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Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

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    Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

    Hallo,
    ich verzweifle gerade an meiner eigenen Begrenztheit, vielleicht kann mir hier jemand aus meiner Hirn-Spirale weiterhelfen?!

    Für 2013 habe ich meine Steuererklärung das erste Mal online über das Elster Online Portal eingereicht.
    Nun kam der Bescheid, und das FA hat alle Zahlen 1:1 akzeptiert, bis auf den Posten der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.

    Hier erstmal die eingereichten Details:

    Mantelbogen:
    Sonderausgaben, Zeile 37-39: Rürup-Rente --> 76% von 3189 Euro, macht 2424 Euro

    Anlage Vorsorgeaufwand:
    Zeile 7 / Beiträge zur Altersvorsorge: 3189 Euro
    Zeile 18 / KV: 7024 Euro
    Zeile 21 / PV: 1080 Euro
    Zeile 35 / Auslands-KV: 11 Euro
    Zeile 50 / Unfall, Haftpflicht und Risiko-LV: 271 Euro
    Zeile 51 / Kapital-LV vor 2005: 442 Euro

    Ergibt in der Steuer-Berechnung von Elster Online:

    Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Rürup-Rente: 76% von 3189 Euro --> 2424 Euro
    KV & PV: 8104 Euro
    Summe: 10528 Euro

    unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben:
    Versorgungsleistungen: 2424 Euro

    Gesamt: 10528 Euro plus 2424 Euro im Abzug.

    Bescheid: 10528 Euro im Abzug.

    In der Begründung vom FA steht nun:
    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz...)"

    Mir ist klar, dass ich durch die freiwillige Versicherung in der GKV einen hohen Beitrag zahle - aber heißt das im Umkehrschluss, dass ich meine Rürup-Rente gar nicht mehr ansetzen kann????? Die Versicherungsvertreter verkaufen einem die doch so schmackhaft mit "Steuerersparnis" und maximal 20.000 Euro absetzbar, bzw die 76% davon halt etc... ?
    Zumal die restlichen Versicherungen, die ich eingereicht habe, wohl gar nirgends berücksichtigt wurden?!

    Verwundert bin ich aber auch, wieso die Rürup-Rente bei den beschränkt abziehbaren UND den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben in Erscheinung tritt??? Da es sich um genau den gleichen Betrag handelt, kann es nichts anderes sein?! Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Arten? Man glaubt es kaum, aber bei google habe ich keine direkte Erklärung gefunden?

    Habe ich irgendwo etwas falsch eingetragen, funktioniert die automatische Berechnung im Elster Online Portal nicht richtig oder hat das Finanzamt irgendetwas nicht anerkannt, was sie anerkennen hätten müssen?!?

    Bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich direkt an meine Erklärung für 2014 setzen darf und nicht den gleichen Fehler nochmal machen möchte :-(...

    Vielen Dank und Grüße,
    blindes Huhn

    #2
    AW: Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

    Nach den Angaben zu urteilen wurde die Rürup-Rente offenbar zweimal angesetzt und vom FA nur einmal anerkannt. Alles in Ordnung.

    Der Hinweis mit den durch die KV- und PV-Beiträge ausgeschöpften Sonderausgaben-Höchstbeträgen ist ganz normal, wenn mehr Versicherungen angesetzt (Haftpflicht, Unfall, Auslands-KV und Kapital-LV) wurden, als sich steuerlich auswirkten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

      In deiner Elster-Berechnung taucht die Rürup zwei mal auf.
      Das kann natürlich nicht richtig sein.
      Mantelbogen 2.Seite hat mit Rürup nichts zu tun.
      Folglich darfst du da die Rürup auch nicht eintragen.

      // Edit : Da war wer schneller
      Mfg

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        #4
        AW: Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

        Hallo,
        herzlichen Dank für die raschen Antworten!
        Ich dachte es mir ja schon, dass ich da irgendetwas falsch eingetragen hatte, bzw war ja schon verwandert, warum die Rürup doppelt auftaucht. Aber das heißt für 2014, die Rürup wird nur in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, richtig?
        Trotzdem verstehe ich noch nicht, was der Unterschied zwischen beschränkt und unbeschränkt abziehbaren Aufwendungen ist?
        Und ich verstehe auch nicht, wieso meine Haftpflicht etc. nicht in Abzug kommt? Wie hoch ist denn der erwähnte Höchstbetrag bzw. wie berechnet sich dieser?!? Brauche ich diese für 2014 dann gar nicht mehr einreichen?!
        Danke Euch für die Hilfe!
        Blindes Huhn

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          #5
          AW: Unbeschränkt vs. beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen - Rürup-Anerkennung

          Unbeschränkte Sonderausgaben sind unbeschränkt abziehbar. Und die beschränkten eben nicht, weil es da Höchstbeträge gibt.

          Bei einem Arbeitnehmer beträgt der 1.900 Euro.
          Wenn du mit der Krankenversicherung schon drüber bist, dann hat zb die Haftpflichtversicherung keine steuerliche Auswirkung mehr.
          Mfg

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