Innergemeinschaftlicher Erwerb

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  • Bilanzfaelscher
    Neuer Benutzer
    • 19.02.2007
    • 2

    #1

    Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo,

    Für folgenden Sachverhalt benötige ich bitte eine Antwort:

    Firma A aus Deutschland mit eigener deutsche USt-ID verkauft an Firma B in Polen mit eigener polnischer USt-ID Ware, liefert jedoch an Firma C in Polen ebenfalls mit eigener polnischer USt-ID.
    Muß Firma A die ZM mit der USt-ID der Firma B oder C melden?

    Danke & vG,
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo Bilanzfälscher,

    die ZM wird für innergemeinschaftliche Lieferungen gemacht -> d.h. der Lieferer gibt die USt-ID des Empfängers der Lieferung an. Der Empfänger der Lieferung ist verpflichtet dies als innergemeinschaftlichen Erwerb zu besteuern.
    Wieso verkauft man einer Firma Ware , die man ihr dann nicht liefert ?

    Tschüß

    Kommentar

    • Bilanzfaelscher
      Neuer Benutzer
      • 19.02.2007
      • 2

      #3
      AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb

      Stimmt, sollte eigentlich auch innergemeinschaftliche Lieferung heißen. Hab das in der Eile verwechselt.

      Nun ja, der Kunde, also Firma B, möchte es eben so, das Firma A an Firma C liefert. Warum Firma B und C das so wollen, ist für Firma A nicht unbedingt entscheidend.
      Wichtig ist eben nur, welche die korrekte USt-ID für die ZM der Firma A ist.

      Danke für deine Antwort & vG

      Kommentar

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