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Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

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    Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

    Hallo,
    kann mir vielleicht jemand von euch helfen?

    Mein Lebensgefährte und ich haben (zu je 50%) ein Haus gekauft.

    4 WE sind vermietet, eine WE bewohnen wir selbst.

    Auf Grund dessen müssen wir Formular ESt 1B (Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung) ausfüllen.

    Aber welche Anlagen gehören dazu (ESt 1B, Zeilen 31 - 36)?

    #2
    AW: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

    Hallo Lotti-Karotti,

    du fragst hier im Arbeitgeberforum für Probleme mit der Erstellung der elektronischen Steuererklärung.

    Im ElsterOnlineportal kann die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung gemacht werden -> dort findest du auch alle notwendigen Formulare.
    Um das ElsterOnlineportal zu nutzen, musst du dich allerdings zuerst registrieren.

    Tschüß

    P.S. Ich verschieb mal ins EOP

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      #3
      AW: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

      Das ist mir klar, dass die elektronische Steuererklärung hier nicht erstellt werden kann.

      Meine Frage war, welche der vorgegebenen Anlagen müssen zwingend zur Erklärung zur einh./gesonderten Feststellung ausgefüllt werden?

      Sicher bin ich bei der Anlage V, aber die anderen in der Festellung genannten zB. "L" oder "SO" oder "FB" usw.???

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        #4
        AW: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

        Die Anlage FB für die Feststellungsbeteiligten braucht ihr auf jeden Fall. Die Anlage V für Vermietung auch. Die Anlage L nur für Land- und forstwirtschaftliche sowie die Anlage SO für Sonstige Einkünfte. Wenn ihr die nicht habt, dann nicht.

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          #5
          AW: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

          Zitat von Lotti-Karotti Beitrag anzeigen
          Das ist mir klar, dass die elektronische Steuererklärung hier nicht erstellt werden kann.
          Deswegen warst Du im Arbeitgeberforum trotzdem falsch. Deine Frage hat rein gar nichts mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun.

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            #6
            AW: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Festellung

            Vielen Dank Kloebi !

            Deine Antwort hilft uns weiter).
            Zuletzt geändert von Lotti-Karotti; 18.08.2015, 21:22.

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