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Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

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    Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

    Hallo!

    Ich habe meine ESt brav abgeschickt - und versäumt, mir vorher sämtliche gemachten Angaben anzeigen bzw. speichern zu lassen. Ich finde kein Möglichkeit, diese meine Daten nun noch einmal so zusammengefasst angezeigt zu bekommen. Das finde ich ziemlich ärgerlich, da ich im kommenden Jahr mich gerne darauf beziehen würde, geschweige davon, dass ich nun ggf. alle meine Angaben einzeln nachsehen muss, sollte ich den Steuerbescheid überprüfen wollen.

    Das ist ein ungeheurer Aufwand und ich fühle mich überzogen "bestraft", nur weil ich versäumt habe, den rechten Button zur rechten Zeit zu drücken.
    Gibts keine Möglichkeit, auch nach Versendung der ESt die eigenen Angaben einzusehen?

    Vielen Dank füe alle Hilfe!
    p.

    #2
    AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

    Ohne Abspeichern ist das Absenden der Steuererklärung nicht möglich. Bist Du Dir sicher dass Du wirklich ElsterFormular verwendet hast? Welche Programmversion hast Du? Um welches Jahr geht es?

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      #3
      AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

      Zitat von peternoster Beitrag anzeigen
      Hallo!

      Ich habe meine ESt brav abgeschickt - und versäumt, mir vorher sämtliche gemachten Angaben anzeigen bzw. speichern zu lassen. Ich finde kein Möglichkeit, diese meine Daten nun noch einmal so zusammengefasst angezeigt zu bekommen. Das finde ich ziemlich ärgerlich, da ich im kommenden Jahr mich gerne darauf beziehen würde, geschweige davon, dass ich nun ggf. alle meine Angaben einzeln nachsehen muss, sollte ich den Steuerbescheid überprüfen wollen.

      Das ist ein ungeheurer Aufwand und ich fühle mich überzogen "bestraft", nur weil ich versäumt habe, den rechten Button zur rechten Zeit zu drücken.
      Gibts keine Möglichkeit, auch nach Versendung der ESt die eigenen Angaben einzusehen?

      Vielen Dank füe alle Hilfe!
      p.
      Hallo,
      das riecht förmlich nach ElsterOnline anstatt ElsterFormular!
      Hast Du eine .elfo-Datei die nicht mehr editierbar ist?
      Benutzt Du gar eine andere Softwre?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

        Ja, ihr habt recht, natürlich! Bin im falschen Forum gelandet, weil ElsterOnline. Werde mich anderswo umschauen. Falls doch jemand was weiss, gerne her damit!

        Vielen Dank!
        p.

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          #5
          AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

          Hallo,

          ich hab's mal verschoben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

            Zitat von peternoster Beitrag anzeigen
            Bin im falschen Forum gelandet, weil ElsterOnline. Werde mich anderswo umschauen.
            Hallo,
            schon im ElsterForum, nur im falschen Unterforum (Rubrik)

            Die abgesendete Steuererklärung müsste doch prinzipiell einsehbar sein.
            Evtl. als ~gefakte~ Übernahme mit identischen Daten neu erstellt.
            *Natürlich nicht noch einmal aus Versehen senden*

            Ich habe selbst zwar keine ~Abgesendete~ weil ich primär mit ElsterFormular arbeite,
            aber habe mehrere Erklärungen im EOP im Ansatz, die ich hin und wieder speichere
            damit ich im EOP Musterfälle ausprobieren kann.

            Zumindest in diesem Modus ist jede Eingabe und auch Berechnung mit PDF als Resultat möglich.
            Gruß, Basteltyp

            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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              #7
              AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

              Vielen Dank!

              Laut Elster-Support (0800 5235055) ist eine Wiederanzeige oder -gewinnung der Daten technisch nicht möglich. Das sei mehrfach angedacht worden, wurde aber nie umgesetzt. Die Angaben seien jetzt "weg", d.h. als Datensatz beim Finanzamt, aber nicht mehr in einer Form, die verfügbar gemacht werden könnte.

              Das ist sehr unbefriedigend, weil es technisch eigentlich völlig unproblematisch ist, die eigenen Angaben auf ElsterOnline "wie abgesandt" o.ä. auch nach Versenden anzeigen zu lassen. Sollte man meinen. Wenn Berufene, Zuständige etc. das hier lesen: Bitte das Einrichten dieser einfachen Funktion in die Wege leiten.
              (Spart den Nutzern Arbeit, ist Zuvorkommend und ElsterOnline wäre dann auch wirklich ein Ort, wo die Steuersachen "liegen", wo man nachsehen kann, was im letzten Jahr angegeben wurde, etc., und nicht nur eine Eingabemaske. Naja. Ich hoffe, ich habe das klar ausgedrückt.)

              p.

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                #8
                AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                ah, ich sah gerade im Parallelthread, der Steuerfall wurde nicht explizit gespeichert?
                Dann wäre natürlich alles futsch.
                Das kann aber auch in installierten Anwendungen jedweder Art passieren.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                  Nach der Abgabe wird das Übertragungsprotokoll (vergleichbar mit der komprimierten Erklärung in ElsterFormular) in das Postfach eingestellt.
                  Einfach hier öffnen und das ganze ausdrucken. Hier sind alle Daten enthalten die an das Finanzamt gesendet wurden.

                  Aktuell werden Postfachnachrichten nach 90 bzw. 100 Tagen automatisch gelöscht. Es ist bereits geplant diese Postfachnachrichten dauerhaft verfügbar zu machen.

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                    #10
                    AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                    Man kann die übermittelten Daten sehr wohl ganz einfach wieder verfügbar machen, vorausgesetzt, man hat die Formulardaten aus früheren Abgaben (auf der Startseite des privaten Bereichs ganz unten zu finden) nicht gelöscht

                    Man legt eine neue Einkommensteuererklärung an und übernimmt als "Vorjahresdaten" die für eine Datenübernahme gespeicherten Daten vollständig. Diese Übernahme wird am Anfang der neuen Erklärung angeboten.

                    Diese neue Erklärung speichert man dann ab. Damit kann man dann eine Berechnung ebenso durchführen, man kann diese Erklärung auch ausdrucken, nur übermitteln sollte man sie natürlich nicht mehr.

                    Das funktioniert auch noch, wenn mehr als 90 Tage seit der Übermittlung vergangen sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man legt eine neue Einkommensteuererklärung an und übernimmt als "Vorjahresdaten" die für eine Datenübernahme gespeicherten Daten
                      war mein Reden in Nr. 6, zwar nicht sooo ausführlich.....
                      Gruß, Basteltyp

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                        #12
                        AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                        Hallo Basteltyp,

                        wenn schon die Elster-Hotline nicht weiß, wie es geht bzw. gehen könnte, muss man schon ein wenig ausführlicher werden. "Gefakte Übernahme" versteht nun mal nicht jedermann.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                          Zitat von brauer Beitrag anzeigen
                          Nach der Abgabe wird das Übertragungsprotokoll (vergleichbar mit der komprimierten Erklärung in ElsterFormular) in das Postfach eingestellt.
                          Einfach hier öffnen und das ganze ausdrucken. Hier sind alle Daten enthalten die an das Finanzamt gesendet wurden.

                          Aktuell werden Postfachnachrichten nach 90 bzw. 100 Tagen automatisch gelöscht. Es ist bereits geplant diese Postfachnachrichten dauerhaft verfügbar zu machen.
                          Also, das ist die Lösung, da ist alles drin und ich konnte es problemlos runterladen!
                          Ich hatte ursprünglich gedacht, dabei handele es sich um eine Kopie der Versandbestätigung, die ja diese Angaben nicht enthält. Schade dass der Support nicht auf diese Idee kam...
                          (BTW die "gefakte Übernahme" hatte ich auch nicht so verstanden, ich dachte, gemeint ist alle Daten neu einzugeben. Brrr.)

                          Vielen Dank allerseits! Dass ich die Angaben "wieder" habe, spart mir im Kommenden viel Arbeit, denke ich!

                          p.

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                            #14
                            AW: Ansicht der ESt-Angaben nach Versendung?

                            Zitat von peternoster Beitrag anzeigen
                            (BTW die "gefakte Übernahme" hatte ich auch nicht so verstanden, ich dachte, gemeint ist alle Daten neu einzugeben. Brrr.)
                            ich werde künftig besser ausführlich und in deutsch fragen / erläutern.

                            Wer aber Abkürzung wie ~BTW~ benutzt, nach deren Bedeutung die meisten Mitbürger schon Wiki bemühen müssen,
                            sollte eigentlich eine "gefakte Übernahme", (also etwas zum Probieren) in dem Zusammenhang verstehen.
                            Gruß, Basteltyp

                            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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