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Fahrtkosten für 2013 nachreichen

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    Fahrtkosten für 2013 nachreichen

    Hallo,

    ich habe meine Einkommensteuer-Erklärung für 2013 schon gemacht und erstattet bekommen.

    Mir ist jetzt eingefallen, dass ich in 2013 aufgrund einer Baustelle mehr km gefahren bin als üblich.

    nun meine Frage: Kann ich die zusätzlich gefahrenen km noch nachträglich einfordern?

    Und für 2014: muss ich in meinem Anschreiben mit den Papierbelegen vermerken das ich durch Baustelle mehr km gefahren bin? Muss ich das irgendwie belegen? - Könnte beim Landkreis anrufen ob die mir eine Bescheinigung ausstellen wegen der Straßensperrung.

    Schönen Gruß, Livahn

    #2
    AW: Fahrtkosten für 2013 nachreichen

    Wenn der Bescheid für 2013 älter als einen Monat ist, ist er i . d. R. bestandskräftig und nicht mehr zu deinen Gunsten änderbar.

    Für 2014 dürfte die Erläuterung des Sachverhaltes in einem Satz (... mehr Kilometer weil...) ausreichen.

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten für 2013 nachreichen

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wenn der Bescheid für 2013 älter als einen Monat ist, ist er i . d. R. bestandskräftig und nicht mehr zu deinen Gunsten änderbar.

      Für 2014 dürfte die Erläuterung des Sachverhaltes in einem Satz (... mehr Kilometer weil...) ausreichen.
      naja, Glück für das Finanzamt ;-) - und danke für die Antwort

      Kommentar

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