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UstVa / Gutschrift: wo angeben?

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    UstVa / Gutschrift: wo angeben?

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben, in welches Feld ich Folgendes in der UStVa eintragen muss:

    ich bekomme monatlich eine Rechnung für ein Software-Abonnement, das ich als Freiberufler nutze. Ohne USt, da der Rechnungssteller im EU-Ausland registriert ist und ich meine USt-ID angegeben habe. Jetzt überweist mir der Rechnungsteller die USt. jeden Monat als Gutschrift (die ich ja selbst gar nicht gezahlt habe, ergo an das Finanzamt weitergeben muss). In welches Feld muss ich das denn eintragen?

    Vielen Dank im Voraus und Grüße,
    Hanna

    #2
    AW: UstVa / Gutschrift: wo angeben?

    Hallo Hanna,
    hier ist ein Forum zur Anwendung ELSTER...
    Den geschilderten Sachverhalt kann ich nicht wirklich nachvollziehen, wo sitzt der Leistungsempfänger (EU oder Drittland)?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: UstVa / Gutschrift: wo angeben?

      Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich bitte um Entschuldigung, wenn die Frage in diesem Forum fehl am Platz ist.
      Zuletzt geändert von Hanna_Larsson; 02.07.2015, 15:51.

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        #4
        AW: UstVa / Gutschrift: wo angeben?

        Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören jedenfalls in Zeile 33 (Kennzahl 89).

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          #5
          AW: UstVa / Gutschrift: wo angeben?

          Das klingt etwas merkwürdig. Warum gibt der die Firma eine USt-Gutschrift ? Und in welche Höhe ? 19 % ?

          Wo hat die Firma ihren Sitz ?

          Hier könnte (!) es sich auch um eine innergemeinschaftliche Dienstleistung handeln für die eine § 13b-Versteuerung vorzunehmen ist.

          Vielleicht erklärst du den Sachverhalt einmal etwas näher und fragst einmal bei der Firma nach, warum die die USt erstatten. Oder hatten die dir früher USt in Rechnung gestellt und machen jetzt genau das rückgängig, dann wäre es evtl. relativ einfach.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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