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Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

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    Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

    Hallo,

    ich bin arbeitnehmer (angestellt) und will meine Einkommensteuererklärung über Elsteronline abschicken. Mein Fall ist folgender:
    - Ich hatte in 2014 3 Lohnbescheinigungen (3 Arbeitgeber: der erste 01.01-28.02, dann 15.03-31.07 und 01.08-31.12).
    - Anfang März bin ich aus der Kirche ausgetreten so dass ich nur im Januar und Februar Kirchensteuerpflichtig war und Kirchensteuer bezahlt habe.

    Bei der Erklärung habe ich die Religionzugehörigkeit Monat für Monat angegeben (Hauptvordruck, Zeile 11). In der Anlage N jedoch, habe ich nicht die Möglichkeit gefunden für die jeweilige Lohnsteuerbescheinigung die Dauer des Dienstverhältnis anzugeben (in dem Ausdruck der Bescheinigung ist es die Zeile 1).

    Das führt dazu dass die Kirchensteuer falsch berechnet wird und statt einer Erstattung ich nach bezahlen müsste (Elster Formular rechnet korrekt).

    Weiss jemand wo ich die Dauer des Dienstverhältnis eingeben kann ggf. wie das Problem zu lösen ist?

    Weitere Frage: kann ich die Steuererklärung ein zweites Mal abschicken wenn ich ein Fehler bei der Angabe gemacht habe?

    Vielen Dank! Johannes

    #2
    AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

    Guten Morgen,
    es kann nicht nur ein Vordruck Lohnsteuerbescheinigung befüllt werden sondern für jeden Zeitraum eine indem ganz am Ende auf die Schaltfläche "hinzufügen" geklickt wird
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

      Hallo,

      ich habe insgesamt 3 Einträge erstellt mit der Schaltfläche "Hinzufügen" aber nirgendswo konnte ich den Zeitraum angeben. Das ist das Problem.

      Viele Grüße, Johannes

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        #4
        AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

        Wozu soll die Angabe der einzelnen Beschäftigungszeiträume im Jahr 2014 gut sein?

        Man kann auf Seite 8 der Anlage N unten Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung angeben

        Man kann im EOP die Steuererklärung nach Übermittlung neu anlegen, die gespeicherten "Vorjahresdaten" übernehmen, die fehlerhaften Angaben korrigieren und danach die Erklärung neu übermitteln.
        Wenn die erste Übermittlung schon länger zurück liegt, sollte man aber vorher mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

          Hallo Charlie24,

          meinen Sie Zeile 30? Es ist ein Freitextfeld das scheinbar kein Einfluss auf die Berechnung hat.

          Wenn ich in EOP vor Absenden die Berechnung mache, dann wird in meinem Fall eine Kirchensteuer ermittelt über 12 Monate und nicht über 2 Monate. Mache ich die selbe Berechnung mit dem Elster Formular dann wird eine Kirchensteuer über die 2 Monate ermittelt in denen ich auch Kirchensteuerpflichtig war. Da scheint es ein Unterschied bei der Berechnung zwischen EOP und Elster Formular zu geben der gravierend ist... EOP scheint nicht wahr zu nehmen dass die Kirchensteuer nur für die ersten 2 Monate zu berechnen ist.

          Viele Grüße, Johannes

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            #6
            AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

            Hallo,

            EOP ist imho viel zu umständlich und ist teilweise bei der Eingabe schlecht nachvollziehbar (zwischenspeichwrn u.s.w.)
            Warum mchst du deine Erklärung nicht in EF?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

              Hallo Figul,

              ich nutze EOP weil ich alles online erledigen kann... Aber ich bin deiner Meinung dass es etwas umständlich ist und weniger Hilfestellung hat als beim EF.

              Viele Grüße, Johannes

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                #8
                AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

                Hallo,

                alles Online?
                Bei EF mit Authentifizierung läuft es doch genau so ab. (Übermittlung Online)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

                  Ich habe es jetzt über EF abgeschickt... Fehler besteht aber weiterhin auf EOP (wenn es ein Fehler ist).

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                    #10
                    AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

                    Sieht nach einem bisher nicht behobenen Fehler im Berechnungsmodul aus

                    Es gibt manchmal seltsame Fehler, wie das nachstehend verlinkte Beispiel zeigt.

                    https://www.elster.de/anwenderforum/...=Kirchensteuer
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage N - Eingabe Dauer des Dienstverhältnis (Einkommensteuererklärung)

                      Hast du den Fehler schon an die Hotline gemeldet?
                      Mfg

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