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Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

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    Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

    Hallo,

    ich habe mehrfach gelesen, dass die Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung einzeln aufgeschlüsselt werden müssen. Selbst die Dame in der Telefonzentrale meines FAs hat mir das schon mal bestätigt.

    Jetzt sitze ich hier aber und trage alle Posten aus der Wohngeldabrechnung meiner Hausverwaltung einzeln ein und komme ins grübeln. Das sind 25 Posten und für jeden einzelnen darf ich den Betrag zu meinen Gunsten runden. Ich habe also ca 12 Euro mal eben so durch runden kassiert. Übrigens war ich so dreist, die Posten 1:1 aus der Abrechnung zu übernehmen und konnte so die Posten "Hauswart", "sonstige Wartungen", "Wartung Tiefgarage" und "Wartung techn. Anlagen" als 4 Posten angeben, obwohl evtl ein Posten "Wartung" denselben Zweck erfüllt hätte. Bringt aber nochmal ein paar Cent durch aufrunden in meine Kasse.

    Auf der anderen Seite heißt es doch, alles was zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen dient, sind Werbungskosten. Die Wohngeldabrechnung, die mir meine Hausverwaltung schickt müsste doch grundsätzlich zu 100% darunter fallen (zumindest bei den umlagefähigen Kosten kann ich mir da keine Ausnahme vorstellen). D.h. alles als einen Posten zusammen zu fassen würde viel Arbeit ersparen und das FA würde sich nicht die ganzen Centbeträge durch aufrunden entgehen lassen. Für alle Vermieter Deutschlands addiert, dürfte da eine ganz ordentliche Summe raus kommen.

    lg jogu

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

    Und jetzt?

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Und jetzt?
      Berechtigte Frage

      Jetzt hoffe ich, dass mir jemand hilft, den Sinn hinter dem Vorgehen zu verstehen (dass die Posten einzeln angegeben werden müssen). Wenn ich nämlich das Gefühl habe, dass eine Regel völlig sinnfrei ist, bekomme ich immer so ein unbehagliches Gefühl und fange an an meinem Verstand zu zweifeln. Noch schlimmer, wenn ich anfinge, an den Vorschriften unseres Finanzamts zu zweifeln (aber soweit denken wir mal noch nicht).

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

        Also bei mir verlangt ElsterOnline überall auch die Angabe der Centbeträge.

        Zitat von jogu Beitrag anzeigen
        Ich habe also ca 12 Euro mal eben so durch runden kassiert
        Das ist sowieso absurd. Du kriegst die Werbungskosten ja nicht vom Finanzamt erstattet.

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

          Dem Mitarbeiter im Finanzamt ist es eigentlich egal, ob du die Werte aus der Wohngeldabrechnung aufbröselst und einzeln eingibts oder als Gesamtbetrag unter den Verwaltungskosten.
          Der eingetragene Wert muss nur an Hand der mit eingereichten Wohngeldabrechnung nachvollziehbar sein.

          Die Einzelaufschlüsselung ist jedoch wünschenswert, da die Erstbearbeitung der Erklärung maschinell erfolgt und bei einem Gesamtbetrag keine vernünftige Verprobung möglich ist.
          Daher ist dann eine manuelle Nachbearbeitung deiner Erklärung nötig.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Du kriegst die Werbungskosten ja nicht vom Finanzamt erstattet.
            Stimmt, da hatte ich nen Denkfehler. Ein paar Euro Steuerersparnis dürften aber trotzdem zusammenkommen, wenn die 12 Euro gewinnmindernt angerechnet werden.

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Dem Mitarbeiter im Finanzamt ist es eigentlich egal, ob du die Werte aus der Wohngeldabrechnung aufbröselst und einzeln eingibts oder als Gesamtbetrag unter den Verwaltungskosten. Der eingetragene Wert muss nur an Hand der mit eingereichten Wohngeldabrechnung nachvollziehbar sein.
            In meiner Wohngeldabrechnung steht aber unter den nicht umlagefähigen Kosten auch der Posten Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Soweit ich weiß, darf ich nach dem Abflussprinzip aber nur tatsächliche Kosten geltend machen (die Rücklage bleibt ja bis zur Verwendung in meinem Besitz). Damit will ich sagen, man muss sich die Posten wohl doch einzeln anschauen und kann nicht einfach sagen: hier meine Gesamtkosten aus der Wohngeldabrechnung. Da wären zB auch noch die Instandhaltungskosten, die unter bestimmten Umständen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und dann gesondert eingetragen werden müssen.

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Die Einzelaufschlüsselung ist jedoch wünschenswert, da die Erstbearbeitung der Erklärung maschinell erfolgt und bei einem Gesamtbetrag keine vernünftige Verprobung möglich ist.
            Verprobung?

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung Anlage V - Warum Werbungskosten einzeln aufschlüsseln?

              Hallo jogu,

              deine Frage Verprobung ? Man könnte auch Überprüfung dazu sagen.

              Tschüß

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