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Einkommenssteuererklaerung fuer Jahr des Auswanderns

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    Einkommenssteuererklaerung fuer Jahr des Auswanderns

    Die letzten Jahre (2006 bis 2014) war ich beim Fraunhofer ISE in Freiburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschaeftigt. Mein Angestelltenverhaeltnis habe ich zum 31.5.2014 aufgeloest, um eine Reise anzutreten. Meine Reise ist in den Niederlanden geendet, wo ich am 1.12.2014 eine neue Arbeitstelle angenommen habe, bei der ich noch heute taetig bin.

    Meine Einkommensteuererklaerung fuer 2014 habe ich soweit wie folgt ausgefuellt:

    Anlage N-AUS (Steuerpflichtige Person A)
    1 – Angaben zum auslaendischen Taetigkeitsstaat
    4 (Staat): Niederlande
    2 – Angaben zur einschlägigen Vorschrift für die Steuerentlastung
    5 (Im Kalenderjahr 2014 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen) Haekchen gesetzt
    3 – Allgemeine Angaben
    7 Kein Haekchen gesetzt !
    8 / 9 / 10 meinen derzeitigen Wohnsitz in Amsterdam eingetragen
    11 (Zu diesem Staat habe ich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen), laut Aufstellung.) Haekchen gesetzt
    18 Ein Eintrag: “Softwareentwickler” von 1.12.2014-30.11.2015
    20 (Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat) 31
    27 (Die Tätigkeit erfolgte für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht/bestand.) Haekchen gesetzt
    4 – Angaben zum Arbeitslohn
    35 (Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)): Bruttolohn eingetragen
    36 (Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (zum Beispiel Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)): Bruttolohn laut Gehaltsabrechnung Dezember 2014 eingetragen
    37 / 39 / 40: keine weiteren Eintragungen
    42 / 43 / 44: keine weiteren Eintragungen
    5 – Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns
    46 (Vertraglich vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr): Alle Tage, an denen ich tatsaechlich gearbeitet habe, zusammengezaehlt
    47 (davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat): Alle Tage, an denen ich tatsaechlich beim neuen auslaendischen Arbeitgeber gearbeitet habe, zusammengezaehlt
    48 (verbleibender Arbeitslohn (Zeile 45) × Auslandsarbeitstage (Zeile 47)/Gesamtarbeitstage (Zeile 46) = verbleibender ausländischer Arbeitslohn (Euro)): Taschenrechner gezueckt
    6 – Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns
    61 – 64 keine Eintragungen, da ich davon ausgehe, dass ich keinen ATE steuerfreien Arbeitslohn bezogen habe
    7 – Steuerbefreiung aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)
    67 (Zwischenstaatliches Übereinkommen, auf dem die Tätigkeit beruht): “DBA Niederlande” eingetragen
    68 (Organisation, für welche die Tätigkeit erfolgt): Firmenname eingetragen
    69 (Art der ausgeübten Tätigkeit): “Softwareentwickler / Angestellter” eingetragen
    70 (Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht) (Euro)): ???
    Teile 8 bis 10: keine weiteren Eintragungen vorgenommen.

    Fragen:
    1. Zu Teil 3 Punkt / Zeile 7: Stimmt das so?
    2. Zu Teil 3 Punkt / Zeile 18: Ich weiss natuerlich nicht, ob ich zum Ende des Arbeitsvertrages weiterhin bei dem auslaendischen Unternehmen bleiben werde aber erstmal ist mein Arbeitsvertrag auf ein Jahr begrenzt.
    3. Zu Teil 4: In Zeilen 38, 41 und 45 steht der gleiche Betrag. Ist das so richtig?
    4. Zu Teil 7 Punkt / Zeile 70: Welcher Arbeitslohn ist hier gemeint? Brutto? Netto? Ausschliesslich der Arbeitslohn des neuen Niederlaendischen Arbeitgebers oder der Gesamtlohn?

    Ueber hilfreiche Beitraege wuerde ich mich sehr freuen!
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