die Hilfe.

    Schönen Sonntag
    Gruß Percy79

    #2
    AW: Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

    Zitat von Percy79 Beitrag anzeigen
    Lohnsteuererklärung
    Mit welcher Software machst Du die Einkommensteuererklärung denn? Dann könnte man den Thread evtl. verschieben, denn Du bist ja offenbar kein Arbeitgeber.

    Kommentar


      #3
      AW: Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

      Nein bin Arbeitnehmer...

      Bisher habe ich die Erklärungen immer mit Elster gemacht.

      Falls mein Thread hier falsch ist dann bitte verschieben.

      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

        Bisher habe ich die Erklärungen immer mit Elster gemacht.
        ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal?

        1. Bei ElsterFormular lässt sich der Kirchenaustritt im Hauptvordruck über die monatsweise Angabe eintragen.

        2. Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören bei Arbeitnehmern in die Anlage N (Zeile 29 unter weitere Angaben zum Arbeitslohn). Über Hinzufügen können verschiedene Leistungen einzeln eingetragen werden.

        3. Erstattungen der Krankenkasse sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Bei gesetzlich Pflichtversicherten in Zeile 16 und 17, bei freiwillig gesetzlich Versicherten in Zeile 22 und 23, bei privat Versicherten in Zeile 33.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

          Danke für die schnelle Antwort.

          Elster OnlinePortal

          - - - Aktualisiert - - -

          Mein Übergangsgeld und das ALG 1 trage ich zusammen in Anlage N Zeile 29 ein und wo trage ich dann den Lohn ein?

          Kommentar


            #6
            AW: Einige Änderungen im letzten Jahr...wo eintragen?

            In der Anlage N bei den Angaben zum Arbeitslohn (Seite 2) über Eintrag hinzufügen

            Anschließend muss darunter noch auf Berechnen geklickt werden, sonst werden die Eingabedaten nicht übernommen.

            - - - Aktualisiert - - -

            Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen können auf Seite 8 der Anlage N auch einzeln über 'Eintrag hinzufügen' angegeben werden, auch hier gilt der Hinweis zu 'Berechnen'.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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