Witwerrente

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  • Gregor2
    Neuer Benutzer
    • 05.08.2015
    • 1

    #1

    Witwerrente

    Wo gebe ich die Werte ein für eigene Rente und zusatzliche Witwerrente?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Witwerrente

    Renten gehören grundsätzlich mal in die Anlage R.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      AW: Witwerrente

      Eine Witwerrente ist ebenso eine Leibrente wie die eigene gesetzliche Rente.

      Im EOP kann man entweder einen 2. Eintrag bei Leibrenten (Teilseite 1 der Anlage R) hinzufügen oder die Witwerrente bei weiteren Leibrenten (Teilseite 2) eintragen.

      Warum das EOP zwei Varianten für den Eintrag anbietet, erschließt sich mir nicht wirklich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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