So, ganz frisch haben wir die Ablehnung der Fristverlängerung für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung 2015 bekommen. Begründung wörtlich: "Das Programm "ElsterOnline" bietet leider noch nicht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung 2015." Ja, wirklich - da steht im Schreiben 2015. Womit der Sachbearbeiter selbstverständlich recht hat.
Beantragt habe ich allerdings die FV für die KSt-Erklärung 2014. Was nun - wurde mein Antrag abgelehnt?
Weiter im Schreiben: "Deshalb bitte ich Sie um Einreichung der Körperschaftsteuererklärung in Papierform und ... bis spätestens 20. Juli 2015. Bei diesem Termin kann sich der SB eigentlich die Ablehnung sparen, denn wenn alles gut geht, ist es ein paar Tage später möglich, die KSt-Erklärung 2014 per ElsterOnline einzureichen. Aber naja, er hat schließlich FV für KSt 2015 abgelehnt. :-)
Super. Da fragt man sich, wofür gibt es ElsterOnline? Warum steht im Gesetz, man solle elektronisch übermitteln? Warum hat das FA in einem früheren KSt-Bescheid nach eigenmächtiger Abgabe der Erklärungen auf Papier gefühlt fast drohend darauf hingewiesen, daß die KSt-Erklärungen gefälligst elektronisch zu übermitteln sind?
Rein grundsätzlich bin ich ja dafür, auf Papier einzureichen. Papier gibt mir bei der "Datenerfassung" wenigstens keine auf den ersten Blick unlogischen und nervigen Fehlermeldungen wie ElsterOnline. Dennoch ist mir wie jedes Jahr unklar, woran eine frühe Bereitstellung (z. B. Ende April) der ElsterOnline-Eingabemaske für die KSt des Vorjahres scheitert.
Ein paar Stunden später am gleichen Tag:
Und gleich noch hinterher mit einem anderen Postdienst eine maschinell erstellte Erinnerung an die Abgabe der KSt-Erklärung 2014 erhalten...
Beantragt habe ich allerdings die FV für die KSt-Erklärung 2014. Was nun - wurde mein Antrag abgelehnt?
Weiter im Schreiben: "Deshalb bitte ich Sie um Einreichung der Körperschaftsteuererklärung in Papierform und ... bis spätestens 20. Juli 2015. Bei diesem Termin kann sich der SB eigentlich die Ablehnung sparen, denn wenn alles gut geht, ist es ein paar Tage später möglich, die KSt-Erklärung 2014 per ElsterOnline einzureichen. Aber naja, er hat schließlich FV für KSt 2015 abgelehnt. :-)
Super. Da fragt man sich, wofür gibt es ElsterOnline? Warum steht im Gesetz, man solle elektronisch übermitteln? Warum hat das FA in einem früheren KSt-Bescheid nach eigenmächtiger Abgabe der Erklärungen auf Papier gefühlt fast drohend darauf hingewiesen, daß die KSt-Erklärungen gefälligst elektronisch zu übermitteln sind?
Rein grundsätzlich bin ich ja dafür, auf Papier einzureichen. Papier gibt mir bei der "Datenerfassung" wenigstens keine auf den ersten Blick unlogischen und nervigen Fehlermeldungen wie ElsterOnline. Dennoch ist mir wie jedes Jahr unklar, woran eine frühe Bereitstellung (z. B. Ende April) der ElsterOnline-Eingabemaske für die KSt des Vorjahres scheitert.
Ein paar Stunden später am gleichen Tag:
Und gleich noch hinterher mit einem anderen Postdienst eine maschinell erstellte Erinnerung an die Abgabe der KSt-Erklärung 2014 erhalten...
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