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Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

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    Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

    Hallo,

    da ich dieses Jahr die Steuererklärung das erste Mal mit Elster online selber mache (vorher über LoHi), stehe ich nun vor einem kleinen Problem.
    Meine Tochter geht noch zur Schule, und ich zahle monatlich nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt. Sie lebt seit der Trennung vor vielen Jahren bei der Mutter.
    Wo trage ich denn das überhaupt ein? In der Anlage Kind finde ich nichts dazu, und bei Anlage Unterhalt geht es doch um ehem. Lebensgefährten? Ich finde die Anlage Kind irgendwie sehr verwirrend.
    Desweiteren habe ich immer noch keinen Kinderfreibetrag, obwohl ich das schon beantragt hatte! Kann man den Kinderfreibetrag auch noch rückwirkend beantragen?

    Sorry für die eventuell bereits irgendwo geklärten Fragen, es ist meine erste eigene Steuererklärung (oder zumindest der Versuch). Bin auf diesem Gebiet ein absoluter Laie, und bis jetzt bin ich auch durch Recherche im Netz nicht wirklich weiter gekommen.

    VG Chris

    #2
    AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

    Wenn die Tochter unter 25 Jahre war und noch zur Schule geht, dann bist du bei der Anlage Kind richtig.
    Anlage Unterhalt ist nicht möglich.
    Mfg

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      #3
      AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

      Hallo,

      durch die Anlage Kind wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt (auch ohne Eintrag auf der LstBesch obzw.Elstam)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

        Ok, vielen Dank.

        Dann fülle ich lediglich de Anlage Kind aus. Und der Kinderfreibetrag wird dann automatisch berücksichtigt??? Dann frage ich mich, warum ich diese 0,5 bisher nie bekommen habe? Das hätte mir doch zumindest die ganzen letzten Jahre der Steuerberater sagen oder mitteilen können?!

        Was mich noch etwas verwirrt:

        Bei Punkt 6 ... "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2014 (Euro)" ... MUSS eine Summe eingetragen werden. Ich beziehe aber kein Kindergeld.

        Muss ich dann dazu bei ... "Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Anstelle des Anspruchs auf Kindergeld ist das eingetragene Kindergeld in die Günstigerprüfung einzubeziehen." ... das Häkchen setzen?
        Zuletzt geändert von ChrisW.; 09.05.2015, 17:19.

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          #5
          AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

          Hallo,
          wo hast du den Eintrag beantragt?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,
            wo hast du den Eintrag beantragt?

            Gruß FIGUL
            Mein Steuerberater sagte mir damals eigentlich "Er kümmere sich darum". Und mein Arbeitgeber sagte mir auch, er könne den Kinderfreibetrag für mich beantragen. Kann es sein, das es die Mutter meiner Tochter abgelehnt hat? Soweit ich informiert bin, muss die Kindesmutter da zustimmen?

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              #7
              AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

              Hallo,

              mir scheint du verwechselst da etwas mit der Zustimmung dder Mutter des Kindes.
              Lies dir mal diese Seite durch

              https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...d_freibetraege

              hier geht ganz klar hervor, dass DU für den Eintrag (Elstam) verantwortlich bist.
              Außerdem: Warum trittst du deinem Steuerberater nicht auf die Füße. Der bekommt doch schließlich Knete von dir.

              und schau dir mal die Anlage Kind an besonders Seite 2 ab Zeile 38 (bezüglich Unterhalt) lies dazu auch die Eingabehilfe.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                mir scheint du verwechselst da etwas mit der Zustimmung dder Mutter des Kindes.
                Lies dir mal diese Seite durch

                https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...d_freibetraege

                hier geht ganz klar hervor, dass DU für den Eintrag (Elstam) verantwortlich bist.
                Alles klar, hier steht alles sehr gut beschrieben. Danke!

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Außerdem: Warum trittst du deinem Steuerberater nicht auf die Füße. Der bekommt doch schließlich Knete von dir.

                und schau dir mal die Anlage Kind an besonders Seite 2 ab Zeile 38 (bezüglich Unterhalt) lies dazu auch die Eingabehilfe.

                Gruß FIGUL
                Tja, mit dem war ich allgemein nicht zufrieden, da gab es einiges auch im Nachhinein zu klären. Habe nicht umsonst gekündigt. Mir kam es so vor, als hätte derjenige keinen wirklichen Plan und würde auch nicht im Interesse seines zahlenden Kunden arbeiten. Das Thema ist für mich aber abgehakt.

                Und wie in Zeile 38 steht, hab ich ja DIREKT Anspruch darauf, da ich zu 100% Unterhalt zahle! Werde mir das Ganze nochmal wirklich in Ruhe durchlesen!
                Tja, da ich sowas noch nie selbst gemacht, - und mich immer auf meinen Steuerberater verlassen habe, sind das für mich zumindest im Moment noch alles böhmische Dörfer

                Vielen Dank für die Hilfe bisher, hast mir echt schon weiter geholfen!!!

                VG Chris

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                  #9
                  AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

                  Hallo,

                  das Kind lebt bei der Mutter.
                  Damit kommt die Mutter ihren Unterhaltspflichten nach.
                  Mein Tipp ab Zeile 38 war nur zum Verständnis gedacht.
                  Dir steht nur der halbe Kindergeldanspruch zu.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

                    Zur Ergänzung noch :
                    Wenn der halbe Anspruch auf Kindergeld günstiger ist als der Kinderfreibetrag, dann gibt's im Rahmen der Steuererklärung auch keinen Kinderfreibetrag.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

                      Habe soweit jetzt alles fertig, aber bei einem wollte ich nochmal nachfragen ...

                      Anlage Kind Zeile 6:

                      "Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Anstelle des Anspruchs auf Kindergeld ist das eingetragene Kindergeld in die Günstigerprüfung einzubeziehen."

                      Muss ich hier das Häkchen nun setzen? (Das FA berechnet dies ja soweit ich weiß selber)

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                        #12
                        AW: Unterhalt an Tochter & kein Kinderfreibetrag!

                        Du musst den Anspruch auf Kindergeld eintragen. Also die Hälfte.
                        Mfg

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