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Kirchensteuer und Eichelrente

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    Kirchensteuer und Eichelrente

    Hallo,

    ich habe an euch mal zwei Fragen:

    1)
    Wo wird die von mir gezahlte Kirchensteuer eingetragen ("Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers vom 3.", Aufgeführt unter Nummer 6 der Lohnsteuerbescheinigung) ?
    In der Zeile 42 im Hauptvordruck oder in Zeile 9 in Anlage N ?
    Oder beides ?

    2)
    Ich habe eine "Eichel-Rente" (abgeschlossen August 2014).
    Hier führt mein Arbeitgeber von meinem (unversteuerten) Bruttogehalt Geld an die Versicherung ab.
    Wo wird dies in der Steuererklärung eingetragen ?
    Oder kann ich das gar nicht angeben ?

    Gruß
    Zuletzt geändert von Ka92; 06.09.2015, 01:23.

    #2
    AW: Kirchensteuer und Eichelrente

    Welche Software verwendest Du denn (Du postest ja hier ohne erkennbaren Grund unter Allgemein und Projekt)?

    Davon wird wohl abhängen wie Du Deine Eingaben machen kannst.

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      #3
      AW: Kirchensteuer und Eichelrente

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Software verwendest Du denn (Du postest ja hier ohne erkennbaren Grund unter Allgemein und Projekt)?

      Davon wird wohl abhängen wie Du Deine Eingaben machen kannst.
      Ich verwende ElsterOnline (im Webbrowser).

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        #4
        AW: Kirchensteuer und Eichelrente

        Dann verschieb ich mal.

        In der Anlage N trägst Du ein, was der Arbeitgeber für das betreffende Jahr einbehalten hat.

        In den Hauptvordruck gehören alle im betreffenden Jahr bezahlten Kirchensteuern, von denen auf die Abgeltungssteuer meiner spontanen Meinung nach abgesehen.

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          #5
          AW: Kirchensteuer und Eichelrente

          Zu 2) Wenn es aus dem unversteuerten Bruttoarbeitslohn gezahlt wird, dann gar nicht. Du hast deine Steuerbegünstigung dann ja schon dadurch, dass es nicht versteuert wird. Eine doppelter Abzug ist nicht.
          Mfg

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            #6
            AW: Kirchensteuer und Eichelrente

            Dankeschön an alle

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