Hallo,
kann ich eine Schadensersatz Zahlung in der Einnahmenüberschussrechnung unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Elster Online Anlage EÜR: Zeile 51) geltend machen?
Ich habe auf einer Website (die zum Gewerbebetrieb gehört) ein Bild eines fremden Fotografen verwendet. Wegen (angeblich) unzureichender Namensnennung des Urhebers (CC Lizenz) habe ich eine Abmahnung kassiert und nach langem hin und her Schadensersatz gezahlt. Wenn ich mich nicht irre, sollte der Schadensersatz in meinem Fall vom Finanzamt als betriebliche Ausgabe anerkannt werden (bitte korrigieren, falls ich da falsch liege).
Kann mir jemand sagen, ob ich mit Zeile 51 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" richtig liege?
Besten Gruß und schönen Dank für alle Bemühungen!
Jogu
kann ich eine Schadensersatz Zahlung in der Einnahmenüberschussrechnung unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Elster Online Anlage EÜR: Zeile 51) geltend machen?
Ich habe auf einer Website (die zum Gewerbebetrieb gehört) ein Bild eines fremden Fotografen verwendet. Wegen (angeblich) unzureichender Namensnennung des Urhebers (CC Lizenz) habe ich eine Abmahnung kassiert und nach langem hin und her Schadensersatz gezahlt. Wenn ich mich nicht irre, sollte der Schadensersatz in meinem Fall vom Finanzamt als betriebliche Ausgabe anerkannt werden (bitte korrigieren, falls ich da falsch liege).
Kann mir jemand sagen, ob ich mit Zeile 51 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" richtig liege?
Besten Gruß und schönen Dank für alle Bemühungen!
Jogu
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