Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

    Hallo Forum,

    ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014, die von den Eckdaten her sehr leicht scheint: Ich war genau in diesem Jahreszeitraum arbeitslos, 01.01. bis 31.12.14, pünktlich zum 1.1.15 dann endlich ein neuer Arbeitsplatz. Ich hatte in der Zeit keine sonstigen Einkünfte.

    Das ALG I, das ich in der Zeit bezogen habe, lässt sich ja (theoretisch) im Hauptvordruck, Abschnitt 18, Zeile 94 und in der Anlage N, Abschnitt 8, Zeile 29 eintragen.

    Ich habe bei ElsterOnline nun alle vier Varianten durchgespielt; wenn ich nach dem Eintragen auf der Hauptseite auf "Steuerberechnung" klicke, kommt das PDF mit der voraussichtlichen Berechnung mit folgenden Ergebnissen:

    nichts eingetragen:
    AHW Abbruch-Hinweise Sie haben keine Einkünfte eingegeben.
    (erscheint logisch, weil die Angaben der Einkünfte ja komplett fehlen)

    NUR im Hauptvordruck eingegeben:
    AHW Abbruch-Hinweise Sie haben keine Einkünfte eingegeben.

    In "Anlage N mit Anlage VL" UND im Hauptvordruck eingegeben:
    AHW Abbruch-Hinweise Sie haben keine Einkünfte eingegeben.
    Sie haben für sich oder/und Ihren Ehegatten Einkommens- bzw. Lohn- / Entgeltersatzleistungen im
    Hauptvordruck und in der Anlage N mit identischen Werten erklärt, bitte prüfen Sie Ihre Angaben.


    NUR in "Anlage N mit Anlage VL" eingetragen:
    AHW Abbruch-Hinweise Sie haben keine Einkünfte eingegeben.


    Und jetzt bin ich doch ratlos, wie und wo ich das ALG I denn nun eintragen soll, damit die Steuerberechnung nicht mehr meckert. Erkennt jemand den Fehler oder hat eine Idee?

    Vielen Dank im Voraus,
    Hansestaedter.

    #2
    AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

    Guten Tag,
    eine Eintragung im Hauptvordruck und Entfernung der Anlage N reicht vollkommen, alternativ nur Eintragung in Anlage N
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

      Ich war genau in diesem Jahreszeitraum arbeitslos, 01.01. bis 31.12.14,.... Ich hatte in der Zeit keine sonstigen Einkünfte.
      Eine etwas naive Frage: Warum machst du für 2014 eine Einkommensteuererklärung?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Tag,
        eine Eintragung im Hauptvordruck und Entfernung der Anlage N reicht vollkommen, alternativ nur Eintragung in Anlage N
        Hallo,

        vielen Dank für die Antwort,
        die Variante, das ALG I nur in Anlage N einzutragen, hatte ich ja mit unerwünschtem Ergebnis bereits gemacht (s.o.) - ich habe es nun im Hauptvordruck eingegeben und Anlage N komplett entfernt, leider hat diese Variante dasselbe Ergebnis: Sie haben keine Einkünfte eingegeben.

        Der Vollständigkeit halber: Im Hauptvordruck habe ich lediglich "Steuerklasse I" angegeben, da ich laut Schreiben des Arbeitsamtes (über die Meldung ans Finanzamt) in diesem Zeitraum auch so eingestuft war.


        Hansestaedter.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eine etwas naive Frage: Warum machst du für 2014 eine Einkommensteuererklärung?
        Einfach deshalb, weil ich inzwischen die Erklärungen der vergangenen vier Jahre aufgeholt habe, dabei kam zwar nie besonders viel rum, aber im Moment gilt die Devise "Auch Kleinvieh macht Mist".
        Und wenn ich schon die von 2014 durch Übernahme/Weglassen der Eckdaten des Vorjahres theoretisch flott hätte einreichen können, wundert es mich, dass ElsterOnline an diesem Punkt einen Fehler meldet und ich ihn nicht finde.

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

          ...aber im Moment gilt die Devise "Auch Kleinvieh macht Mist".
          Wenn jemand keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte und dementsprechend keine Steuern bezahlt hat und auch keine Steuern bezahlen muss, dann gibt es auch kein "Kleinvieh".

          Wenn ein Steuerprogramm erkennt, dass keine Einkünfte angegeben wurden, weil keine da sind, zumindest keine steuerpflichtigen Einkünfte, dann ist das Programm gar nicht so schlecht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn jemand keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte und dementsprechend keine Steuern bezahlt hat und auch keine Steuern bezahlen muss, dann gibt es auch kein "Kleinvieh".

            Wenn ein Steuerprogramm erkennt, dass keine Einkünfte angegeben wurden, weil keine da sind, zumindest keine steuerpflichtigen Einkünfte, dann ist das Programm gar nicht so schlecht!
            Okay, so ganz langsam fällt der berühmt-berüchtigte Groschen: Ich hab nochmal nachgeguckt - das letzte Mal, dass ich arbeitslos war, war ich dies nur für einen Teil des entsprechenden Kalenderjahres, weshalb sich die Lohnsteuererklärung damals trotzdem rechnete; deshalb hatte ich im Hinterkopf, dass ich sie mindestens ordnungshalber auch fürs vergangene Jahr machen sollte. Wenn die Zeit des ALG I-Bezugs jetzt tatsächlich genau das Kalenderjahr komplett abdeckt, kann ich also gar keine Erklärung abgeben.

            Wieder was gelernt, danke!

            Hansestaedter.

            Kommentar


              #7
              AW: Arbeitslosengeld I bei ElsterOnline eingeben

              Zitat von Hansestaedter Beitrag anzeigen
              Wenn die Zeit des ALG I-Bezugs jetzt tatsächlich genau das Kalenderjahr komplett abdeckt, kann ich also gar keine Erklärung abgeben.
              Jeder darf eine Steuererklärung abgeben, insofern kannst du es auch.
              Der Fehler taucht auch nicht in der Plausibilitätsprüfung, sondern in der Steuerberechnung auf, und das verhindert die Abgabe nicht.

              Ansonsten ist das Resultat genaus unspannend wie auch ohne funktionierende Steuerberechnung vorhersagbar.

              Einkünfte Null, zu versteuerndes Einkommen Null, zu versteuern mit Prozentsatz x (der trotz 0 zvE größer 0 sein kann, da das ALG1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt). x% von 0 sind 0.

              Kommentar

              Lädt...
              X