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Schadensersatz als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung

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    Schadensersatz als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung

    Hallo,

    kann ich eine Schadensersatz Zahlung in der Einnahmenüberschussrechnung unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Elster Online Anlage EÜR: Zeile 51) geltend machen?

    Ich habe auf einer Website (die zum Gewerbebetrieb gehört) ein Bild eines fremden Fotografen verwendet. Wegen (angeblich) unzureichender Namensnennung des Urhebers (CC Lizenz) habe ich eine Abmahnung kassiert und nach langem hin und her Schadensersatz gezahlt. Wenn ich mich nicht irre, sollte der Schadensersatz in meinem Fall vom Finanzamt als betriebliche Ausgabe anerkannt werden (bitte korrigieren, falls ich da falsch liege).

    Kann mir jemand sagen, ob ich mit Zeile 51 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" richtig liege?

    Besten Gruß und schönen Dank für alle Bemühungen!

    Jogu

    #2
    AW: Schadensersatz als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung

    Hallo,
    Ordnungswidrigkeiten, Bußen etc. sind wohl private Misslichkeiten.
    http://www.gruenderlexikon.de/magazi...triebsausgaben
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Schadensersatz als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung

      Hallo jogu,

      das Eintragen ist das eine -übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben ist ja sehr weit gefasst -> aber die steuerrechtliche Zuordnung solltest du vielleicht mit deinem Finanzamt oder einem Steuerberater deines Vertrauens klären.

      Tschüß

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        #4
        AW: Schadensersatz als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung

        Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Ordnungswidrigkeiten, Bußen etc. sind wohl private Misslichkeiten.
        http://www.gruenderlexikon.de/magazi...triebsausgaben
        Für mein Verständnis geht es bei deinem Link eher um Zahlungen, deren Ursache (also das Vergehen) nicht eindeutig dem Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Falschparken etc.

        Laut diesem Link gibt es aber sogenannte betrieblich veranlasste Schadensersatzleistungen, die als Ausgabe geltend gemacht werden können:
        https://www.smartsteuer.de/portal/le...ensersatz.html -> Absatz 4.3

        ...und mangels Alternativen würde ich das unter übrige Ausgaben eintragen.

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