Hallo,
ich habe mehrfach gelesen, dass die Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung einzeln aufgeschlüsselt werden müssen. Selbst die Dame in der Telefonzentrale meines FAs hat mir das schon mal bestätigt.
Jetzt sitze ich hier aber und trage alle Posten aus der Wohngeldabrechnung meiner Hausverwaltung einzeln ein und komme ins grübeln. Das sind 25 Posten und für jeden einzelnen darf ich den Betrag zu meinen Gunsten runden. Ich habe also ca 12 Euro mal eben so durch runden kassiert. Übrigens war ich so dreist, die Posten 1:1 aus der Abrechnung zu übernehmen und konnte so die Posten "Hauswart", "sonstige Wartungen", "Wartung Tiefgarage" und "Wartung techn. Anlagen" als 4 Posten angeben, obwohl evtl ein Posten "Wartung" denselben Zweck erfüllt hätte. Bringt aber nochmal ein paar Cent durch aufrunden in meine Kasse.
Auf der anderen Seite heißt es doch, alles was zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen dient, sind Werbungskosten. Die Wohngeldabrechnung, die mir meine Hausverwaltung schickt müsste doch grundsätzlich zu 100% darunter fallen (zumindest bei den umlagefähigen Kosten kann ich mir da keine Ausnahme vorstellen). D.h. alles als einen Posten zusammen zu fassen würde viel Arbeit ersparen und das FA würde sich nicht die ganzen Centbeträge durch aufrunden entgehen lassen. Für alle Vermieter Deutschlands addiert, dürfte da eine ganz ordentliche Summe raus kommen.
lg jogu
ich habe mehrfach gelesen, dass die Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung einzeln aufgeschlüsselt werden müssen. Selbst die Dame in der Telefonzentrale meines FAs hat mir das schon mal bestätigt.
Jetzt sitze ich hier aber und trage alle Posten aus der Wohngeldabrechnung meiner Hausverwaltung einzeln ein und komme ins grübeln. Das sind 25 Posten und für jeden einzelnen darf ich den Betrag zu meinen Gunsten runden. Ich habe also ca 12 Euro mal eben so durch runden kassiert. Übrigens war ich so dreist, die Posten 1:1 aus der Abrechnung zu übernehmen und konnte so die Posten "Hauswart", "sonstige Wartungen", "Wartung Tiefgarage" und "Wartung techn. Anlagen" als 4 Posten angeben, obwohl evtl ein Posten "Wartung" denselben Zweck erfüllt hätte. Bringt aber nochmal ein paar Cent durch aufrunden in meine Kasse.
Auf der anderen Seite heißt es doch, alles was zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen dient, sind Werbungskosten. Die Wohngeldabrechnung, die mir meine Hausverwaltung schickt müsste doch grundsätzlich zu 100% darunter fallen (zumindest bei den umlagefähigen Kosten kann ich mir da keine Ausnahme vorstellen). D.h. alles als einen Posten zusammen zu fassen würde viel Arbeit ersparen und das FA würde sich nicht die ganzen Centbeträge durch aufrunden entgehen lassen. Für alle Vermieter Deutschlands addiert, dürfte da eine ganz ordentliche Summe raus kommen.
lg jogu
Kommentar