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    Elster Signatur

    Ich habe ein Buchaltungsbüro. Kann ich mit meiner Signatur für mehrere Mandanten die Umsatzsteuer abgeben?

    #2
    AW: Elster Signatur

    Natürlich. Und für den Hausfreund, die Uroma, den Nachbarn, die Urlaubsbekanntschaft in Füssen und Kiel gleich mit. Das Zertifikat ist für den DATENÜBERMITTLER, der häufig (auch) Steuerpflichtiger / Steuererklärender ist, das aber nicht notwendigerweise sein muss.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Elster Signatur

      Hallo ang19,
      hilft dieses weiter
      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html?
      Gemäß Steuerberatungsgesetz ist es uns NICHT gestattet Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Erklärungen jedweder Art zu erstellen!
      Ich kann hier nur die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und genaue Erkundigungen dort empfehlen, es sind schon einige selbständige Buchalter reingerauscht und bringen den Berufstand nicht gerade weiter!
      Zuletzt geändert von Kontierung; 10.08.2015, 14:40.
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Elster Signatur

        Danke für die sachliche Antwort.

        Ich bin aber doch auch sehr überrascht, hier so einen blöden Kommentar zu bekommen ( Picard777)

        Kommentar


          #5
          AW: Elster Signatur

          Was soll das ? Ich habe zugegebenermaßen nicht an das Steuerberatungsrecht gedacht, Kontierung hat vollkommen recht. Aber Deine Frage bezog sich darauf, ob Person X Steuererklärungen nicht nur für X, sondern auch für Y und Z übermitteln darf. Und das habe ich beantwortet und die Aussage ist richtig und dazu stehe ich. Eine andere Frage ist natürlich, wer die Steuererklärung ERSTELLT. ERSTELLEN darfst Du sie natürlich nicht. Aber die von Anderen erstellte Steuererklärung darfst Du übermitteln.

          Wo ist mein Kommentar "blöd" ? Oder liegt es vielleicht eher daran, dass Deine Frage eigentlich falsch gestellt war ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          Kommentar


            #6
            AW: Elster Signatur

            Danke für die weitere Erklärung. ich habe meine Frage wirklich nicht detailliert genug gestellt. Selbstverständlich unterstütze ich nur bei der Erstellung.
            MfG
            amg19

            Kommentar


              #7
              AW: Elster Signatur

              das dürfen wir auch nicht!
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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