Hallo,
ich verzweifle gerade an meiner eigenen Begrenztheit, vielleicht kann mir hier jemand aus meiner Hirn-Spirale weiterhelfen?!
Für 2013 habe ich meine Steuererklärung das erste Mal online über das Elster Online Portal eingereicht.
Nun kam der Bescheid, und das FA hat alle Zahlen 1:1 akzeptiert, bis auf den Posten der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.
Hier erstmal die eingereichten Details:
Mantelbogen:
Sonderausgaben, Zeile 37-39: Rürup-Rente --> 76% von 3189 Euro, macht 2424 Euro
Anlage Vorsorgeaufwand:
Zeile 7 / Beiträge zur Altersvorsorge: 3189 Euro
Zeile 18 / KV: 7024 Euro
Zeile 21 / PV: 1080 Euro
Zeile 35 / Auslands-KV: 11 Euro
Zeile 50 / Unfall, Haftpflicht und Risiko-LV: 271 Euro
Zeile 51 / Kapital-LV vor 2005: 442 Euro
Ergibt in der Steuer-Berechnung von Elster Online:
Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Rürup-Rente: 76% von 3189 Euro --> 2424 Euro
KV & PV: 8104 Euro
Summe: 10528 Euro
unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben:
Versorgungsleistungen: 2424 Euro
Gesamt: 10528 Euro plus 2424 Euro im Abzug.
Bescheid: 10528 Euro im Abzug.
In der Begründung vom FA steht nun:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz...)"
Mir ist klar, dass ich durch die freiwillige Versicherung in der GKV einen hohen Beitrag zahle - aber heißt das im Umkehrschluss, dass ich meine Rürup-Rente gar nicht mehr ansetzen kann????? Die Versicherungsvertreter verkaufen einem die doch so schmackhaft mit "Steuerersparnis" und maximal 20.000 Euro absetzbar, bzw die 76% davon halt etc... ?
Zumal die restlichen Versicherungen, die ich eingereicht habe, wohl gar nirgends berücksichtigt wurden?!
Verwundert bin ich aber auch, wieso die Rürup-Rente bei den beschränkt abziehbaren UND den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben in Erscheinung tritt??? Da es sich um genau den gleichen Betrag handelt, kann es nichts anderes sein?! Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Arten? Man glaubt es kaum, aber bei google habe ich keine direkte Erklärung gefunden?
Habe ich irgendwo etwas falsch eingetragen, funktioniert die automatische Berechnung im Elster Online Portal nicht richtig oder hat das Finanzamt irgendetwas nicht anerkannt, was sie anerkennen hätten müssen?!?
Bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich direkt an meine Erklärung für 2014 setzen darf und nicht den gleichen Fehler nochmal machen möchte :-(...
Vielen Dank und Grüße,
blindes Huhn
ich verzweifle gerade an meiner eigenen Begrenztheit, vielleicht kann mir hier jemand aus meiner Hirn-Spirale weiterhelfen?!
Für 2013 habe ich meine Steuererklärung das erste Mal online über das Elster Online Portal eingereicht.
Nun kam der Bescheid, und das FA hat alle Zahlen 1:1 akzeptiert, bis auf den Posten der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.
Hier erstmal die eingereichten Details:
Mantelbogen:
Sonderausgaben, Zeile 37-39: Rürup-Rente --> 76% von 3189 Euro, macht 2424 Euro
Anlage Vorsorgeaufwand:
Zeile 7 / Beiträge zur Altersvorsorge: 3189 Euro
Zeile 18 / KV: 7024 Euro
Zeile 21 / PV: 1080 Euro
Zeile 35 / Auslands-KV: 11 Euro
Zeile 50 / Unfall, Haftpflicht und Risiko-LV: 271 Euro
Zeile 51 / Kapital-LV vor 2005: 442 Euro
Ergibt in der Steuer-Berechnung von Elster Online:
Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Rürup-Rente: 76% von 3189 Euro --> 2424 Euro
KV & PV: 8104 Euro
Summe: 10528 Euro
unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben:
Versorgungsleistungen: 2424 Euro
Gesamt: 10528 Euro plus 2424 Euro im Abzug.
Bescheid: 10528 Euro im Abzug.
In der Begründung vom FA steht nun:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz...)"
Mir ist klar, dass ich durch die freiwillige Versicherung in der GKV einen hohen Beitrag zahle - aber heißt das im Umkehrschluss, dass ich meine Rürup-Rente gar nicht mehr ansetzen kann????? Die Versicherungsvertreter verkaufen einem die doch so schmackhaft mit "Steuerersparnis" und maximal 20.000 Euro absetzbar, bzw die 76% davon halt etc... ?
Zumal die restlichen Versicherungen, die ich eingereicht habe, wohl gar nirgends berücksichtigt wurden?!
Verwundert bin ich aber auch, wieso die Rürup-Rente bei den beschränkt abziehbaren UND den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben in Erscheinung tritt??? Da es sich um genau den gleichen Betrag handelt, kann es nichts anderes sein?! Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Arten? Man glaubt es kaum, aber bei google habe ich keine direkte Erklärung gefunden?
Habe ich irgendwo etwas falsch eingetragen, funktioniert die automatische Berechnung im Elster Online Portal nicht richtig oder hat das Finanzamt irgendetwas nicht anerkannt, was sie anerkennen hätten müssen?!?
Bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich direkt an meine Erklärung für 2014 setzen darf und nicht den gleichen Fehler nochmal machen möchte :-(...
Vielen Dank und Grüße,
blindes Huhn
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