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Erste Steuererklärung - Null Ahnung, Frist verpasst, was nun?

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    Erste Steuererklärung - Null Ahnung, Frist verpasst, was nun?

    Hi Leute!

    Ich bin als Werksstudent angestellt (20h/Woche) und zahle die Krankenversicherung selbst. Verdient habe ich in 2014 ungefähr 8500€ (Brutto).
    Zwei Dinge:
    Ich habe die Frist verpasst. Aber auch noch kein Schreiben vom Finanzamt bekommen - muss ich überhaupt einreichen?
    Macht es Sinn die Daten einfach ab zu schicken, oder soll ich vorher die Frist verlängern?

    Würde mich über eure Hilfe freuen

    Gruß,
    reijin
    Zuletzt geändert von reijin; 06.07.2015, 14:42. Grund: titel besser gemacht

    #2
    AW: Erste Steuererklärung - Null Ahnung, Frist verpasst, was nun?

    Für Personen, die zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET sind, war für 2014 die Abgabefrist der 01.06.2015. Wer die verpasst, sollte die schnellstens nachzuholen, bevor Unbill wie Mahnung, Zwangsgeldandrohung oder Zwangsgeldfestsetzung oder Verspätungszuschlag droht. Die Pflicht zur Erklärungsabgabe bleibt natürlich weiter bestehen.

    Für Personen, die nicht zur Erklärungsabgabe verpflichtet sind, ist die letztmögliche Frist für 2014 der 31.12.2018 24 Uhr.

    Bei einem Jahresarbeitslohn von 8.500 € dürfte deine Steuer 0 € betragen, wenn du nicht z.B. Lohnersatzleistungen hattest. Vermutlich wirst du Antragsveranlager sein. Näheres dazu z.B. in der verlinkten Broschüre Seite 33: https://verwaltung.hessen.de/irj/ser...22222,true.pdf
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung - Null Ahnung, Frist verpasst, was nun?

      Der 31. Mai ist Frist für diejenigen, die abgeben müssen. Ansonsten ist die Frist 4 Jahre.

      Erstere Frist ist weich, irgendwann kommt eine mehr oder weniger freundliche Erinnerung, bis hin zur Androhung von Verspätungszuschlägen. Das passiert in der Regel nicht vor August oder September.
      Letztere Frist ist hart.

      Im geschilderten Fall sehe ich keinen Hinweis darauf, dass eine Pflicht zur Abgabe besteht. Falls Lohnsteuer abgeführt wurde, wird es sie ab bei Abgabe komplett zurück geben.

      Kommentar

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