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Hiwi-Job und Kirchenaustritt

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    Hiwi-Job und Kirchenaustritt

    Hallo,

    ich versuche mich für das Jahr 2013 nun auch an meiner ersten Steuererklärung und bin etwas verwirrt von den Belegen, die ich übers Finanzamt abgerufen habe. Ich war in diesem Jahr noch vom 1.1 bis 31.3 als HIWI an einem Institut meiner Uni beschäftigt, habe einen Bruttoarbeitslohn von etwas mehr als 700€ bekommen und war zu dem Zeitpunkt auch noch Mitglied der evangelischen Kirche. Was mich nun wundert, ist, dass mein Arbeitgeber zu dieser Beschäftigung keine Lohn- oder Kirchensteuer und keine Arbeitnehmer-Rentenbeiträge einbehalten hat. Ich dachte, mit dem Lohn in dieser Höhe bin ich schon lange in der Gleitzone, die dann auch steuerpflichtig ist?! Lediglich Arbeitgeber-Beiträge zur Rentenversicherung sind abgeführt worden...
    Im April bin ich dann aus der Kirche ausgetreten und habe im Juli eine Vollzeitstelle angetreten, von der dann auch, wie man das erwarten würde, alle nötigen Beiträge einbehalten wurden. Wie muss ich das nun in meiner Steuerklärung angeben? Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

    Guten Tag,
    ich empfehle erst mal die Kontrolle der Lohnabrechnungen und dann der Lohnsteuerbescheinigung
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

      Der Grundfreibetrag liegt ja bei über 8.000 Euro. Die kann ja bei 700 im Monat gar keine Lohnsteuer anfallen. Werbungskosten werden ja auch mit fast 100 im Monat berücksichtigt.

      Ansonsten gilt natürlich was Kontierung sagt: Du musst Dich ja jetzt nicht über die abgerufenen Daten wundern. Nur eben, wenn diese von Deiner Lohnsteuerbescheingung abweichen.

      (Bist aber hier im Arbeitgeberforum trotzdem falsch )

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        #4
        AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Tag,
        ich empfehle erst mal die Kontrolle der Lohnabrechnungen und dann der Lohnsteuerbescheinigung
        Ich suche die schriftlichen Gehaltsabrechnungen auch schon wie blöde, kann sie aber leider nicht mehr finden. Da bliebe also höchstens noch der Anruf beim entsprechenden Institut. Ich gehe aber auch davon aus, dass der Belegabruf korrekt ist. Das sind ja die beim Finanzamt eingereichten Daten. Wieso sollte der fehlerhaft sein?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Der Grundfreibetrag liegt ja bei über 8.000 Euro. Die kann ja bei 700 im Monat gar keine Lohnsteuer anfallen. Werbungskosten werden ja auch mit fast 100 im Monat berücksichtigt.

        Ansonsten gilt natürlich was Kontierung sagt: Du musst Dich ja jetzt nicht über die abgerufenen Daten wundern. Nur eben, wenn diese von Deiner Lohnsteuerbescheingung abweichen.

        (Bist aber hier im Arbeitgeberforum trotzdem falsch )
        Das stimmt natürlich. Heißt das, Lohnsteuer & Co. werden dann vom Arbeitgeber gar nicht einbehalten, solange ich nicht über meinen Grundfreibetrag komme? Woher weiß der entsprechende AG das denn aber? Und was passiert, wenn ich dann wie geschehen im Juli eine Vollzeitstelle mit wesentlich höherem Gehalt antrete und dann doch locker über den Grundfreibetrag komme? Muss ich jetzt rückwirkend für meine Hiwi-Tätigkeit noch Steuern abführen?

        Wie genau funktioniert das denn eigentlich genau mit den Werbungskosten? Ich lese im Internet immer wieder von einer 1000€-Pauschale. Was genau passiert denn nun aber mit dieser? Kriege ich die immer in voller höhe auf meine Steuerlast zugeschrieben?

        Entschuldigung fürs falsche Forum. Ich versuche mal eine Verschiebung zu beantragen.

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          #5
          AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

          Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
          ... solange ich nicht über meinen Grundfreibetrag komme? Woher weiß der entsprechende AG das denn aber?
          Er weiß doch wieviel er Dir zahlt! Lohnsteuerabzug richtet sich nach der Tabelle. https://www.bmf-steuerrechner.de/

          Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
          was passiert, wenn ich dann wie geschehen im Juli eine Vollzeitstelle mit wesentlich höherem Gehalt antrete und dann doch locker über den Grundfreibetrag komme? Muss ich jetzt rückwirkend für meine Hiwi-Tätigkeit noch Steuern abführen?
          Du zahlst ja dann ab diesem Moment soviel Lohnsteuer, wie wenn Du das ganze Jahr so viel verdienen würdest. Normalerweise kommt der Staat in so einem Fall keinesfalls zu kurz.

          Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
          Kriege ich die immer in voller höhe auf meine Steuerlast zugeschrieben?
          Nein. Die werden einfach nicht mit versteuert.

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            #6
            AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Er weiß doch wieviel er Dir zahlt! Lohnsteuerabzug richtet sich nach der Tabelle. https://www.bmf-steuerrechner.de/
            Ja, schon klar. Ich meinte, wie sich das koordiniert, wenn man z.B. in mehreren Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ist, aber wahrscheinlich steckt die Antwort auch im zweiten Teil:

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Du zahlst ja dann ab diesem Moment soviel Lohnsteuer, wie wenn Du das ganze Jahr so viel verdienen würdest. Normalerweise kommt der Staat in so einem Fall keinesfalls zu kurz.
            Deshalb ist mir auch angeraten worden, zumindest für dieses Jahr eine freiwillige Erklärung abzugeben...

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Nein. Die werden einfach nicht mit versteuert.
            Kann man das irgendwie nachvollziehen, wo genau der Abzug da passiert?
            D.h. also der Werbungskosten-Freibetrag wird auf den Monat umgerechnet und meine Steuerlast pro Monat dann um so viel verringert?

            Was mir darüber hinaus auch immer noch nicht ganz klar ist: Kann ich mein Hiwi-Beschäftigungsverhältnis für die Steuererklärung jetzt ignorieren, dadurch dass ich damit aufs Jahr hochgerechnet nicht über den Grundfreibetrag gekommen wäre und daher währenddessen auch keine Steuern gezahlt habe oder muss ich das jetzt doch noch manuell mit meiner Festanstellung verrechnen, insbesondere was Kirchensteuer angeht?

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              #7
              AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

              wenn der hiwijob pauschal versteuert wurde, darf er nicht in die Steuererklärung.

              Wenn er mit einer Lohnsteuerklasse (als Nebenjob i. d. R. Steuerklasse VI) versteuert wurde, muss er in die Steuererklärung.

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                #8
                AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

                Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
                Ja, schon klar. Ich meinte, wie sich das koordiniert, wenn man z.B. in mehreren Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ist, aber wahrscheinlich steckt die Antwort auch im zweiten Teil:
                Nein, die Antwort ist, dass bei einem weiteren gleichzeigiten Arbeitsverhältnis die LSt-Klasse 6 gilt, in deren Tabelle weder Grund- noch Werbungskostenfreibetrag eingerechnet sind. Trotzdem kann es hier zu einer Unterzahlung kommen, weswegen es hier auch eine Pflichtveranlagung gibt.

                Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
                Kann man das irgendwie nachvollziehen, wo genau der Abzug da passiert?
                D.h. also der Werbungskosten-Freibetrag wird auf den Monat umgerechnet und meine Steuerlast pro Monat dann um so viel verringert?
                Bei der Lohnsteuertabelle ist der WK-Pauschale in der Tat gezwölftet eingerechnet, allerdings wird sie nicht von der Steuerlast, sondern vom Einkommen abgezogen.
                In der ESt-Erklärung wird die WK-Pauschale vom Bruttoentgelt abgezogen, sofern keine höheren WK angegeben wurden, wie du bei der Steuerberechnungsfunktion des von dir verwendeten Steuerprogramms (z.B. ElsterFormular) sehen solltest.

                Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
                Was mir darüber hinaus auch immer noch nicht ganz klar ist: Kann ich mein Hiwi-Beschäftigungsverhältnis für die Steuererklärung jetzt ignorieren, dadurch dass ich damit aufs Jahr hochgerechnet nicht über den Grundfreibetrag gekommen wäre und daher währenddessen auch keine Steuern gezahlt habe oder muss ich das jetzt doch noch manuell mit meiner Festanstellung verrechnen, insbesondere was Kirchensteuer angeht?
                Du sollst die LStB der ersten Beschäftigung natürlich nicht ignorieren. Dass eine LStB ausgestellt wurde, zeigt, dass es steuerpflichtiges Einkommen war, und das wegzulassen ist selbstverständlich verboten. Bei z.B. ElsterFormular musst du nicht selbst rechnen, da werden beide LStB so eingegeben, wie sie dir vorliegen, den Rest macht ElFo. Insofern sehe ich ehrlich gesagt nicht das Problem, was aber auch daran liegen mag, dass du uns nicht verrätst, mit welcher Software du arbeitest.

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                  #9
                  AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

                  Ich arbeite mit Elster Online, das dann zunächst mal vorweg.

                  Ich kann ja noch mal ausführlicher beschreiben, was mein Problem ist.
                  Ich habe bei Elster Online gesehen, dass ich Belege über mein zu versteuerndes Einkommen ganz einfach online abrufen und automatisch in die Erklärung eintragen lassen kann. Gesagt getan, habe ich Belege über meine Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung, zwei LStB für meine Vollzeitstelle und den Hiwi-Job bekommen und auch noch einen Beleg über meine Religionszugehörigkeit. Wenn ich nun ganz stupide versuche, alle Daten aus den Belegen in die Steuererklärung zu übernehmen, bekomme ich bei den LStB aber Probleme, weil sich dann Felder gegenseitig überschreiben würden, z.B. beim Bruttoarbeitslohn und den Versicherungsbeiträgen. In irgendeiner Form muss ich da doch folglich manuelle Anpassungen machen.

                  Daraufhin hab ich mir die Blege dann mal in ihrer Gesamtheit angeschaut und mich darüber gewundert, dass bei meiner Vollzeitstelle alle Daten sinnvoll ausgefüllt sind, also:
                  Bruttoarbeitslohn xx
                  einbehaltene Lohnsteuer xx
                  einbehaltener Solidaritätszuschlag xx

                  Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung xx
                  Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung xx
                  Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung xx
                  Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung xx
                  Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung xx

                  und der Beleg über den Hiwi-Job so aussieht:

                  Bruttoarbeitslohn 7xx,xx
                  einbehaltene Lohnsteuer 0,00
                  einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00
                  einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers 0,00

                  Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 1xx,xx
                  Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 0,00
                  nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung 8x,xx

                  Ich weiß nun also nicht, wie das gehandhabt wird. Mit dem Brutto-Arbeitslohn des Hiwi-Jobs wäre ich, auf das Jahr hochgerechnet, ja unter dem Freibetrag geblieben. Vermutlich sind deshalb auch keine Steuern einbehalten worden?! Wie ändert sich das jetzt aber und welche Angaben habe ich dann zu machen, wenn ich Mitte des Jahres eine Vollzeitstelle antrete und dann doch über den Freibetrag komme. Muss ich dadurch jetzt rückwirkend auch noch den Hiwi-Job entsprechend versteuern, also anders als er hier im Beleg abgerechnet wurde, oder reicht es, einfach alle sich überschneidenden Daten aufzuaddieren, also:

                  Bruttoarbeitslohn = Bruttoarbeitslohn Hiwi-Job + Bruttoarbeitslohn Vollzeitstelle
                  einbehaltene Lohnsteuer = einbehaltene Lohnsteuer Hiwi-Job (0,00) + einbehaltene Lohnsteuer Vollzeitstelle
                  usw.

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                    #10
                    AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

                    Ja, die beiden einfach addieren und gut ist.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

                      Vorweg, mit ElsterFormular gäbe es kein Problem. Das ist sehr wohl in der Lage, drei LStB zu handeln und selber zu addieren. Ein Grund mehr, nicht zur Krücke EOP zu wechseln.

                      Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
                      Ich weiß nun also nicht, wie das gehandhabt wird. Mit dem Brutto-Arbeitslohn des Hiwi-Jobs wäre ich, auf das Jahr hochgerechnet, ja unter dem Freibetrag geblieben. Vermutlich sind deshalb auch keine Steuern einbehalten worden?!
                      Ja.

                      Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
                      Wie ändert sich das jetzt aber und welche Angaben habe ich dann zu machen, wenn ich Mitte des Jahres eine Vollzeitstelle antrete und dann doch über den Freibetrag komme. Muss ich dadurch jetzt rückwirkend auch noch den Hiwi-Job entsprechend versteuern, also anders als er hier im Beleg abgerechnet wurde, oder reicht es, einfach alle sich überschneidenden Daten aufzuaddieren, also:

                      Bruttoarbeitslohn = Bruttoarbeitslohn Hiwi-Job + Bruttoarbeitslohn Vollzeitstelle
                      einbehaltene Lohnsteuer = einbehaltene Lohnsteuer Hiwi-Job (0,00) + einbehaltene Lohnsteuer Vollzeitstelle
                      usw.
                      Wenn dein EOP das nicht selber macht, musst du addieren. Und der Hiwi-Job ist steuerpflichtig, und er ist bereits versteuert, insofern wird nichts nachträglich versteuert, da er schon versteuert wurde, genauso wie die Vollzeitstelle, die auch versteuert wurde, als hätte sie das ganze Jahr bestanden. Eine Rückzahlung ist wahrscheinlich, natürlich geringer, als wenn es gar keinen Hiwi-Job gegeben hätte.

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                        #12
                        AW: Hiwi-Job und Kirchenaustritt

                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        ...ElsterFormular...ist sehr wohl in der Lage, drei LStB zu handeln Ein Grund mehr, nicht zur Krücke EOP zu wechseln.
                        oder den Belegabruf sein lassen und im EOP alles per Hand eintragen.
                        Gruß, Basteltyp

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