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Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

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    Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

    Hallo,

    ich möchte ein "Einspruch"-Formular ausfüllen (unter "Sonstige Formulare > Einspruch").

    Problem:

    Wenn ich "Steuernummer aus Profil verwenden" anklicke, bekomme ich folgende Meldung:

    "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar."

    Wenn ich "Steuernummer manuell eingeben" anklicke, bekomme ich eine Auswahl-Liste mit 8 Ländern. Mein Land ist nicht dabei (BaWü).

    Ich komme also nicht weiter.

    Ich benutze seit vielen Jahren regelmäßig die Formulare für Umst und ZM. Dort besteht dieses Problem nicht. Meine Profile müssen also in Ordnung sein.

    Ich habe gerade noch einige andere Formulare stichprobenmäßig getestet, auch dort ist alles in Ordnung, und außerdem werden dort alle Länder aufgelistet.

    Ist dieses "Einspruch"-Formular nur in 8 speziellen Ländern verfügbar, oder ist das ein Software-Fehler?


    Vielen Dank

    #2
    AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

    Zitat von Backbord Beitrag anzeigen
    Ist dieses "Einspruch"-Formular nur in 8 speziellen Ländern verfügbar, oder ist das ein Software-Fehler?
    Ja, bisher nur in einigen Ländern, wird sicherlich nach und nach erweitert. Wenn Dein Land also noch nicht dabei ist, geht es über das EOP noch nicht, eine stinknormale Mail an die Mailadresse Deines Finanzamts per Mailprogramm oder Kontaktformular auf der Internetseite Deines Finanzamts geht aber.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

      Danke für die schnelle Antwort!

      Schade, dass man nirgends auf den wahren Grund hingewiesen wird, und stattdessen eine unsinnige Fehlermeldung bekommt.


      Schöne Grüße!

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        #4
        AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

        es steht hier, dass es bisher nur in einigen Bundesländern funktioniert :
        https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
        Mfg

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          #5
          AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

          Stimmt. Danke, diese Unterseite hatte ich nicht durchgelesen.

          Besser wäre es meiner Meinung nach, einen Hinweis dort hinzusetzen, wo das Einspruch-Formular anzuklicken ist, oder wenigstens den Fehlerhinweis umzutexten in "Das Einspruch-Formular ist in Ihrem Land nicht anwendbar".

          Aussagekräftige Fehlerhinweise sparen Lebenszeit.

          Kommentar


            #6
            AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

            Ist jetzt schon ein paar Wochen her. Aber um Wissenswertes auch an meine Mitmenschen weiterzuleiten, hier noch ein Zusatz ...

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Wenn Dein Land also noch nicht dabei ist, geht es über das EOP noch nicht, eine stinknormale Mail an die Mailadresse Deines Finanzamts per Mailprogramm oder Kontaktformular auf der Internetseite Deines Finanzamts geht aber.
            Geht leider nicht immer. Auf Email oder Kontaktformular ist da kein Verlass. Ich schrieb einen Einspruch per Email an das FA einer südwestdeutschen Großstadt. Nach ein paar Tagen war ich skeptisch und rief an, um fernmündlich einen Einspruch zu Protokol zu geben. Der Mann vom FA klärte mich auf, das ginge nicht telefonisch, auch nicht per Email, "wir sind da noch etwas altmodisch", sagte er.

            Also wenn ich nicht angerufen hätte, wäre der Einspruch per Email im Fristen-Nirvana verdunstet, und ich hätte unwissend und ewig gewartet. So musste ich einen Einspruch mit Tinte auf Holzfasern erstellen und zur Schneckenpost bringen.

            Das wurde dann anerkannt.

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              #7
              AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

              Hallo Backbord,

              bei über 600 Finanzämtern in Deutschland ist deine Erfahrung mit einem "altmodischen" Finanzamt mit Sicherheit eine Ausnahme.

              Wie du gesehen hast bieten sechs Bundesländer die Möglichkeit über das Elster Onlineportal Einspruch einzulegen. Einspruch per Mail ist eine gängige Methode und wird häufig genutzt.

              Tschüß

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                #8
                AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                Natürlich kann er auch per Mail eingelegt werden, § 357 Abs. 1 AO und AEAO zu § 357 AO Tz. 1 gilt auch in Bayern. Das andere Problem ist natürlich -wie auch bei der normalen Post-, dass im Zweifel (!) Du den ZUGANG beweisen musst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                  Moin,

                  das liegt vielleicht an der Himmelsrichtung; Bayern liegt im Südosten, BaWü im Südwesten.

                  Die Sache mit dem Beweisen ist klar. Aber wenn man früh abschickt und die Antwort früh kommt, dann ist die Sache erledigt bevor die Frist abläuft. Wenn keine Antwort kommt bis kurz vor Ablauf, dann muss man halt ein Papier-Einschreiben abschicken.


                  Ahoy

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                    #10
                    AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                    Wie Piccard777 schon sagte, auch in BaWü im Südwesten gilt die Abgabenordnung.
                    Und damit kann man zulässigerweise per Mail (gesendet an die offizielle Mailadresse des Finanzamtes) Einspruch einlegen. Und wegen des Nachweises kann man ja eine Eingangsbestätigung anfordern.

                    Schade das dein Bearbeiter im Finanzamt leider eine etwas kuriose Auffassung zu diesem Thema hat. Ich hoffe, dass dein Papiereinspruch noch fristgerecht eingegangen ist!
                    UserElster

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                      Vielleicht habt Ihr auch etwas aneinander vorbeigeredet. Du hast auch einen telefonischen Einspruch erwähnt. Der ist nämlich wirklich nicht zulässig. Auch kannst Du ihn nicht telefonisch zur Niederschrift oder Protokoll erklären, sondern da musst Du dem Bearbeiter schon gegenübersitzen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                        Wir haben nicht aneinander vorbeigeredet. Bei der Diskussion um die Email-Methode hat er wahrscheinlich nicht wortwörtlich von "Zulässigkeit" gesprochen (das Wort fiel hier im Forum und ich habe es weiter verwendet), sondern eher von so etwas wie "das machen wir auch nicht" - so in der Tonart. Und dann: "Da sind wir noch a bissle altmodisch". Ich als Laie konnte darauf nur sagen: Aha, wusste ich nicht, na gut.

                        Ja, mein Papier-Einspruch wurde anerkannt. Lustigerweise bezog sich dann der neue Bescheid auf die Daten meines zuvor gesendeten Email-Einspruchs. Email-Lesetechnik scheint soweit vorhanden zu sein.


                        Ahoy

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                          #13
                          AW: Einspruch-Formular: "Keines Ihrer Steuernummerprofile ist anwendbar"

                          Zitat von Backbord Beitrag anzeigen
                          Wir haben nicht aneinander vorbeigeredet. Bei der Diskussion um die Email-Methode hat er wahrscheinlich nicht wortwörtlich von "Zulässigkeit" gesprochen (das Wort fiel hier im Forum und ich habe es weiter verwendet), sondern eher von so etwas wie "das machen wir auch nicht" - so in der Tonart. Und dann: "Da sind wir noch a bissle altmodisch". Ich als Laie konnte darauf nur sagen: Aha, wusste ich nicht, na gut.

                          Ja, mein Papier-Einspruch wurde anerkannt. Lustigerweise bezog sich dann der neue Bescheid auf die Daten meines zuvor gesendeten Email-Einspruchs. Email-Lesetechnik scheint soweit vorhanden zu sein.


                          Ahoy
                          Dann wenden wir uns also wieder Elster-Problemen zu
                          und lassen Bearbeiter in den FÄ Individuen sein.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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