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Steuererklärung zurückholen?

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    Steuererklärung zurückholen?

    Guten abend,

    ich habe soeben das erste mal selbst die steuererklärung gemacht. Ich denke dass ich eventuell ein paar angaben falsch gemacht habe, denn das ergebniss entspricht nicht annähernd der ergebnisse der letzten jahre. leider habe ich das erst festgestellt als die erklärung bereits versendet war. eine bestätigungsnachricht habe ich auch schon erhalten. kann ich die erklärung irgendwie rückgängig machen? ich wollte sie nun doch von einem steuerberater durchführen lassen.

    Grüße
    Paul

    #2
    AW: Steuererklärung zurückholen?

    Hallo,

    zurückholen kann man die Erklärung nicht.
    Nehmen Sie am besten schnell mit Ihrem FA Kontakt auf und versuchen
    da eine Anullierung / Lösung herbei zu führen.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Steuererklärung zurückholen?

      Hallo Paul82,

      ein Klassiker wäre eine vergessene Anlage Vorsorgeaufwand, die zu einem unzutreffenden Ergebnis führt.
      Allerdings wird eine Steuererklärung nicht automatisch dadurch falsch, weil diese nicht das Wunschergebnis ausweist.

      Tschüß
      Zuletzt geändert von holzgoe; 02.09.2015, 08:52. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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        #4
        AW: Steuererklärung zurückholen?

        naja, wunschergebnis hin oder her, wenn aus einer guten rückzahlung eine fast 4stellige nachzahlung wird muss ja etwas falsch gelaufen sein. ich rufe morgen beim finanzamt an und hoffe dass die erklärung annulieren.

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          #5
          AW: Steuererklärung zurückholen?

          hi liebe leute,

          habe eben beim finanzamt angerufen und die für mich zuständige bearbeiterin sagte dass das alles kein problem sei, solange da nichts in papierform ankommt passiert da garnichts. die elektronische erklärung verschwindet dann einfach irgendwo. kann das sein? ich meine, wofür mache ich sie online wenn ich sie sowieso in papierform einschicken soll?

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            #6
            AW: Steuererklärung zurückholen?

            die Aussage kann nur bei nicht authentifizierten Erklärungen richtig sein. Dort muss man die Unterschrift auf Papiervordruck "komprimierte Erklärung" nachreichen. Da es die bei Elsteronline nicht gibt (sondern nur bei Elsterformular), habt ihr wohl aneinander vorbei geredet.

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              #7
              AW: Steuererklärung zurückholen?

              Zitat von paul82 Beitrag anzeigen
              hi liebe leute,

              habe eben beim finanzamt angerufen und die für mich zuständige bearbeiterin sagte dass das alles kein problem sei, solange da nichts in papierform ankommt passiert da garnichts. die elektronische erklärung verschwindet dann einfach irgendwo. kann das sein? ich meine, wofür mache ich sie online wenn ich sie sowieso in papierform einschicken soll?
              Hallo paul82,
              im EOP übermittelst du immer authentifiziert und da braucht es kein Papier -> die kommt auch unbedingt an im Finanzamt. Bei nichtauthentifizierter Abgabe ist zwingend die ausgedruckte Papiererklärung sogenannte komprimierte Erklärung mit Unterschrift dem Finanzamt zuzuleiten -> erst dann ist sie eingegangen.
              Nur für den zweiten Fall war die Auskunft richtig. Vielleicht hast du nicht explizit gesagt, dass du über das Portal übermittelt hast.

              Tschüß

              P.S. ...da war einer schneller.
              Zuletzt geändert von holzgoe; 07.09.2015, 12:04. Grund: Ergänzung

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                #8
                AW: Steuererklärung zurückholen?

                danke euch! ja, was soll ich sagen? ich habe mehrmals erklärt wie und womit ich die erklärung eingeschickt habe, dass ich ein steuerticket bekommen habe und auch eine annahmebestätigung und auch dass ich nirgends eine option bzw information zum ausdrucken gesehen habe.
                ich rufe nochmal an...dh ich versuchs...seit einer halben stunde komme ich nicht durch, die dame macht wohl gerade pause.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung zurückholen?

                  Eine über das EOP erstellte Erklärung ist immer authentifiziert, da muss nichts unterschrieben werden.

                  Die Option im EOP zum Ausdrucken ist nach wie schwer zu finden, weil man ja auch nichts ausdrucken muss. Die Annahmebestätigung enthält ja auch alle Daten der Erklärung. Die sollte man auch downloaden.

                  Was das Thema Nachzahlung bzw. Erstattung angeht, nur ein Hinweis: Dir ist schon bekannt, dass die in der Vorausberechnung mit einem Minuszeichen angezeigten verbleibenden Beträge Erstattungen sind?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung zurückholen?

                    ja, natürlich, das ist mir bekannt. also wie holzgoe anfangs schon vermutete, war es die vergessene anlage vorsorgeaufwand. die überaus freundliche sachbearbeiterin hat mir am telefon sehr gut geholfen und die erklärung sofort angepasst, schon war das ergebnis wieder zufriedenstellend. jetzt habe ich wieder etwas mut es nächstes jahr erneut selbst zu versuchen :-D mal sehen :-) was genau kommt in diese anlage rein dass es so einen großen unterschied macht? kennt ihr gute seiten wo man sich steuertips anlesen kann (was kann ich absetzen? welche pauschalen kann ich eintragen?)?

                    Grüße
                    Paul

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                      #11
                      AW: Steuererklärung zurückholen?

                      Wie der Name der Anlage "Vorsorgeaufwand" schon ein wenig verrät, landen dort alle Beiträge für die Altersvorsorge (Riester ausgenommen), also z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer sog. Rürup-Rente.

                      Weiter kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dort rein. Mit der Anlage können auch Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung usw. erklärt werden, was sich aber steuerlich häufig nicht auswirkt, da die Höchstbeiträge oft schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Steuererklärung zurückholen?

                        Hallo paul82,

                        eine ganz vergessene Anlage Vorsorgeaufwand gibt natürlich gravierende Abweichungen, wie du gemerkt hast weil deine RV, KV, PV und AV Beiträge überhaupt nicht zum Ansatz kommen.
                        Abweichungen kann es auch geben wenn man als normaler Arbeitnehmer auf Seite 1 Zeile 11 Kennziffer 307 nicht die 1 einträgt sondern die 2 und das Finanzamt korrigiert meist selbstständig richtigerweise auf die 1, dann weicht der Bescheid ebenfalls von der Elsterberechnung ab.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuererklärung zurückholen?

                          betrfft das die steuerklasse? warum gibt es dort dann eine abweichung?

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                            #14
                            AW: Steuererklärung zurückholen?

                            Hallo paul82,

                            nein auf der Anlage Vorsorgeaufwand geht es nicht um die Steuerklasse.
                            Wenn du in Zeile 11 eine 1 einträgst bedeutet dass dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls Beiträge für dich RV,KV,PV und AV.
                            Wenn du eine 2 einträgst sagst du damit -> ich zahle alle Vorsorgeaufwendungen allein, damit berücksichtigt ELSTER mehr Vorsorgeaufwendungen, wenn das Finanzamt deine Erklärung dann bearbeitet sieht man, dass du falsch eingetragen hast, korrigiert das und schon hast du deine Abweichung zu deinen Eintragungen.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Steuererklärung zurückholen?

                              Um keine unnötige Verwirrung zu stiften: Es sind in den Programmen in der Regel zwei Felder zum Ankreuzen vorhanden. JA entspricht 1, NEIN entspricht 2.

                              JA trifft für alle Arbeitnehmer, Rentner, Beamte einschließlich Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger, also für die meisten Steuerpflichtigen zu.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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