Hallo zusammen,
hab nur eine kurze Frage bezüglich der Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Bei der Überprüfung und Ermittlung dieser sind mir in den einzelnen Voranmeldezeiträumen
einige Differenzen im Vorsteuerabzug und der privaten Nutzung aufgefallen, die ich dementprechend
korrigiert habe.
Das Vorauszahlungssoll in Zeile 108 habe ich aber unberücksicht gelassen (sprich nicht korrigiert),
da die Meldungen ja bereits ans FA gegangen sind. Richtig oder?
Ich hab in den Vorjahren auch manchmal Korrekturen gehabt und habe diese dann in Papierform der
Umsatzsteuererklärung nochmal beigefügt.
Ist das eigentlich nötig oder wird dies gewünscht vom FA? Elektronisch übermittelt hab ich sie dann
aber nicht mehr, da die Korrektur letztendlich ja in den Zeilen 105/107 zusammengefasst sind.
Wie gesagt, ich stehe heute ein bisschen auf dem Schlauch. Wäre schön, wenn mir meine Aussagen
jemand bestätigt oder gern auch ne Kurskorrektur.
Vielen Dank!
hab nur eine kurze Frage bezüglich der Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Bei der Überprüfung und Ermittlung dieser sind mir in den einzelnen Voranmeldezeiträumen
einige Differenzen im Vorsteuerabzug und der privaten Nutzung aufgefallen, die ich dementprechend
korrigiert habe.
Das Vorauszahlungssoll in Zeile 108 habe ich aber unberücksicht gelassen (sprich nicht korrigiert),
da die Meldungen ja bereits ans FA gegangen sind. Richtig oder?
Ich hab in den Vorjahren auch manchmal Korrekturen gehabt und habe diese dann in Papierform der
Umsatzsteuererklärung nochmal beigefügt.
Ist das eigentlich nötig oder wird dies gewünscht vom FA? Elektronisch übermittelt hab ich sie dann
aber nicht mehr, da die Korrektur letztendlich ja in den Zeilen 105/107 zusammengefasst sind.
Wie gesagt, ich stehe heute ein bisschen auf dem Schlauch. Wäre schön, wenn mir meine Aussagen
jemand bestätigt oder gern auch ne Kurskorrektur.
Vielen Dank!
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