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Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

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    Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

    Guten Morgen,
    ich möchte die Erklärung zur gesonderten u. einheitl. Feststellung für 2014 erstmals per Elster-Online übermitteln. Alle Eintragungen in den Anlagen FE und FB gingen reibungslos. Nur bei der Anlage V komme ich nicht weiter. Es sind Einkünfte aus V+V aus unbebauten Grundstücken anzugeben. Ich habe diesen Betrag in Zeile 32 der Anlage V eingetragen. Wenn ich nun auf prüfen und absenden gehe, kommt folgende Fehlermeldung: "Auf der Anlage V muss mindestens die Lage des Grundstücks/der Eigentumswohnung angegeben werden (1. Anlage V)". Wenn ich nun diese Angaben auf Seite 1 bei den Allgemeinen Angaben eintrage kommt die Fehlermeldung: " Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind keine Angaben im Bereich "bebautes Grundstück" zu tätigen (1. Anlage V)."

    Kann mir vielleicht jemand helfen? Was mache ich falsch?

    LG
    Anna

    #2
    AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

    Hallo,

    Gibt es in EOP auch eine Seite 2?
    Hast du dort Eintragungen gemacht?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

      Hallo,

      wenn Sie ausschliesslich in Zeile 32 den Zweck und den Betrag (ohne Cents) eingeben
      und nicht irgendwo eine Null oder per Zufall ein Leerzeichen platziert haben,
      sollte die Plausi ohne Meckern durchlaufen.
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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        #4
        AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

        Hallo,
        vielen Dank für die Antworten.
        Ich habe in der Anlage V unter Punkt 10 "Andere Einkünfte (z. B. Untervermietung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke)" in

        Zeile 32, Bezeichnung: die Lage des Grundstücks
        Zeile 32, Stpfl. Person, usw. : den Betrag ohne Cent angegeben.

        Wenn ich dann das Formular prüfe, kommt die Fehlermeldung, dass die Angaben zum Grundstück unter Allgemeine Angaben fehlen.

        Ich habe bereits zig verschiedene Versionen ausprobiert und auch beim Finanzamt angerufen. Leider konnte man mir dort auch nicht helfen.

        LG
        Anna

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          #5
          AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

          das war hier schonmal Thema. Schau mal nach unbebautem Grundstück in der Suche.

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            #6
            AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

            Hallo annaM,

            also in der aktuellsten Version von Elsterformular funktioniert es jetzt in der Anlage V nur mit einem Eintrag in Zeile 32 alles andere leer. In Vorgängerversionen kam auch diese Fehlermeldung.
            Offensichtlich ist der gleiche Fehler im Portal auch vorhanden.
            Mal an die Hotline wenden und den Fehler melden.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage V zur gesonderten u. einheitl. Feststellung 2014

              Im Einkommensteuerformular des EOP gibt es auch kein Problem, wenn Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück in Zeile 32 eingetragen werden. Das Problem scheint auf das Feststellungsformular beschränkt zu sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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